So kam es zum Drama in Crans-Montana
2:20
Feuer-Hölle in Bar:So kam es zum Drama in Crans-Montana

Anwalt klärt auf
«Ansprüche im Einzelfall rasch mehrere Hunderttausend Franken»

Das verheerende Inferno in der Bar «Le Constellation» in Crans-Montana VS wirft rechtliche Fragen auf. Wer haftet für das Leid und die Millionen an potenziellen Entschädigungsansprüchen?
1/8
Die Haftungs- und Entschädigungsfragen dürften in den nächsten Wochen und Monaten zum grossen Thema werden.
Foto: AP

Darum gehts

  • 40 Tote und 116 Verletzte bei Brand in Bar-Keller in Crans-Montana
  • Haftungsfragen betreffen Barbetreiber, Gemeinde, Kanton oder Bund
  • Schadenersatz kann mehrere Hunderttausend Franken pro Fall betragen
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
RMS_Portrait_AUTOR_377.JPG
Martin SchmidtRedaktor Wirtschaft

Das Inferno im Keller der Bar Le Constellation in Crans-Montana VS hat viele Familien ins Elend gestürzt: 40 junge Menschen haben ihr Leben verloren. 116 weitere sind verletzt. Den vielen Schwerverletzten steht ein jahrelanges Martyrium mit Dutzenden Operationen bevor. Leid, das finanziell unmöglich aufzuwiegen ist. Trotzdem werden juristische Fragen um die Entschädigungen in den nächsten Wochen und Monaten zum grossen Thema.

Eine zentrale Frage dabei ist, wer haftet. «Dafür gibt es in diesem Fall mehrere mögliche Grundlagen. Einerseits können zivile Haftungsansprüche gegen die Barbetreiber geltend gemacht werden, andererseits Staatshaftungsansprüche gegen die Gemeinde, den Kanton und allenfalls den Bund», sagt Stephan Kinzl (61), Fachanwalt für Haftpflicht- und Versicherungsrecht von der Kanzlei Schadenanwaelte.

«Wir sprechen von immensen Kosten»

Die Staatsanwaltschaft hat eine Strafuntersuchung eingeleitet. Darin wird unter anderem geprüft, ob die Barbetreiber die Brandschutzvorschriften eingehalten haben und ob die Gemeinde ihre Kontrollaufgabe wahrgenommen hat. Es gilt die Unschuldsvermutung.

«Je nach Ergebnis dieser Untersuchung können die Opferfamilien ihre Ansprüche stellen», so Kinzl. Theoretisch möglich wäre dann auch eine aussergerichtliche Einigung über die Ansprüche. Das Problem laut Kinzl: «Die private Haftpflicht der Barbetreiber ist gedeckelt und wir sprechen in diesem Fall von immensen Kosten.»

Dabei wird zwischen Schadenersatz und Genugtuung unterschieden. Beim Schadenersatz muss das Opfer finanziell so gestellt werden, als ob das Unglück nie passiert wäre. Schadenersatz deckt den materiellen Schaden ab wie den Erwerbsausfallschaden, also den Lohnausfall wegen Arbeitsunfähigkeit, oder den Haushaltschaden, wenn das Opfer seinen Haushalt nicht mehr führen kann. Hinzu kommen die Heilungskosten und andere Kosten, «womit die Haftungsansprüche im Einzelfall rasch mehrere Hunderttausend Franken betragen», so Kinzl.

Genugtuungszahlungen in der Schweiz sind tief

Genugtuung wiederum deckt den immateriellen Schaden, also das eigentliche «Schmerzensgeld» für das erlittene Leid. Hier können bei schweren Verbrennungen Beträge von über 100'000 Franken gesprochen werden. Auch bei Todesfällen ist die Schweiz weit, etwa von US-Verhältnissen, entfernt, wo zum Teil Millionen-Beträge bezahlt werden müssen. «Während die Genugtuungszahlungen bei einem Todesfall in der Schweiz im unteren fünfstelligen Bereich – das heisst von 25‘000 Franken bis 40‘000 Franken in seltenen Fällen – liegen, sind sie im nahen Italien schon ein Mehrfaches davon», so Kinzl.

Kommt die Privathaftpflicht zum Zug, müssten die Barbetreiber für die Zahlungen über die Deckelung hinaus mit dem Privatvermögen einspringen. Das macht eine aussergerichtliche Einigung äusserst unwahrscheinlich. Bei der Staatshaftung hingegen gibt es in der Regel keine Deckelung.

Kinzl fordert einen Runden Tisch

Kommt es nach der Strafrechtsuntersuchung zu einer Anklage, steht den Opferfamilien ein jahrelanger Prozess bevor. Die Haftungsfragen können zwar vor Abschluss des Strafverfahrens geklärt werden. Häufig wird der Ausgang jedoch abgewartet. «Im Fall einer strafrechtlichen Verurteilung besteht zivilrechtlich ein Anspruch auf Entschädigung», so der Rechtsanwalt. Dieser Anspruch könne aber auch im Fall eines strafrechtlichen Freispruchs bestehen, denn «die Hürden im Zivilrecht sind tiefer».

Gemäss Kinzl sollte die Haftungs- beziehungsweise Entschädigungsfrage in einem derart gravierenden Fall mit internationaler Tragweite aber unbedingt vorher geklärt werden. «Ein Gerichtsverfahren kann sich über Jahre oder gar mehr als ein Jahrzehnt hinziehen», so der Rechtsanwalt.

«Bei einer solchen Katastrophe braucht es einen Runden Tisch mit Vertretern der Behörden, Barbetreibern und Opfern, damit man gemeinsam schnell eine pragmatische Lösung findet.» Kinzl schwebt dabei ein Entschädigungsfonds vor, wie ihn Rechtsanwalt Rolf Steinegger bereits gegenüber SRF vorgeschlagen hat.

Heiss diskutiert
    Meistgelesen