Darum gehts
- Eigenmietwert abgeschafft, aber die Umsetzung dauert bis mindestens 2028
- Neue Abgabe auf Zweitwohnungen geplant, um Mindereinnahmen auszugleichen
- Bergkantone wie Graubünden und Wallis sind jetzt besonders gefordert
Das Stimmvolk hat den Eigenmietwert zwar klar abgeschafft. Im Alltag spürbar wird der Entscheid aber erst später: Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer müssen die fiktive Mieteinnahme weiterhin in ihrer Steuererklärung aufführen – mindestens noch in den nächsten zwei Jahren, möglicherweise auch länger.
«Die Reform dürfte frühestens 2028 in Kraft treten», sagte Finanzministerin Karin Keller-Sutter (61, FDP) am Sonntag. Das genaue Datum für die Inkraftsetzung stehe noch nicht fest. Ihr Departement werde nun die Finanzdirektorenkonferenz der Kantone konsultieren und danach entscheiden. Die Kantone erhielten so genügend Zeit, um sich auf die Umstellung vorzubereiten.
«Würden es begrüssen, wenn wir mehr Zeit bekommen»
Ein Grund für die Verzögerung: die Situation bei den Zweitwohnungen. Der Wegfall des Eigenmietwerts betrifft nicht nur Hauptwohnsitze, sondern auch Ferienliegenschaften. Damit die Kantone – besonders betroffen sind die Tourismuskantone – die erwarteten Mindereinnahmen ausgleichen können, sieht der Bund eine neue Abgabe auf Zweitwohnungen vor. Die rechtlichen Grundlagen dafür müssen aber erst erarbeitet und dann eingeführt werden.
Das Ende des Eigenmietwerts bedauert man besonders in den Bergkantonen, die für ein Nein zur Vorlage waren. So will der Regierungsrat des Kantons Graubünden nun eine Auslegeordnung machen – und klären, mit welchen Massnahmen sich die fehlenden Einnahmen ausgleichen lassen.
Es geht um rund 50 Millionen Franken auf Kantonsebene und weitere 40 Millionen bei den Gemeinden. Der grösste Teil davon stammt aus Zweitwohnungen. Der Bündner Finanzdirektor Martin Bühler (49, FDP) sagte denn auch gegenüber der NZZ: «Wenn wir mehr Zeit bekommen als bis 2028, wäre das für uns zu begrüssen.»
Sanierungen unter altem System durchziehen
Ein weiterer Grund, dass es mit dem Systemwechsel dauert: Man will sicherstellen, dass Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer Sanierungen oder Renovationen, die bereits geplant sind, noch unter dem heutigen System durchziehen können.
Erst mit dem Inkrafttreten der Reform werden die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten eingeschränkt. Es ist denkbar, dass es vor der Einführung des neuen Systems zu einem gewissen Schub bei Sanierungen kommen könnte, weil Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzer den letzten Moment noch nutzen wollen.