Darum gehts
- St. Gallen prüft Bussen bei Nichtimpfen im neuen Gesundheitsgesetz
- In Zürich gibt es seit 2017 bei Verstössen Bussen bis 50’000 Franken
- Mehr als die Hälfte der Kantone regeln Impfobligatorien im Gesundheitsgesetz
Bald sechs Jahre ist es her, als der Bundesrat wegen des Coronavirus die «besondere Lage» ausrief. Damals warnten Kritiker, dass der Bund gestützt auf das Epidemiegesetz ein allgemeines Impfobligatorium für die Covid-19-Impfung anordnen könnte.
Rückblickend ist klar: Die Behörden verzichteten auf diesen Schritt. Stattdessen führten sie eine Zertifikatspflicht für Veranstaltungen und die Gastronomie ein – was von Kritikern wiederum als «Impfzwang» bezeichnet wurde.
Nun flammt die Diskussion um einen Impfzwang in der Schweiz erneut auf. Der Kanton St. Gallen prüft derzeit, bei einem Verstoss gegen ein mögliches Impfobligatorium eine Busse einzuführen. Die Vernehmlassung zum neuen Gesundheitsgesetz läuft noch heute Freitag. Gemäss dem nationalen Epidemiengesetz, das 2016 in Kraft trat, können Bund und Kantone Impfungen für obligatorisch erklären.
Entsprechend regte sich Kritik. So sagte der Präsident der Bewegung Mass-Voll, Nicolas Rimoldi (30), gegenüber Blick, dies verletze die Menschenrechte. Der St. Galler SVP-Nationalrat Mike Egger (33) plant zudem, in der nächsten Bundeshaus-Session einen entsprechenden Vorstoss einzureichen, wie er im «St. Galler Tagblatt» ankündigte. «Die Höhe dieses Bussenbetrags liegt in einem Bereich, der für einen grossen Teil der Bevölkerung existenzielle Auswirkungen haben könnte», heisst es im Vorstoss.
Ohne grosses Aufsehen führte der Kanton Zürich eine entsprechende Klausel bereits 2017 mit der Revision des Gesundheitsgesetzes ein. Dort heisst es im Paragraph 61 m: «Mit Busse bis 50’000 Franken wird bestraft», wer eine für «obligatorisch erklärte Impfung» verweigert. Im Gegensatz zu St. Gallen, wo die maximale Busse 20’000 Franken beträgt, könnten hier also noch viel höhere Bussen anfallen.
«Der Gesetzestext geht auf das Jahr 2018 zurück und stützt sich auf das nationale Epidemiengesetz», schreibt das kantonale Amt für Gesundheit auf Anfrage von Blick. Die Busse von 50’000 Franken sei ein allgemeiner Strafrahmen für Verstösse gegen das Gesundheitsgesetz. Wie hoch die Busse letztlich ausfalle, müsse von den Strafvollzugsbehörden festgelegt werden. Die Klausel wurde «von einer Vielzahl der Kantone in die kantonale Gesetzgebung übernommen».
Tatsächlich kann das Verweigern einer obligatorischen Impfung auch in anderen Kantonen mit einer Busse geahndet werden. Im Wallis heisst es etwa: «Mit Busse bis zu 100’000 Franken oder Haft bis zu 3 Monaten (...) wird bestraft, wer gegen die Bestimmungen des vorliegenden Gesetzes und seiner Verordnungen verstösst.» In Artikel 124 des Walliser Gesundheitsgesetzes ist festgehalten, dass der Staat im Rahmen des Bundesrechts Impfungen in bestimmten Ausnahmesituationen für obligatorisch erklären kann.
Mehr als die Hälfte der kantonalen Gesundheitsgesetze enthält eine Klausel zum Impfobligatorium nach dem Epidemiengesetz, wie eine Auswertung zeigt. St. Gallen ist dabei der einzige Kanton, in dem ausdrücklich von einer «Impfpflicht» statt von einer obligatorischen Impfung die Rede ist.
Auffällig ist zudem, dass sich die Strafbestimmungen meist nicht direkt auf das Impfobligatorium beziehen, sondern allgemein auf Verstösse gegen das jeweilige Gesetz. Das lässt erheblichen Spielraum. Die maximalen Bussen liegen je nach Kanton zwischen 20’000 und 100’000 Franken.
Ein Impfobligatorium ist zudem klar vom Impfzwang zu unterscheiden. «Die Impfung darf nicht mittels physischem Zwang erfolgen», heisst es in der Epidemienverordnung. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit bleibt gewahrt.
Zuletzt war in der Schweiz von 1944 bis 1948 eine Impfung obligatorisch. Damals ging es um die Pockenimpfung. Seither fand die Klausel keine Anwendung mehr – in keinem einzigen Kanton und auch nicht auf nationaler Ebene. Die Pocken konnten dank weltweiten Impfaktionen bis in die 1980er-Jahre ausgerottet werden.