Jährliche Fahrtests
Sogar Pro Senectute fordert schärfere Regeln für Senioren am Steuer

Nach einem tödlichen Unfall in Sedrun GR durch einen 87-jährigen Fahrer werden strengere Tests für Senioren gefordert.
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Seniorinnen und Senioren müssen ab 75 Jahren alle zwei Jahre zur Fahrkontrolle – allerdings nur beim Arzt.
Foto: imago/Westend61

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Ein 87-jähriger Autofahrer erfasste in Sedrun GR eine Skilager-Gruppe
  • Die Lehrerin starb, drei Schüler wurden verletzt – wohl Gas- und Bremspedal verwechselt
  • Über 80-Jährige verursachen gemessen an Kilometern die meisten Unfälle mit Personenschaden
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Tobias BruggmannRedaktor Politik

Ein Skilager nimmt ein schreckliches Ende. Ein Senior fährt in Sedrun GR in eine Skilager-Gruppe. Drei Schüler werden verletzt, die Lehrerin stirbt an den Folgen der Kollision. Ein hochbetagter Autofahrer (87) verwechselte wohl Gas- und Bremspedal.

Jetzt beginnt die Diskussion über die Fahrtauglichkeit von Seniorinnen und Senioren von Neuem. Über 80-jährige Autofahrerinnen und -fahrer sorgen im Verhältnis zu den gefahrenen Kilometern mit Abstand für die meisten Unfälle mit Personenschaden, das zeigt eine Auswertung des Bundesamtes für Statistik. In absoluten Zahlen sorgt aber die Gruppe der 25- bis 44-Jährigen für die meisten Unfälle.

«Alternierend in der Arztpraxis und am Steuer»

Für Seniorinnen und Senioren setzt die Schweiz auf obligatorische Kontrolluntersuchungen. Ab dem 75. Lebensjahr müssen sich Fahrausweishalter alle zwei Jahre die Fahrtauglichkeit ärztlich bestätigen lassen. Doch es gibt verschiedene Überlegungen, die Regeln anzupassen: zum Beispiel den Eignungstest ab 80 Jahren jährlich durchzuführen und mit einer praktischen Kontrollfahrt zu kombinieren.

Und sogar Pro Senectute, die grösste Fachorganisation für ältere Menschen, ist dafür, die Regeln zu verschärfen, wie die Zeitungen von CH Media schreiben.

Pro-Senectute-Sprecher Peter Burri Follath sagt gegenüber der Zeitung: «Vor dem Hintergrund des zunehmenden Individualverkehrs regt Pro Senectute jedoch an, die Fahreignung in klar definierten Fällen alternierend in der Arztpraxis und am Steuer jährlich zu überprüfen.» Das würde die Verkehrssicherheit erhöhen.

Wer bei der Prüfung durchfällt, verliert von einem Tag auf den anderen einen Teil seiner Freiheit. Doch theoretisch gibt es einen Mittelweg: der beschränkte Führerausweis. Damit dürften Seniorinnen und Senioren weiterhin fahren – etwa nur tagsüber oder in einem bestimmten Radius. Öffentlich ist das kaum bekannt, der Ausweis werde fast nie beantragt. Manche Kantone haben ihn erst gar nicht eingeführt.

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