Darum gehts
- Ex-SVP-Politiker Patrick F. soll Partnerin und Tochter vergewaltigt haben
- Polnische Opfer im Aargau drohten Ausschaffung trotz Missbrauchsvorwürfen
- SP-Bundesrat Jans verspricht rasche Bearbeitung von Härtefallgesuchen
Der ehemalige SVP-Politiker Patrick F. (58) soll im Aargau seine Partnerin, deren Tochter und seine Ex-Ehefrau zigfach betäubt und vergewaltigt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Mord vor. Obwohl Videoaufnahmen vorliegen, bestreitet Patrick F. die Anschuldigungen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Der Fall Patrick F. gibt europaweit zu reden – ausländische Medien sprechen von einem «Schweizer Fall Pelicot». Der Fall erinnert stark an das Verbrechen an Gisèle Pelicot (73) in Avignon. Die Französin war von ihrem Ehemann zigfach betäubt und vergewaltigt worden. Ihr Ehemann hatte Gisèle Pelicot sogar im Internet anderen Männern zur Vergewaltigung angeboten. Pelicot prägte später den Satz: «Die Scham muss die Seite wechseln!»
«Gewalt an Frauen ist niemals tolerierbar»
Was in der Schweiz besonders für Empörung sorgt: Die Behörden im Kanton Aargau schikanieren zwei der Opfer. Der aus Polen stammenden Mutter und Tochter drohte zeitweise die Ausschaffung. An einer Kundgebung waren Protestplakate zu sehen mit den Worten: «Behörden! Auf welcher Seite wollt ihr stehen?» Und weiter: «Solidarität mit den Opfern – gegen Behörden-Willkür!» Der zuständige Regierungsrat hat sich dafür entschuldigt.
Nun greift SP-Bundesrat Beat Jans (62) durch. In einem Brief, der Blick vorliegt, kündigt er eine interne Analyse an. «Auch mich macht es betroffen, wenn Menschen, die Schreckliches erlebt haben, in zusätzliche Not geraten», schreibt Jans. Seine klare Ansage: «Gewalt an Frauen ist niemals tolerierbar.» Wer Opfer von Gewalt oder Machtmissbrauch werde, brauche den vollen Schutz des Staates.
Härtefälle sollen anders interpretiert werden
Allerdings: Die Anwendung des Ausländergesetzes liege einzig bei den Kantonen – hier beim Kanton Aargau. Der Bund dürfe den Kantonen keine direkten Anweisungen erteilen oder Wegweisungen im Alleingang ändern. «Eine Einmischung des Bundes wäre auch nicht zielführend», stellt Jans klar. Trotzdem stellt der Justizminister klar: «Ich schaue nicht weg!»
Die interne Analyse soll Gesetzeslücken und Handlungsmöglichkeiten erarbeiten. Es soll rasch geklärt werden, ob der Bund die Gesetzeslage verbessern kann. Sollte aus dem Kanton Aargau ein Härtefallgesuch beim Staatssekretariat für Migration (SEM) eintreffen, werde dieses unverzüglich bearbeitet, verspricht Jans. Für den Bundesrat steht fest: Härtefälle sollen anders interpretiert werden und Opfer von Gewalttaten sollen Schutz erhalten – und nicht von Ausschaffung bedroht sein.
Versagt der Aargau beim Menschenhandel?
Offenbar geht das EJPD auch dem Thema Menschenhandel nach. Laut Experten könnten die Polin und deren Tochter Opfer von Menschenhandel sein. Dann hätten sie von Anfang an umfassenden Opferschutz erhalten müssen.
Die Staatsanwaltschaft Aargau kam jedoch zu einer anderen Einschätzung – und liess den Vorwurf Menschenhandel fallen. Nach Informationen von Blick will die Geschäftsprüfungskommission des Kantons Aargau diesen Aspekt ebenfalls untersuchen.