Darum gehts
- Wenn es staut, müssen Töfffahrer heute ihren Platz in der Kolonne behalten.
- SVP-Nationalrat will «Gesetz der Realität» anpassen
- Polizei meldet wenige Bussen: Bern 46, Uri 5 Fälle im letzten Jahr
Staus sind nicht nur für die Autofahrer ein Ärgernis, sondern auch für die Töfffahrer: Wenn es staut, müssen sie ihren Platz in der Kolonne behalten. «In der Praxis wird dieses Verbot jedoch häufig umgangen», sagt SVP-Nationalrat David Zuberbühler (46). Er, der selbst mit einer 210 PS-Maschine unterwegs ist, will das ändern. Es gebe zwischen dem geltenden Recht und der gelebten Praxis eine «offensichtliche Diskrepanz». «Ich beobachte oft, wie Motorradfahrer im Stau zwischen den stehenden Fahrzeugkolonnen vorbeifahren. Und unter bestimmten Umständen wird dieses Verhalten sogar von der Polizei toleriert.»
Nun will er vom Bundesrat wissen, ob das Gesetz nicht der Realität angepasst werden müsste. «Für Motorradfahrer kann es im Sommer im Lederkombi und unter dem Helm schnell unerträglich heiss werden – das ist nicht nur unangenehm, sondern kann auch gefährlich für die Gesundheit sein.» Ein Sicherheitsrisiko sieht er nicht: «Auf Autobahnen ist es Autofahrern sowieso untersagt, ihr Fahrzeug zu verlassen – eine konkrete Gefahr entsteht dadurch nicht. Unter klar definierten Bedingungen könnte das Kolonnenfahren gar zur Entlastung des Verkehrs und zur Reduktion von Auffahrunfällen beitragen.»
Busse von 60 Franken
Blick hat bei verschiedenen Polizeistationen nachgefragt. Tatsächlich droht den Töfffahrern eine Busse von 60 Franken, wenn sie in einer stehenden Kolonne überholen. Doch in der Praxis kommt das selten vor. Die Kantonspolizei Bern berichtet von 46 Fällen im vergangenen Jahr. Der Kantonspolizei Zürich verfügt über keine Zahlen, während man in St. Gallen von «einer Handvoll Fällen» spricht – «Fälle mit Autos waren viel häufiger». Im Kanton Uri waren es im vergangenen Jahr fünf Fälle, der Kanton Wallis meldet deren zwölf.
Ob Zuberbühlers Ansinnen überhaupt eine Chance hat, wird sich am kommenden Montag zeigen. Dann muss Verkehrsminister Albert Rösti (57) eine Antwort liefern. Doch selbst wenn diese positiv ausfällt, bräuchte es noch eine Gesetzesänderung. Diese kann Jahre dauern.