Darum gehts
- Eigenmietwert-Abschaffung kommt erst 2029 statt 2028
- Bundesrat knickte vor kantonalen Finanzdirektoren ein
- Hauseigentümerverband kritisiert Entscheidung als inakzeptabel
Das Verdikt war mit 58 Prozent Ja-Anteil eindeutig: Der Eigenmietwert soll fallen! Auch in 19 Kantonen fand die Vorlage für den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung eine Mehrheit, während sich nur 7 dagegen stellten. Damit war der Weg frei für eine rasche Umsetzung auf Anfang 2028.
Umso grösser die Überraschung, als der Bundesrat Anfang April verkündete, dass der Eigenmietwert doch erst per 2029 abgeschafft werden soll. Ein Riesenärger für unzählige Hausbesitzer. «Diese Verzögerungstaktik ist für alle selbst nutzenden Wohneigentümer inakzeptabel», kritisierte der Hauseigentümerverband den Entscheid in einer Mitteilung. Die Umsetzung aus Rücksicht auf die Kantone zu blockieren, sei «falsch und gefährlich».
Steuerverwaltung schlug 2028 vor
Tatsächlich ist FDP-Finanzministerin Karin Keller-Sutter (62) vor den kantonalen Finanzdirektoren eingeknickt. Das zeigen verwaltungsinterne Unterlagen zur Ämterkonsultation, die Blick gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz vorliegen.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung schlug demnach eine Inkraftsetzung per 2028 vor – gestützt auf das Steuerharmonisierungsgesetz, das den Kantonen in der Regel eine Übergangsfrist von «mindestens zwei Jahren» einräumt. Auch die nationalrätliche Wirtschaftskommission pochte in einem Schreiben an den Bundesrat darauf, den Volkswillen per 2028 zügig umzusetzen.
Kantone stemmten sich dagegen
Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren wollte davon aber nichts wissen und drängte auf eine Verschiebung um mindestens ein Jahr. Sie argumentierte, «dass aus finanzpolitischer Sicht sowie aus Vollzugsgründen die Abschaffung des Eigenmietwerts vermieden werden soll, bevor eine besondere Liegenschaftssteuer eingeführt werden kann».
Die Kantone dürfen als Ausgleich nämlich eine besondere Objektsteuer auf Zweitliegenschaften einführen – etwa in Tourismusregionen, die Einnahmeausfälle befürchten. Für die Einführung der neuen Sondersteuer brauche man genügend Zeit. Die Gebirgskantone schlugen gar einen Aufschub bis mindestens 2030 vor.
Der kantonale Widerstand wirkte, das Finanzdepartement lenkte ein. Es erachtete es schliesslich wegen der Verknüpfung der Eigenmietwert-Abschaffung mit der neuen Liegenschaftssteuer als «geboten, den Kantonen eine längere Übergangsfrist als die üblichen zwei Jahre einzuräumen». Eine Inkraftsetzung erst auf 2030 hingegen erachtete es als «ausgeschlossen».
Null Widerstand im Bundesrat
Was auffällt: Im Bundesrat stellte niemand die von Keller-Sutter beantragte Inkraftsetzung per 2029 infrage. Nicht nur die SP-Regierungskollegen, sondern auch alle bürgerlichen Gspänli nickten den Antrag widerstandslos ab. Sämtliche Departemente seien «mit dem Geschäft einverstanden», steht in den Unterlagen.
Man habe sich zwar schon eine Intervention überlegt, heisst es aus einem bürgerlichen Departement, dann aber verzichtet. Wer will einer Karin Keller-Sutter schon auf die Füsse stehen, wenn man später bei einem eigenen Geschäft auf sie angewiesen ist?
Hauseigentümer-Chef zeigt sich enttäuscht
«Dass sich von bürgerlicher Seite niemand gewehrt hat, ist enttäuschend», sagt SVP-Nationalrat und Hauseigentümer-Präsident Gregor Rutz (53). Die Verzögerungstaktik der Kantone stösst ihm sauer auf. «Der Systemwechsel bringt wichtige Verbesserungen und Anreize, vor allem auch für Junge, auf die nun alle ein Jahr länger warten müssen», sagt er.
Dass den Kantonen eine rasche Umsetzung nicht möglich sei, hält er für eine Ausrede. Dies auch mit Blick auf verschiedene Kantone, die die Umsetzung bereits aufgegleist haben. Der Aargau beispielsweise hat bereits eine entsprechende Vorlage in die Anhörung gegeben. Auch der Gebirgskanton Graubünden hat längst mit der Ausarbeitung der notwendigen Gesetzesbestimmungen begonnen.
«Kantone wie auch Gemeinden haben noch nie Mühe bekundet bei der Einführung einer neuen Steuer», sagt Rutz. «Die Verschiebung ist mehr als grenzwertig. Eine weitere Verzögerung darf es auf keinen Fall geben.»