Darum gehts
- Bericht zeigt: Auslagerung von Asylverfahren ins Ausland ist rechtlich möglich
- Risiko: Schweiz könnte durch Drittstaaten-Modell erpressbar werden
- Bundesrat will Entwicklungen beobachten, zeigt aber wenig Begeisterung
Europa sucht nach neuen Wegen in der Asylpolitik – und immer mehr Länder blicken dabei über die eigenen Grenzen hinaus. Das Ziel: Asylverfahren und Wegweisungen in Drittstaaten auszulagern.
Vergangene Versuche zeigen, wie schwierig die Umsetzung solcher Vorhaben ist. Nach jahrelangen juristischen Auseinandersetzungen stand die britische Regierung kurz davor, Asylsuchende nach Ruanda auszufliegen. Mit dem Regierungswechsel 2024 wurde das Vorhaben gestoppt. Auch das entsprechende Albanien-Modell der italienischen Regierung unter Giorgia Meloni (49) ist blockiert.
Trotzdem gewinnen ähnliche Projekte gerade wieder an Rückenwind. Derzeit planen Deutschland und andere EU-Länder sogenannte Return-Hubs. Dort sollen abgelehnte Asylbewerber und ausreisepflichtige Migranten untergebracht werden, bis sie in das Herkunftsland zurückgeführt werden.
Asylverfahren in Drittstaaten sind rechtlich möglich
Nun könnte ein neuer Bericht des Bundesrats dem Vorhaben auch hierzulande wieder Aufschwung geben. Das Gremium um Beat Jans (61) musste nämlich prüfen, ob das Drittstaaten-Modell auch in der Schweiz möglich wäre. FDP-Ständerat Andrea Caroni (45) hatte Ende 2023 einen Bericht dazu gefordert – er soll voraussichtlich am Mittwoch erscheinen und liegt Blick vor.
Dazu wurde eine Studie bei der Migration Experts Group in Auftrag gegeben. Sie kommt zum Schluss: Die Verlagerung von Asylverfahren und Wegweisungsvollzug ins Ausland ist rechtlich möglich.
Das ist bemerkenswert: Die Landesregierung war zuvor der Ansicht, dass Asylverfahren im Ausland aus rechtlichen und praktischen Gründen nicht umsetzbar seien. Das hielt sie in einem Bericht vom Mai 2017 fest. In verschiedenen Vorstossantworten in den Jahren danach wies sie auf «komplexe rechtliche Fragen» hin, die eine Auslagerung der Verfahren aufwerfen würde.
Hohe Hürden und politische Risiken
Die Auslagerung könnte punktuell die Systeme entlasten, heisst es im Fazit der Studie – sie ersetze das heutige System aber nicht. Auch die Studie zeigt viele Hürden auf: Es müssten strenge völkerrechtliche, menschenrechtliche und europarechtliche Vorgaben beachtet und Schweizer Recht angepasst werden. In der Praxis wären die Anforderungen hoch, vor jeder Überstellung bräuchte es eine Einzelfallprüfung. Einfacher umzusetzen wären hingegen die Return Hubs.
Die Studie weist auch auf Risiken hin. So würde sich die Schweiz durch die Auslagerungspolitik «in starke Abhängigkeit oder gar Erpressbarkeit» begeben. Ausserdem sei das Kosten-Nutzen-Verhältnis unklar. Einsparungen wären nur bei vielen Überstellungen realistisch und nur bei sinkender irregulärer Migration möglich – das wiederum sei bei den aktuellen Modellen nicht realistisch.
Falls die Idee weiterverfolgt würde, empfiehlt die Studie einen begrenzten Testlauf in Zusammenarbeit mit anderen Staaten, etwa in Form eines Return Hubs für schwer vollziehbare Wegweisungen.
Bundesrat will «Entwicklungen verfolgen»
Trotz der theoretischen Machbarkeit zeigt sich der Bundesrat zurückhaltend. Die Studie mache deutlich, dass die Verlagerung von Asylverfahren zwar «nicht unmöglich», aber mit erheblichen Hindernissen und schwer zu erfüllenden Bedingungen verbunden sei.
Die Auslagerung stelle keine umfassende Lösung für die zukünftigen Herausforderungen im Migrationsbereich dar. Mit den bisherigen Modellen sei nur eine relativ geringe Anzahl an Überstellungen in einen Drittstaat möglich. Weiterhin müsste die Schweiz die Asylstrukturen aufrechterhalten und jeden Fall einzeln prüfen.
Man wolle die Entwicklungen in Europa beobachten und eine Beteiligung oder eigene Umsetzung prüfen, falls sich erfolgreiche Modelle durchsetzen.
Überraschende Haltung von Jans
Noch im September 2024 überraschte Bundesrat Jans mit seiner Haltung zu Asylverfahren in Drittstaaten. In einem Interview sagte er, dass er sie «unter bestimmten Bedingungen» für sinnvoll hält. Wenn man die Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte gewähren könne, könnten Asylverfahren in Drittstaaten «zielführender sein, als wenn Menschen das Risiko eingehen, im Mittelmeer zu ertrinken», so Jans.
FDP-Co-Chefin Susanne Vincenz-Stauffacher (59) hätte sich wohl eine ähnlich enthusiastische Einschätzung gewünscht: «Wenn diese Recherche zutrifft, ist das sehr unbefriedigend», sagt sie zu Blick. «Für die FDP ist klar: Abgewiesene Asylsuchende und Schutzsuchende, die sich nicht an unsere Regeln halten, müssen die Schweiz konsequent und rasch verlassen. Wenn selbst der Bericht zeigt, dass Lösungen mit Drittstaaten möglich sind, muss nicht weiter abgewartet, sondern entsprechend gehandelt werden.»
Vincenz-Stauffacher nimmt die anderen bürgerlichen Parteien in die Pflicht. Die FDP habe dazu mehrere Motionen eingereicht, jetzt zähle man auf ihre Unterstützung. Vor allem die SVP nimmt sie ins Visier: «Die SVP spielt hier ein doppeltes Spiel: lautstark fordern, aber bewusst ein Asylchaos provozieren.» Denn wenn die 10-Millionen-Initiative angenommen würde, drohe die Schweiz zum Asylmekka in Europa zu werden – würde die Schweiz durch die Annahme der Initiative aus europäischen Migrationssystemen herausfallen, stünde sie nämlich alleine da. Migranten könnten nicht mehr einfach in jene EU-Länder zurückgeschickt werden, in denen sie zuerst registriert wurden.
SVP-Nationalrat Pascal Schmid (49) bestreitet diese Darstellung: «Das ist Unsinn, ein Ja führt nicht zu einer Kündigung von Schengen/Dublin.» Unabhängig davon sei es eine völlige Illusion, zu glauben, die offenen Grenzen hätten die Schweiz sicherer gemacht. «Sie haben das ganze Asylchaos und den Kriminaltourismus erst ermöglicht. Der Nutzen der ‹europäischen Migrationssysteme› wird von den anderen Parteien – wie alles aus Brüssel – generell massiv überschätzt.»