Die Kantone sollen eine Steuer auf Zweitliegenschaften einführen können. Gedacht ist diese als Ersatz für die Abschaffung des Eigenmietwerts. Am 28. September befinden Volk und Stände darüber.
Die Bergkantone lehnen den vom Parlament beschlossenen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung jedoch entschieden ab, wie sie am Freitag mitteilten. Sie sehen sich überproportional betroffen durch die Abschaffung der Eigenmietwert-Besteuerung für Ferienwohnungen und -häuser.
Abschaffung führe zu wirtschaftlichen Schäden
Mit der Sondersteuer für Zweitwohnungen würden sich zahlreiche neue Rechts- und Abgrenzungsfragen stellen, kritisieren die Gebirgskantone. Dies sei unverantwortlich und unfair.
Zudem schaffe die Abschaffung des Eigenmietwerts falsche Anreize und führe zu volkswirtschaftlichen Schäden. Auch die Konferenz der Kantonsregierungen nennt die Zweitwohnungssteuer «keine befriedigende Lösung für die finanziellen Auswirkungen eines Systemwechsels».
Gemäss Berechnungen des Bundes bewirkt der Systemwechsel bei einem Zinsniveau von 1,5 Prozent für Bund, Kantone und Gemeinden Einnahmenausfälle von rund 1,8 Milliarden Franken. Die Kantone befürchten, dass diese Ausfälle durch Verzichte oder durch die Anhebung anderer Steuern kompensiert werden müssten.
Wallis und Graubünden drohen Riesen-Ausfälle
Alleine schon die Nichtbesteuerung der Zweitliegenschaften hätte in den Kantonen Wallis und Graubünden Steuerausfälle auf Ebene Kanton und Gemeinden von etwa 120 Millionen Franken pro Jahr zur Folge, wie die Regierungskonferenz der Gebirgskantone zu bedenken gibt. Das seien beträchtliche finanzielle Einbussen - in einer Zeit, in der allseits Entlastungspakete, Sparprogramme und Lastenumverteilungen geschnürt werden müssten.
Die Möglichkeit der betroffenen Kantone, bei sich eine neue Objektsteuer auf Zweitliegenschaften zu erheben, sei wegen des unsicheren Ausgangs des parlamentarischen Prozesses alles andere als sicher. Zudem würde mit der Einführung einer neuen Objektsteuer nicht nur die angestrebte Vereinfachung des Steuersystems verfehlt, sondern auch die Bürokratie vergrössert. Die breite Ablehnung durch die Kantone erstaune deshalb nicht.
Schliesslich reduzierten die steuerlich nicht mehr abziehbaren Unterhaltsarbeiten allgemein die Bereitschaft, in den Liegenschaftsunterhalt zu investieren, argumentieren die Bergkantone. Durch den Wegfall der steuerlichen Berücksichtigung des Liegenschaftsunterhalts sinke auch der Anreiz, alle Arbeiten mittels schriftlicher Belege und Rechnungen abzuwickeln. Deshalb sei mit einer Zunahme der Schwarzarbeit zu rechnen.