Die Akte Jeffrey Epstein
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Die Akte Jeffrey Epstein:Sex-Insel, Machtmenschen, Suizid

Russin vermittelte Frauen aus Zürich
Ermittelt die Schweiz im Fall Epstein?

Visa, Flüge, Geld – und Fotos junger Frauen aus Zürich. Der Fall Epstein hat eine Schweizer Dimension. Auf Polizeiebene dürften Abklärungen laufen.
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Das Netzwerk von Jeffrey Epstein reichte bis in die Schweiz.
Foto: Getty Images

Darum gehts

  • Russin vermittelte aus Zürich Frauen an Epstein
  • Auf polizeilicher Ebene dürften Sachverhaltsabklärungen laufen.
  • Ein Strafrechtsexperte und ein Ermittler im Bereich Menschenhandel ordnen ein
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Robin BäniRedaktor

Überall auf der Welt ermitteln Behörden im Fall Epstein. In Grossbritannien geraten ein verstossener Prinz und ein gefallener Botschafter ins Visier. In Frankreich prüfen Behörden die Rolle eines früheren Kulturministers. In Norwegen geht es um einen Ex-Regierungschef. In Polen versuchen Ermittler, mögliche Opfer zu identifizieren. In Lettland untersuchen Polizei und Staatsanwaltschaft, ob das Land als Rekrutierungsort für junge Frauen und Minderjährige diente. In Litauen läuft eine Voruntersuchung wegen Verdachts auf Menschenhandel.

Und in der Schweiz?

Recherchen von Blick haben gezeigt, dass Epstein systematisch Kontakt zu mindestens fünf Frauen in der Schweiz hielt. Er bezahlte Visa, Flüge, Hotels und Weiterbildungen. Etwa einen sechswöchigen Sommerkurs an einer Eliteschule am Genfersee. Kostenpunkt: 34’510 Franken.

Brisant ist auch die Spur einer Russin. Mindestens acht Jahre lang stand sie in engem Austausch mit Epstein. Zeitweise lebte sie in der Schweiz. Wie die «NZZ» berichtete, begann sie im März 2015 ein Praktikum bei der LGT-Bank in Zürich, wechselte später zur UBS als Kundenberaterin, bis sie 2016 in die USA zog. Von der Schweiz aus schickte sie Epstein Fotos junger Frauen – als Angebot für ein Treffen, dazu Nachrichten mit sexuellen Anspielungen. Im Gegenzug unterstützte Epstein die Russin finanziell. Der Verdacht liegt nahe, dass sie im Netzwerk des New Yorker Financiers als Vermittlerin fungierte, als eine Art Zuhälterin.

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Was als Menschenhandel gilt

Die Zürcher Staatsanwaltschaft teilt auf Anfrage mit, dass sie «die hiesige Medienberichterstattung in dieser Angelegenheit aufmerksam» verfolge. Sollten konkrete Hinweise auf ein Offizialdelikt im eigenen Zuständigkeitsbereich vorliegen und ein hinreichender Tatverdacht bestehen, werde eine Untersuchung eröffnet. Als Blick anmerkt, dass Menschenhandel ein Offizialdelikt ist und die Vermittlungstätigkeit der Russin als Tatverdacht gelten könnte, antwortet die Staatsanwaltschaft: «Über die Eröffnung oder Nicht-Eröffnung von konkreten Untersuchungen geben wir grundsätzlich keine Auskunft, weil hierdurch allfällige Untersuchungen gefährdet werden können.»

Entscheidend ist die Frage des Tatorts, sagt Jonas Weber (56), Professor für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Bern. Bestehe ein Verdacht auf Menschenhandel in der Schweiz, müssten die Behörden ermitteln. Doch die Schwelle sei hoch. Bei Menschenhandel brauche es eine sexuelle Ausbeutung und eine prekäre Lage des Opfers. Ein klassisches Beispiel wäre: Eine verarmte Rumänin wird unter falschen Versprechungen in die Schweiz gebracht. Hier wird ihr der Pass entzogen, und sie wird zur Prostitution angehalten.

Bislang gebe es im Fall Epstein zu wenig Anhaltspunkte für Menschenhandel aus der Schweiz. «Rein das Vermitteln von Frauen ist nicht strafbar», sagt Weber. Die Frauen hätten sich vielmehr in einer Drucksituation befinden müssen und die russische Vermittlerin hätte wissen müssen, dass die jungen Frauen anschliessend sexuell ausgebeutet werden.

Grösste Herausforderung: Opfer identifizieren

Allenfalls käme Gehilfenschaft zu einer Sexualstraftat in Betracht. Doch auch hier ist der Tatort entscheidend. Wenn der Missbrauch nach der Vermittlung in den USA stattfand, sind primär amerikanische Behörden für die Untersuchung zuständig. Bei Gehilfenschaft würde die Schweiz erst aktiv, wenn ein entsprechendes Rechtshilfeersuchen eingeht. Die Russin lebt aber inzwischen in den USA. Und das US-Justizdepartement hat angekündigt, keine weiteren Ermittlungen im Fall Epstein zu führen. Strafrechtsexperte Weber hält es deshalb für ausgeschlossen, dass die Schweizer Behörden von sich aus ein Strafverfahren eröffnen, wenn nicht noch mehr belastende Umstände bekannt werden.

Ganz untätig bleiben die Behörden wohl dennoch nicht. Auf polizeilicher Ebene dürften Sachverhaltsabklärungen laufen. «Das ist Standard», sagt Weber. Dabei werde geprüft, ob ein Tatverdacht besteht – noch bevor sich die Staatsanwaltschaft einschaltet.

Mit solchen Abklärungen rechnet auch Alexander Ott (63). Er hat über 30 Jahre lang Menschenhändler gejagt und ist in diesem Bereich weiterhin auf Mandatsbasis für die Stadt Bern tätig. «Die grösste Herausforderung bei solchen Abklärungen besteht darin, Opfer zu identifizieren.» Danach müsse man sie noch ausfindig machen. Und letztlich zum Reden bringen. «Ohne ihre Aussagen kommt man kaum voran.» Bei Menschenhandel und sexuellem Missbrauch seien sie für den Erfolg der Ermittlungen zentral.

Komplexe Abklärungen

Hinzu kommt eine weitere Schwierigkeit: «Man muss das Netzwerk verstehen.» Wie funktionierte der Missbrauchsring? Wer rekrutierte wen? Über welche Kanäle? Welche Rollen nahmen die Involvierten ein? Erst wenn diese Struktur freigelegt ist, lassen sich einzelne Delikte sauber zuordnen. «Es geht um ein präzises Lagebild.» Doch das bedinge enorm komplexe Abklärungen.

Im Fall Epstein erstrecken sich die mutmasslichen Taten über Jahre und über mehrere Länder hinweg. Es bräuchte daher eine internationale Taskforce, meint Ott. Ansonsten lasse sich das Netzwerk Epsteins nie abschliessend entschlüsseln. Am Ende bleibt deshalb eine ernüchternde Einschätzung. Die Wahrscheinlichkeit, dass es in der Schweiz je zu einem Verfahren im Fall Epstein kommt, geschweige denn zu einer Verurteilung, ist gering.

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