Darum gehts
- Der EU-Migrationspakt tritt am 12. Juni 2026 in Kraft
- Schweiz gewährte 2025 knapp 1000 von 3071 zurückgenommenen Asylsuchenden Schutz
- Neue EU-Regeln: Fingerabdrücke und Gesichtsbild ab sechs Jahren gespeichert
Jahrelang hat die EU hart um ein neues Asylsystem gerungen, am Freitag ist es nun so weit. Der europäische Migrationspakt tritt in Kraft. Es ist die grösste Reform des Asylrechts seit vielen Jahren – quasi eine XXL-Reform. Was ändert sich damit genau? Und was bedeutet das für die Schweiz?
Wieso braucht es eine Reform?
Bislang war die Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten holprig, die Regeln sind uneinheitlich. Vor allem die Migrationskrise von 2015 hat das gegenseitige Vertrauen strapaziert. Einzelne Länder nahmen deutlich mehr Asylsuchende auf als andere und es fehlte an Hebeln, um die Lasten fairer zu verteilen.
Die Folgen davon zeigen sich etwa im Alleingang der italienischen Ministerpräsidentin Giorgia Meloni (49): Seit Ende 2022 weigert sich Italien, Flüchtlinge aus anderen Dublin-Staaten zurückzunehmen. Es geht um Personen, die zwar in anderen Ländern ein Asylgesuch stellen, zuvor aber schon in Italien registriert wurden – gemäss den Regeln des Dublin-Systems ist deshalb Italien zuständig.
Das betrifft auch die Schweiz: Gemäss Zahlen des Bundes hat die Schweiz deswegen bei 3071 Personen das Asylverfahren wieder aufgenommen und davon rund 1000 Personen Schutz gewährt.
Was will die EU damit erreichen?
Zwischen den EU-Staaten wird ein Solidaritätsmechanismus etabliert, um die am stärksten belasteten Mitgliedstaaten an den Aussengrenzen zu entlasten. Die übrigen Länder sollen künftig Geflüchtete aufnehmen, finanzielle Hilfen leisten oder logistische Unterstützung bieten. Zudem soll die Sekundärmigration unterbunden werden: Migranten, die zum Beispiel in Italien eintreffen und in die Schweiz weiterziehen, soll die italienische Regierung künftig zurücknehmen – im Gegenzug erhalten sie Unterstützung durch die besagten Solidaritätsmassnahmen.
Der Pakt hat zudem zum Ziel, die Aussengrenzen der EU besser zu schützen und die irreguläre Migration einzudämmen. Dazu umfasst der Pakt ein ganzes Bündel an Massnahmen. Das wichtigste Element sind die sogenannten Grenzverfahren.
Wie funktionieren die Grenzverfahren?
Das Grenzverfahren gilt für Asylsuchende mit geringen Chancen auf einen positiven Asylentscheid. Sie sollen in Lagern an den Aussengrenzen festgehalten werden. Davon betroffen sind Geflüchtete aus Ländern mit einer Anerkennungsquote unter 20 Prozent. Über ihren Antrag wird danach im Schnellverfahren entschieden.
Gibt es künftig Rückkehrzentren ausserhalb Europas?
Das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten haben vor kurzem rechtliche Grundlagen für Abschiebezentren jenseits der europäischen Grenzen geschaffen. In diesen sogenannten Return Hubs sollen abgelehnte Asylbewerber untergebracht werden, wenn eine direkte Ausschaffung in ihr Heimatland scheitert. Bis es so weit ist, dürfte es aber noch dauern – die EU muss zuerst Staaten finden, die bereit sind, solche Zentren zu betreiben.
Das Schweizer Staatssekretariat für Migration (SEM) begrüsste den EU-Beschluss im Namen der Landesregierung. In einem Postulatsbericht vom April 2026 zeigte sich der Bundesrat grundsätzlich bereit für eine Beteiligung, falls andere Staaten solche Modelle «rechtskonform und zielführend» umsetzen könnten.
Was ändert sich für die Schweiz?
Der Migrationspakt sei ein «historischer Meilenstein für die EU», sagte Justizminister Beat Jans (61, SP) bereits vor zwei Jahren. Die Schweiz ist als Teil des Schengen-Raums und Dublin-Mitgliedstaat verpflichtet, einige neue Regelungen zu übernehmen.
Der Solidaritätsmechanismus ist für die Schweiz nicht bindend, sie kann sich aber freiwillig daran beteiligen. Der Bundesrat will dies von Fall zu Fall entscheiden. Die neuen Grenzverfahren betreffen die Schweiz nicht.
Für die Schweiz gibt es viele kleinere, vielfach technische Änderungen. Künftig wird zum Beispiel noch klarer geregelt, welches Land für die Bearbeitung eines Asylgesuchs zuständig ist. Es gelten kürzere Fristen bei der Überstellung eines Asylsuchenden in einen anderen Staat, der fürs Asylgesuch zuständig ist.
Eine weitere Änderung: Befragungen von Asylsuchenden im Dublin-Verfahren dürfen neu aufgezeichnet werden. Und von allen Personen über 6 Jahren – bisher lag die Grenze bei 14 Jahren – wird neben den Fingerabdrücken neu auch das Gesichtsbild in der europäischen Asyl-Datenbank gespeichert.
Gibt es wieder weniger deutsche Grenzkontrollen?
Deutschland hat in den letzten Jahren seine Grenzkontrollen verschärft – unter anderem auch an der Landesgrenze zur Schweiz. Eigentlich sollten mit dem neuen Asylpaket auch die Grenzkontrollen im Schengen-Raum wegfallen, dazu wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert. Allerdings hat der deutsche Innenminister Alexander Dobrindt (56) angekündigt, dass er weiterhin an den Kontrollen festhalten will.
Wird der Pakt sofort umgesetzt?
Der Start dürfte holprig werden. Nicht alle Staaten sind gleich gut vorbereitet, in einigen Ländern fehlt es noch an Personal oder Unterbringungsplätzen.