Scharfe Boni-Regel nach CS-Aus
Keller-Sutter nimmt Ermotti & Co härter an die Kandare

Die Credit Suisse ging zwar unter. Für ihre Fehler mussten die Manager jedoch nicht bezahlen. Sie durften gar Boni behalten. Das will Finanzministerin Karin Keller-Sutter jetzt definitiv ändern.
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Künftig will sie bei Pleite-Managern Boni zurückfordern können: Finanzministerin Karin Keller-Sutter.
Foto: Keystone

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Credit Suisse zahlte 32 Milliarden Boni in zehn Jahren - trotz Milliardenverlusten
  • Neues Gesetz erlaubt Rückforderung von Boni bei Pflichtverstössen von Bankmanagern
  • Finma erhält mehr Macht, Bussen werden öffentlich gemacht
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Lucien FluriCo-Ressortleiter Politik

Sie haben eine Bank ins Verderben geritten und trotzdem Millionen-Boni bekommen. Die untergegangene Credit Suisse machte in den letzten zehn Jahren ihres Bestehens Milliardenverluste, zahlte aber 32 Milliarden Boni aus. 

Trotz ihres Versagens und trotz zahlreicher Skandale kamen die CS-Granden bisher finanziell ungeschoren davon: Eine Rückforderung von Boni ist nicht möglich. Der Bundesrat stoppte beim Untergang der CS zwar weitere Boni-Zahlungen an deren Topkader. Doch das Bundesverwaltungsgericht sah das anders, aktuell hängt das Verfahren vor Bundesgericht.

Wer Pflichten verletzt, soll zurückzahlen

Solches will Finanzminister Karin Keller-Sutter (62) künftig verhindern. Am Mittwoch präsentierte sie Änderungen am Bankengesetz, die der Bundesrat beschlossen hat. Er will Bankenkader stärker an die Kandare nehmen. Wer Vorschriften oder Recht verletzt, dem sollen Boni gestrichen werden können. 

Geht es nach dem Gesetzesentwurf, sollen Ex-Manager wie Ulrich Körner (63) und Axel Lehmann (67) oder Tidjane Thiam (64) und Urs Rohner (66) also ihre Boni nicht mehr zwingend behalten dürfen. Neu gibt es die Möglichkeit, dass Boni-Zahlungen zurückgefordert werden. «Sich kurzfristig bereichern und dann nach mir die Sintflut»: Das soll vorbei sein, wei Staatssekretärin Daniela Stoffel (58) an einer Medienkonferenz sagte. 

Und damit nicht genug: Grundsätzlich schreibt der Bundesrat ins Gesetz, dass sich Vergütungen stärker «nach dem langfristigen Erfolg der Bank richten» sollen. Boni werden teilweise aufgeschoben. «Diese Vergütungsbestandteile müssen bei Fehlverhalten dieser Personen von der Bank gestrichen oder gekürzt werden», so der Bundesrat. 

Auch der Bussen-Pranger soll kommen

Banken mit über 250 Angestellten müssen neu auch klar bezeichnen, welche Spitzenleute wofür genau verantwortlich sind. Das soll verhindern, dass säumige Manager in der Krise für ihre Fehler nicht behaftet werden können. 

Auch die Finanzmarktaufsicht (Finma) wird im geplanten Gesetz gestärkt. Sie kann Bussen aussprechen und einfacher eingreifen. Verhängt sie Bussen, werden diese künftig öffentlich gemacht.

Zudem beschloss der Bundesrat mehrere Massnahmen, damit Banken künftig bei Liquiditätsschocks und raschen Geldabflüssen einfacher Sicherheiten von der Nationalbank erhalten. Die vorgestellten Gesetzesänderungen gehen nun in die Vernehmlassung. Sie sind nur einer von mehreren Bausteinen, um einen weiteren Crash einer Grossbank zu verhindern.

Das Parlament diskutiert aktuell stärkere Eigenmittelanforderungen an Banken wie die UBS. Dabei dürften die harten Vorgaben von Finanzministerin Keller-Sutter unter Druck geraten. Basis für die Gesetzesänderungen ist ein PUK-Bericht aus dem Dezember 2024, der die Versäumnisse der Credit Suisse aufgearbeitet hat.

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