Keine Stau-Ausnahme
Bundesrat will Töfffahrern nicht entgegenkommen

Bürgerliche wollen eine Ausnahme für Motorradfahrer: Das Vorbeifahren zwischen stehenden Fahrzeugen soll unter bestimmten Bedingungen erlaubt werden. Der Bundesrat lehnt das ab – aus Sicherheitsgründen. Er lässt aber ein Hintertürchen offen.
Publiziert: 11:20 Uhr
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Aktualisiert: 13:54 Uhr
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In der Praxis werde dieses Verbot jedoch häufig umgangen, stellt SVP-Nationalrat David Zuberbühler klar.
Foto: Keystone

Darum gehts

  • Bundesrat lehnt Stau-Ausnahme für Töfffahrer trotz Unbehagen ab
  • SVP-Nationalrat fordert Gesetzesanpassung für Motorradfahrer im Stau
  • Überholen in stehender Kolonne kostet 60 Franken, wird selten geahndet
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Daniel BallmerRedaktor Politik

Staus ärgern nicht nur Autofahrer; auch für Töfffahrer sind sie mühsam. Wenn es staut, müssen sie ihren Platz in der Kolonne beibehalten. Im Alltag werde das Gesetz jedoch oft umgangen, mahnt SVP-Nationalrat David Zuberbühler (46). Auch dem Bundesrat ist klar, «dass es für Motorfahrradfahrende aufgrund ihrer Schutzausrüstung unangenehm ist, im Stau zu stehen». Entgegenkommen will er den Töfffahrern aber nicht.

Heute gebe es zwischen geltendem Recht und gelebter Praxis offensichtlich eine Diskrepanz, findet dagegen Zuberbühler. Das will er ändern. Im Stau würden Töfffahrer oft zwischen den stehenden Kolonnen vorbeifahren, was von der Polizei teilweise sogar toleriert werde. Der SVP-Nationalrat und seine Mitstreiter fordern daher, das Gesetz der Realität anzupassen.

Für den Bundesrat zu gefährlich

Im Lederkombi und unter dem Helm steige bei hohen Temperaturen das Unfallrisiko durch Hitzestau oder Müdigkeit, gibt Zuberbühler zu bedenken, der selbst eine 210-PS-Maschine fährt. Da könne geordnetes Durchfahren sogar sicherer sein – und gleichzeitig zur Entlastung des Verkehrs beitragen. Zudem würde eine gesetzliche Anpassung Rechtssicherheit schaffen.

Angeführt von SVP-Verkehrsminister Albert Rösti (58) kann der Bundesrat diese Argumente zwar nachvollziehen. Dennoch will er das geltende Überholverbot für Töfffahrer beibehalten. Aus Sicht der Verkehrssicherheit und Unfallprävention erachte er es als zweckmässig.

Heute gilt: Bei stockendem oder stillstehendem Verkehr besteht die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse. «Dabei werden die Abstände zwischen den Fahrzeugen enger, was ein Durchschlängeln besonders riskant macht», betont der Bundesrat.

Rettungsgasse muss frei bleiben

Töfffahrer, die ihren Platz in der Kolonne verlassen, könnten nicht sicher sein, ob und wann sie sich wieder vorschriftsmässig in die Kolonne einfügen können. «Es besteht auch die Gefahr, dass im Notfall benötigte Korridore für Blaulichtfahrzeuge blockiert werden.»

Überholen sie in einer stehenden Kolonne, droht Motorradfahrern eine Busse von 60 Franken. Doch in der Praxis kommt das nicht oft vor, wie eine Blick-Umfrage vom Sommer zeigte: Die Kantonspolizei Bern berichtet von 46 Fällen im vergangenen Jahr, während man in St. Gallen von «einer Handvoll Fällen» spricht – «Fälle mit Autos waren viel häufiger». Im Kanton Uri waren es im 2024 fünf Fälle, der Kanton Wallis meldet deren zwölf.

Eine kleine Hintertür aber lässt der Bundesrat offen. In Europa sei das sogenannte Lane Filtering (Durchschlängeln/Durchfahren) von Motorrädern bei stehenden oder langsam fahrenden Kolonnen unterschiedlich geregelt. In Frankreich oder Belgien beispielsweise sei es unter strengen Voraussetzungen erlaubt. Der Bundesrat beobachte die Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit – und behält sich eine mögliche Rechtsanpassung doch noch vor.

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