Erscheinen nicht vor Gericht
Ausländische Raser halten Behörden auf Trab

Sie erscheinen nicht vor Gericht oder bezahlen Bussen nicht. Ausländische Raser bereiten Schweizer Behörden Mühe. Das zeigen derzeit Beispiele in Uri.
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Wenn ausländische Raser auf Schweizer Strassen unterwegs sind, werden Strafen nicht immer vollzogen.
Foto: Keystone

Darum gehts

  • Kantonspolizei Uri stoppte ausländische Raser mit 141 und 149 km/h
  • Viele ausländische Raser bleiben Gerichtsverhandlungen fern und werden in Abwesenheit verurteilt
  • Seit 2021 hat die Urner Staatsanwaltschaft 50 Raserdelikte untersucht
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Céline ZahnoRedaktorin Politik

Mit 141 km/h bretterten sie über die Autobahn A2, wo die Höchstgeschwindigkeit eigentlich bei 80 km/h liegt. Am vergangenen Mittwoch zog die Kantonspolizei Uri zwei französische Raser aus dem Verkehr. Bereits einen Tag später folgte ein italienisches Auto, das auf der gleichen Strecke mit 149 km/h unterwegs war.

Alle drei erhielten ein Fahrverbot für die Schweiz und wurden bei der Staatsanwaltschaft Uri angezeigt. Ob die Strafe danach tatsächlich vollzogen werden kann, ist allerdings fraglich. Denn ausländische Raser bereiten den Schweizer Behörden Mühe. Oftmals erscheinen die Raser nämlich gar nicht vor Gericht – ausserdem ist es für die Kantone teils schwierig, Bussen grenzüberschreitend einzutreiben.

In Abwesenheit verurteilt

Im Falle eines Raserdelikts ist die vorgesehene Strafe so hoch, dass zwingend ein Gericht entscheiden muss – in den genannten Fällen im Uri ist es das Landgericht. Meist finden die Verhandlungen dort aber ohne die Autofahrer statt, wie die «Luzerner Zeitung» schreibt. «Erfahrungsgemäss erscheinen beschuldigte Personen mit ausländischem Wohnsitz regelmässig nicht an der Hauptverhandlung und werden – nach Vorladung zu einer zweiten Hauptverhandlung – in Abwesenheit verurteilt», teilte das Landgericht Uri auf Anfrage der Zeitung mit.

Erst vergangene Woche wurde auf diese Weise ein Mann aus Albanien verurteilt. Ausgesprochen wurde eine bedingte Freiheitsstrafe von rund sechs Monaten sowie eine Busse von knapp 5000 Franken. Ob der Kanton Uri dieses Geld jemals erhält, bleibt offen.

Schweiz kann deutsche Bussgelder vollstrecken

Die Schweiz hat nämlich nur mit bestimmten Ländern entsprechende Abkommen, um Bussgelder auch grenzüberschreitend einzutreiben. Das ist zum Beispiel für Deutschland seit dem 1. Mai 2024 der Fall. Schweizer Behörden können deutsche Bussgelder über 80 Franken vollstrecken lassen. Umgekehrt können Bussgelder ab 70 Euro vom deutschen Bundesamt für Justiz eingetrieben werden. 

Ähnliche Abkommen bestehen auch mit anderen EU-Ländern wie Frankreich, Italien und Österreich. Die Vollstreckung in Ländern ohne solche Abkommen, wie zum Beispiel Grossbritannien oder Albanien, bleibt hingegen schwierig. In solchen Fällen können die verurteilten Raser zur Verhaftung ausgeschrieben werden. Werden sie in der Schweiz aufgegriffen, müssen sie offene Geldstrafen oder Bussen direkt bezahlen – andernfalls droht Gefängnis. Wie oft die zu vollziehenden Strafen tatsächlich umgesetzt werden, dazu führt das Urner Amt für Justizvollzug keine Statistik.

Insgesamt hat die Urner Staatsanwaltschaft seit 2021 50 Raserdelikte beurteilt. Der Anteil ausländischer Lenker sei hoch und in der Regel seien sie männlich, so das Amt. Generell seien auf der A2, der Durchgangsroute in den Süden, der Anteil an Autos aus dem Ausland sehr hoch. 

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