Darum gehts
- 79 Armeewaffen und 45 Waffenbestandteile wurden 2025 als vermisst registriert
- Die meisten wurden gestohlen
- Wer als Armeeangehöriger seine Waffe verliert, muss mit Konsequenzen rechnen
79 Armeewaffen und 45 Waffenbestandteile wurden 2025 als vermisst registriert. Die meisten wurden gestohlen. Wer aber als Armeeangehöriger seine Waffe verliert, muss mit Konsequenzen rechnen, ist man doch für die sichere Aufbewahrung der persönlichen Ausrüstung verantwortlich. Zur Sorgfaltspflicht gehört dabei auch, dass man die Ausrüstung vor Verlust, Beschädigung und Zerstörung schützen muss.
Wer gegen die Vorgaben verstösst, kommt in leichteren Fällen mit einer disziplinarischen Bestrafung durch die Truppe davon. In vielen Fällen gibt es aber eine Busse. Bei schwerem Verschulden droht sogar eine Strafe von bis zu drei Jahren Freiheitsentzug. Wurde die Waffe gestohlen, kommt man allenfalls ohne Bestrafung davon, sofern die Waffe regelkonform aufbewahrt wurde.
Sturmgewehr aus Keller geklaut
Wie teuer einen der Waffenverlust zu stehen kommen kann, zeigen beispielhaft Fälle der Militärjustiz, die Blick vorliegen. Das erste Urteil betrifft einen Mann aus dem Kanton Zürich, dem sein Sturmgewehr 90 letztes Jahr aus seinem Kellerabteil gestohlen wurde.
Das Untergeschoss der Liegenschaft war meist unverschlossen und von aussen zugänglich, was sich die Täterschaft zunutze machte. Das Kellerabteil des Betroffenen bestand aus einem Holzlattenverschlag und war nur mit einem Vorhängeschloss gesichert. Die Diebe hatten also leichtes Spiel, da das Kellerabteil «wenig Widerstand gegen unbefugten Zutritt bot», wie es im Urteil heisst.
Positiv wertete die Militärjustiz aber, dass der Beschuldigte einiges zum Schutz der ihm anvertrauten Waffe unternommen hatte. So war die Waffe «nicht sichtbar hinter Weinflaschen gelagert», und der Verschluss der Waffe wurde getrennt in der Wohnung aufbewahrt.
Das Gericht befand das Verschulden denn auch als geringfügig, erkannte auf einen leichten Fall der Nichtbefolgung der Dienstvorschriften und bestrafte den Beschuldigten mit einer Disziplinarbusse in der Höhe von 500 Franken. Die Gerichtsgebühr von 200 Franken musste er ebenfalls übernehmen. Bestraft war der Betroffene auch anderweitig schon: Denn neben dem Sturmgewehr liessen die Diebe auch noch drei Flaschen Wein mitgehen.
Pistole tauchte bei Ex-Frau auf
Glimpflicher davon kam ein Westschweizer Offizier, der seine Dienstwaffe – eine Pistole 75 – verloren hatte. Irgendwann zwischen seinem letzten Einsatz im Jahr 2018 und 2024, als er den Verlust bemerkte und diesen der Polizei meldete. Wenig später tauchte die Pistole wieder auf – bei seiner Ex-Frau.
Der Beschuldigte habe seine Waffe während mehrerer Jahre verloren, hält die Militärjustiz in ihrem Urteil fest. Indem er die ihm anvertraute Waffe nicht ausreichend bewacht und nicht die erforderlichen Massnahmen getroffen habe, um sicherzustellen, dass seine Waffe an einem sicheren Ort aufbewahrt wurde, habe er seine Sorgfaltspflicht fahrlässig verletzt.
Lobend hob der zuständige Auditor aber hervor, dass der Offizier den Verlust der Polizei gemeldet und die Waffe dann wiedergefunden habe. So zeigt er sich – auch angesichts der finanziellen Situation des Beschuldigten – gnädig. Er verhängte einzig eine Disziplinarbusse von 80 Franken. Die Verfahrenskosten beliess er beim Bund.
«Blosse Schutzbehauptung» kostet
Dass ein Waffenverlust durchaus kostspieliger werden kann, zeigt ein früherer Fall aus dem Jahr 2020. Dabei wurde ein Zürcher Armeeangehöriger von der Militärjustiz «des Missbrauchs und der Verschleuderung von Material» für schuldig erklärt.
Als er 2018 aus der Dienstpflicht entlassen und sein Militärmaterial abgeben wollte, fehlte nämlich eine Pistole 75. Als er nach dem Verbleib der Waffe gefragt wurde, gab er an, dass er diese zuletzt vor zwölf Jahren gesehen und schon 2007 abgegeben habe – nur war diese Abgabe nirgends registriert. Der Beschuldigte beharrte auch in der Untersuchung darauf, dass er die Waffe längst abgegeben habe, was von der Militärjustiz allerdings als «blosse Schutzbehauptung» angesehen wurde.
Als erschwerend beurteilte der Auditor, dass sich der Betroffene «über solch einen langen Zeitraum nicht darum gekümmert hatte, den Verbleib seiner Waffe zu klären oder, sollte er den Verlust bemerkt haben, eine Anzeige bei der zuständigen Behörde aufzugeben». Der Betroffene wurde mit einer Busse von 500 Franken bestraft sowie mit einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen à 100 Franken – bei einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem musste er die Gerichtskosten von 400 Franken berappen.