Keine Aufenthaltsbewilligung für Vorbestrafte
Tessin stellt sich gegen Brüssel – folgt nun der Rest der Schweiz?

Das Parlament schickt sich an, das Freizügigkeitsabkommen mit der EU zu ritzen – nach dem Vorbild des Kantons Tessin. Zwei Motionen fordern, dass die Schweiz künftig von allen EU-Bürgern systematisch einen Strafregisterauszug verlangt.
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Der Tessiner Sicherheitsdirektor Norman Gobbi.
Foto: Keystone

Darum gehts

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  • Schweiz lehnt 10-Millionen-Initiative ab, Debatten zur Personenfreizügigkeit starten Dienstag
  • Tessin fordert seit 2015 Strafregisterauszüge, verstösst gegen Freizügigkeitsabkommen
  • Zwei Motionen könnten Tessiner Praxis schweizweit etablieren, Bundesrat lehnt jedoch ab
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Céline ZahnoRedaktorin Politik

Migrationsminister Beat Jans (61) konnte am Sonntag aufatmen: Das Schweizer Stimmvolk hat die 10-Millionen-Initiative der SVP abgelehnt. Jans hatte sich während des Abstimmungskampfes mächtig ins Zeug gelegt – er reiste durch die Schweiz, hielt Reden an Veranstaltungen und wiederholte seine Argumente immer wieder in Interviews.

Viel Zeit zum Feiern bleibt ihm allerdings nicht, denn in dieser Woche erwarten ihn intensive Debatten im National- und Ständerat. Gegen den Willen des Bundesrats dürfte eine Motion verabschiedet werden, welche die Personenfreizügigkeit ritzt.

Tessin stellt sich gegen Brüssel

Seit der Einführung des freien Personenverkehrs darf die Schweiz grundsätzlich keine allfällige kriminelle Vergangenheit von Personen aus der EU oder den Efta-Staaten überprüfen. Strafregisterauszüge dürfen nur verlangt werden, wenn der konkrete Verdacht besteht, dass die Person die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährden könnte. Nur dann kann der Herkunftsstaat um Auskunft gebeten werden.

In jedem Fall einen Strafregisterauszug zu verlangen, würde das Freizügigkeitsabkommen verletzen. Ein Kanton foutiert sich allerdings darum, wie CH Media kürzlich berichtete: Die Tessiner Regierung verlangt seit 2015 flächendeckend einen Auszug des Strafregisters, auch von EU- oder Efta-Bürgern. 

Die Massnahme diene dem Schutz aller Einwohner im Kanton Tessin, Schweizerinnen und Schweizer sowie auch Ausländerinnen und Ausländer, so der Tessiner Sicherheitsdirektor Norman Gobbi (49) gegenüber dem Zeitungsverbund. Das Tessin wolle daran festhalten, «bis eine tragfähige Alternative zur Verfügung steht».

Bald eine schweizweite Praxis?

Statt einer solchen Alternative könnte Gobbis Kurs schon bald zur neuen Norm werden. Zwei gleichlautende Motionen im National- und Ständerat fordern nämlich, dass die Tessiner Praxis in der ganzen Schweiz eingeführt wird. Eingereicht wurden sie von Vertretern der SVP. 

Der Vorstoss hat gute Chancen. «Das Tessin handhabt das schon seit Jahren so – ohne dass es zu Problemen mit der EU gekommen wäre», sagt Mitte-Nationalrat Nicolò Paganini (60) zu Blick. Der Fall Misox dürfte dem Anliegen zudem Aufschwung geben: Im Bündner Bergtal an der Grenze zum Tessin breitet sich seit einiger Zeit die Mafia aus. «Es kann nicht sein, dass Kriminelle aus einem Kanton in einen anderen ausweichen, weil dort die Regeln lascher sind», so Paganini. Er gehe nicht davon aus, dass die EU das Freizügigkeitsabkommen künden würde, weil die Schweiz die Kriminalität bekämpfen wolle.

Ausserordentliche Session Sicherheit

Der Bundesrat lehnt den Vorschlag ab. Systematisch einen Strafregisterauszug zu verlangen, würde das Freizügigkeitsabkommen verletzen, argumentiert er. Eine Neuverhandlung dieses Aspekts sei nicht realistisch. Stattdessen habe sich der Bundesrat für Gespräche über einen Beitritt zum europäischen Strafregisterinformationssystem (Ecris) ausgesprochen. Zudem wird die Möglichkeit eines bilateralen Abkommens zwischen der Schweiz und Italien zum Austausch von Strafregisterdaten geprüft.

Ob diese Argumente im Parlament doch noch verfangen, wird sich zeigen. Am Dienstag und Mittwoch geht es im Rahmen einer ausserordentlichen Session zum Thema Sicherheit zudem um eine Ausweitung der sicheren Herkunftsländer sowie darum, Angehörige von Drittstaaten automatisch des Landes zu verweisen, wenn sie ein zweites Mal straffällig werden. 

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