Urteil zu Fremdplatzierungen
Thurgauer Gemeinden dürfen Eltern schröpfen

Eltern müssen im Thurgau je nach Wohnort so viel an die Heimkosten ihrer Kinder zahlen, dass ihnen nur das Minimum zum Leben bleibt. Diese Praxis stützt jetzt auch das Bundesgericht. Ein Politiker fordert rechtliche Anpassungen.
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Jugendlicher in Betreuungseinrichtung: Im Thurgau droht den Eltern je nach Wohnort der finanzielle Kollaps, wenn ein Kind ins Heim muss (Symbolbild).
Foto: Getty Images

Darum gehts

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Conny Schmid
Beobachter

Die Familie Sager aus Zihlschlacht-Sitterdorf muss der Gemeinde rund 70’000 Franken plus 26'000 Franken Zinsen für den Heimaufenthalt ihres psychisch erkrankten Sohnes zurückzahlen. Der damals 16-Jährige lebte zwischen 2019 und 2020 in Einrichtungen im Kanton Zürich. Die Gemeinde hatte die Kosten von rund 500 Franken pro Tag zunächst übernommen.

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Später berechnete sie das Existenzminimum der Familie und forderte alles zurück, was darüberlag. Die Sagers heissen eigentlich anders. 2024 hatte das Bundesgericht eine Beschwerde der Familie teilweise gutgeheissen und ans kantonale Obergericht zurückgewiesen. Es verlangte eine vertiefte Auseinandersetzung mit der kantonalen Gesetzgebung. Den neuen Entscheid, der wieder der Gemeinde recht gibt, stützt es nun.

Für die Sagers ist das unbegreiflich: «Wir haben den Glauben an den Schweizer Rechtsstaat verloren. Das Bundesgericht ignoriert unsere Argumente und missachtet die Bindungswirkung zu seinem ersten Urteil», sagt Ulf Sager. Er vermutet politische Motive. «Die vorsitzenden Richter beider Gerichte gehören derselben Partei an. Das Bundesgericht will dem klammen Kanton Thurgau diese Geldquelle nicht abklemmen.»

Da der Sohn auch 2021 im Heim lebte, drohen weitere Rückforderungen von mehreren Zehntausend Franken. Die Familie erwägt den Gang an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

«Psychisch und finanziell vernichtet»

Das Urteil trifft auch die Familie Wyler aus Gachnang. Für den Heimaufenthalt ihres psychisch und geistig beeinträchtigten Sohnes zahlte die Gemeinde bis Ende 2025 rund 213’000 Franken – 120’000 Franken soll die Familie jetzt zurückzahlen.

Da der Sohn immer noch in der Institution lebt, läuft der Zähler weiter. «Wir wissen nicht, wie wir das bezahlen sollen. Wie ist es in einem Rechtsstaat möglich, dass rechtschaffene Bürger mit einem beeinträchtigten Kind psychisch und finanziell vernichtet werden?», fragt Martin Wyler.

Das Problem im Kanton Thurgau ist die uneinheitliche Praxis der Gemeinden. Es fehlt eine klare Vorgabe, wie sie die Höhe der Elternbeiträge berechnen sollen. Manche fordern alles zurück, was über dem Existenzminimum liegt, andere begnügen sich mit einer Pauschale von 25 Franken pro Heimtag – wie es in vielen anderen Kantonen üblich ist.

SP-Kantonsrat Kenny Greber kritisiert diese ungleiche Behandlung. «Für Familien und Gemeinden braucht es Rechtssicherheit. Gemeinden könnten jetzt unter Druck geraten, Eltern zu verklagen.» Greber fordert, die kantonale Verordnung zu präzisieren, so dass Familien und Gemeinden klare Leitplanken hätten.

Derzeit liefen Abklärungen für eine Motion. «Es kann nicht sein, dass die finanzielle Belastung von Familien in solchen Fällen vom Wohnort abhängt», sagt Greber. Die finanzielle Leistungsfähigkeit dürfe eine Rolle spielen. «Aber dass man Familien aufs Existenzminimum setzt, ist höchst bedenklich, auch für das Kindswohl.»

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