Kritik an verschärfter Praxis
Werden Tausende Unterschriften plötzlich einfach gestrichen?

Neue Zahlen sorgen für Wirbel: Wegen der verschärften Praxis bei der Bundeskanzlei könnten deutlich mehr Unterschriften ungültig werden als bisher angenommen, kritisiert die Stiftung für direkte Demokratie.
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Seit Herbst werden Unterschriften strenger geprüft. Schon von einer anderen Person ausgefüllte Personalien können eine Unterschrift heute ungültig machen.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Im Oktober 2025 wurde verschärfte Regelung zur Gültigkeit von Unterschriften eingeführt
  • Analyse zeigt: Bis zu 5,6 Prozent der Einträge könnten ungültig sein
  • Stiftung für direkte Demokratie fordert Überprüfung der Praxis
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Sven AltermattCo-Ressortleiter Politik

Seit vergangenem Herbst gilt eine verschärfte Praxis bei der Beglaubigung von Volksinitiativen und Referenden. Davon könnten deutlich mehr Unterschriften betroffen sein als bisher bekannt: Zu diesem Schluss kommt eine Auswertung der Stiftung für direkte Demokratie, zu deren Aushängeschilder der bekannte Aktivist Daniel Graf (53) gehört.

Untersucht wurden laut Mitteilung 16'169 Unterschriften der Lebensmittelschutz-Initiative aus fünf Kantonen. Resultat: Rund 5,6 Prozent der Einträge seien nicht «von eigener Hand» ausgefüllt worden. Hochgerechnet auf eine Volksinitiative entspräche das rund 5600 Unterschriften – also doch ein schöner Teil der nötigen 100'000. Brisant ist der Befund auch deshalb, weil der Bund bisher laut Stiftung von «deutlich tieferen Anteilen im Bereich von unter einem Prozent» ausgegangen sei.

Was genau ist das Problem?

Seit Oktober 2025 gilt die verschärfte Praxis: Werden etwa Vor- und Nachname auf einem Unterschriftenbogen von einer Drittperson eingetragen, kann die Unterschrift als ungültig gewertet werden – selbst dann, wenn die eigentliche Unterschrift eigenhändig erfolgt ist. Die Stiftung betont, dass solche Fälle «von 2015 bis September 2025» mit wenigen Ausnahmen als gültig behandelt worden seien.

Nun könnten, so befürchtet die Stiftung, auch unproblematische Fälle ins Visier geraten – etwa wenn ältere Personen oder Menschen mit Behinderungen im Familien- oder Wohnumfeld Unterstützung beim Ausfüllen erhalten.

Auffällig sind laut Analyse der Stiftung auch kantonale Unterschiede. So seien in Schaffhausen 17 von 97 überprüften Unterschriften gestrichen worden, in Zug 45 von 97. Das deute auf eine unterschiedliche Anwendung der Regeln hin.

Besonders betroffen seien Komitees, die ohne kommerzielle Sammelfirmen arbeiten und stattdessen auf Postversand oder digitale Mobilisierung setzen, heisst es bei der Stiftung weiter. Sie fordert deshalb «eine Überprüfung der aktuellen Praxis». Ziel müsse sein, die politischen Rechte «vulnerabler Gruppen wie älterer Personen und Menschen mit Behinderungen» besser zu schützen.

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Für die Analyse prüfte nach Angaben der Stiftung ein vierköpfiges Team die 16'169 beglaubigten Unterschriften aus fünf Kantonen. In über 130 Arbeitsstunden sei dabei visuell kontrolliert worden, ob Personalien mutmasslich von Drittpersonen eingetragen worden waren.

Bund kämpft mit Kodex gegen Unterschriften-Bschiss

Das Thema beschäftigt die Schweizer Politik seit einigen Jahren. 2024 wurde der sogenannte «Unterschriften-Bschiss» bekannt: Bezahlte Sammelfirmen sollen gemäss Tamedia-Recherchen mutmasslich tausendfach bei Unterschriften getrickst haben.

Der Bund reagierte schliesslich mit verschiedenen Massnahmen, die Unterschriftenfälschungen verhindern sollen – die Praxisverschärfung ist vor diesem Hintergrund zu sehen. Zudem lanciert er nun einen rechtlich unverbindlichen Verhaltenskodex für kommerzielle Unterschriftensammler. Just am Donnerstag stellte Bundeskanzler Viktor Rossi (59) diesen in Bern vor.

Ab sofort können Akteure bei Unterschriftensammlungen dem Kodex freiwillig beitreten. Ziel sei es, «Standards und gute Praktiken» zu fördern und das Risiko von Missbrauch zu senken. Bei kommerziell gesammelten Listen soll etwa eine bessere Rückverfolgbarkeit sichergestellt werden, damit im Verdachtsfall klar ist, welcher Sammler oder welche Sammlerin dahinterstand.

Die Bundeskanzlei zieht zudem eine «vorsichtig positive» Zwischenbilanz ihrer bisherigen Massnahmen. Seit Herbst 2024 sei die Zahl mutmasslich gefälschter Unterschriften «deutlich zurückgegangen». Zuletzt seien nur noch vereinzelt Verdachtsfälle gemeldet worden.

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