Darum gehts
40 Tote, 116 Verletzte – die Brandkatastrophe von Crans-Montana VS hat unermessliches Leid ausgelöst. Immer mehr mischt sich in die Trauer auch Wut. Die Schuldfrage rückt vermehrt in den Fokus. Wer ist verantwortlich für die Tragödie? Wer muss allenfalls dafür haften?
Noch steht die rechtliche Aufarbeitung ganz am Anfang. Für Experten stehen die Barbetreiber im Fokus. Es geht dabei etwa um Fragen des Brandschutzes sowie der Flucht- und Rettungswege. Gegen das Paar wurde bereits eine strafrechtliche Untersuchung eingeleitet. Vieles deute darauf hin, dass die beiden eine Verantwortung zu tragen haben.
Zudem: Am Dienstag hat die Gemeinde Crans-Montana zugegeben, die Bar Le Constellation in den vergangenen Jahren nicht ausreichend geprüft zu haben. Auch gegen unbekannte Amtsträger der Gemeinde wurde eine Strafanzeige eingereicht. Ihnen werden fahrlässige Tötung, schwere Körperverletzung und die fahrlässige Verursachung einer Feuersbrunst vorgeworfen. Noch aber gilt für alle die Unschuldsvermutung.
Mit der Schuld- stellt sich auch die Haftungsfrage. Fachleute gehen von einem Schaden im dreistelligen Millionenbereich aus. Noch aber sind viele Fragen offen. Und sogar mit einer klar zugewiesenen Verantwortung darf nicht zwingend mit einer Verurteilung gerechnet werden. Das zeigen Fälle aus den vergangenen Jahrzehnten. Blick bietet eine Auswahl.
Es ist der 27. November 2006, kurz nach 6 Uhr morgens. Die Feuerwehr rückt aus, um drei brennende Autos in einer Tiefgarage in Gretzenbach SO zu löschen. Ein Routineeinsatz. Doch plötzlich stürzt die tonnenschwere Betondecke herab und begräbt zehn Männer unter sich. Sieben Feuerwehrmänner sterben. Das Unglück löst schweizweit grosse Betroffenheit aus.
Ein Gutachten deckte Baufehler auf. Die Berechnung der Statik sei falsch gewesen, auf die Tiefgarage sei viel zu viel Erde geschüttet worden. Zwar wies das Solothurner Obergericht darauf hin, dass die Bauherren wussten, dass es Risse in der Decke gab. Die Einsturzgefahr sei ihnen aber nicht klar gewesen. Auch sei die Verjährungsfrist für die Mängel abgelaufen. Das Gericht sprach von einer «unklaren Gefahrensituation» – und die Verantwortlichen frei.
Es passiert am Abend des 9. Mai 1985. Dutzende Menschen sind im Hallenbad Uster ZH, schwimmen ihre Längen. Kinder planschen im Wasser. Dann gibt die rund 200 Tonnen schwere Betondecke nach. Wie ein Leichentuch legt sie sich über das Bassin. Zwölf Menschen sterben.
Die Untersuchung zeigte: Grund für das Unglück war ein fataler Entscheid bei der Auswahl des Baumaterials. Die Betondecke war an Chromnickelstahlbügeln aufgehängt, die aber nicht rostfrei waren. Ein Jahr vor dem Einsturz hatte ein Handwerker einen gerissenen Bügel entdeckt. Vor Gericht wurden drei Verantwortliche zu bedingten Gefängnisstrafen zwischen zwei und fünf Monaten verurteilt, weil sie die Warnsignale nicht ernst genommen hatten.
Am 14. August 2018 geschieht das Undenkbare: Die vielbefahrene, fast 1200 Meter lange Morandi-Brücke in Genua stürzt auf einer Länge von rund 200 Metern ein. 43 Menschen kommen ums Leben, darunter vier Kinder. Dutzende Menschen werden verletzt und zahlreiche Anwohner müssen in der Folge ihre Häuser räumen. Italien steht unter Schock.
Experten hatten nach dem Unglück erklärt, der Einsturz sei wegen der vielen baulichen Mängel und mangelnder Wartung an der Spannbetonbrücke vorhersehbar gewesen. Noch ist der Prozess gegen 59 Angeklagte in vollem Gang. Ihnen wird fahrlässige Tötung vorgeworfen. Im Oktober forderte die Staatsanwaltschaft 18 Jahre und sechs Monate Haft für den Ex-Chef der Autobahngesellschaft, Betreiberin der eingestürzten Brücke.
Es hätte ein Fest werden sollen, es endet in einer Katastrophe. In einer Unterführung als einzigem Zu- und Abgang zum Loveparade-Gelände in Duisburg (D) kommen im Juli 2010 viel zu viele Menschen zusammen. Es kommt zur Massenpanik. Besucher werden niedergetrampelt und erdrückt, weil sie nicht wegkönnen. 21 Menschen sterben, über 650 werden verletzt.
Die Ermittlungen deuteten auf Fehler bei Planung und Genehmigung hin. Erst sieben Jahre später begann ein Prozess gegen sieben Angeklagte aus Stadtverwaltung und Veranstaltungsfirma. Ihnen wurden fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Doch 2020 wurden alle Verfahren eingestellt, da die Schuld der einzelnen Personen für eine Verurteilung zu klein sei. Der Prozess endete nach 184 Sitzungstagen ohne Urteil.
Nur knapp entgeht die Stadt St. Gallen 2009 einer Tragödie. Es ist ein kalter Februarmorgen, als das Dach der GBS-Turnhalle unter der Last der Schneedecke einstürzt. Die Wucht des Aufpralls lässt eine Aussenwand bersten, schleudert Bauteile meterweit. Glück im Unglück: Die Halle ist leer. Wenig später hätte der Turnunterricht beginnen sollen.
Ein Gutachten zeigte: Der Schnee allein war nicht die Ursache. Statt der ursprünglich geplanten waren schwächere Dachträger eingebaut worden – zu schwache. Zwei Jahre später aber stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen zwei Verantwortliche ein. Grund: Der Kanton hatte auf die Klärung der Schuldfrage verzichtet, weil er den schnellen Wiederaufbau der Halle einem langen Verfahren vorzog.