Darum gehts
- Aargauer Behörden unter Druck: Kritik im Fall Patrick F. wächst
- Patrick F. beging zwischen 2008 und 2021 140 Sexualdelikte an Ehefrau
- 44 Übergriffe an minderjährigem Opfer, Ermittlungen wegen Menschenhandels gefordert
Die Kritik an den Behörden im Fall Patrick F.* (57) nimmt zu. Die Aargauer SP-Grossrätin Lelia Hunziker (53) fordert eine Untersuchung durch die kantonalen Behörden. Hunziker hatte 2025 zusammen mit dem SVP-Politiker Stephan Müller (54) nach Fällen von chemischer Unterwerfung gefragt – zum Beispiel, wie oft Frauen mit K.-o.-Tropfen vergewaltigt werden.
Die Aargauer Regierung antwortete damals, der Kantonspolizei sei nur ein einziger Fall bekannt: «Die Substanz wurde in diesem Fall jedoch nicht für deliktische Zwecke im Sinne einer chemischen Unterwerfung eingesetzt, sondern von Süchtigen konsumiert.»
«Die Kommunikation laufender Strafverfahren ist heikel»
Warum verschwieg die Aargauer Regierung den Fall Patrick F., obwohl die Polizei schon damals wusste, dass chemische Substanzen im Spiel waren? Corina Winkler (41), stellvertretende Generalsekretärin des zuständigen Departements, zu Blick: «Die Kommunikation laufender Strafverfahren ist grundsätzlich heikel. Massgeblich ist jeweils der Verfahrensstand.»
Hunziker, die während Jahren die Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) in Zürich geleitet hat, wundert sich auch, dass die Staatsanwaltschaft den Verdacht auf Menschenhandel zu den Akten gelegt hat. Nach Informationen von Blick gab es eine Anzeige wegen Menschenhandels – doch die Staatsanwaltschaft liess den Vorwurf fallen.
Er hat die Frau aus dem Ausland angeworben
Laut Hunziker sind zentrale Kriterien für Menschenhandel erfüllt. Der ehemalige SVP-Grossrat Patrick F. habe die Frau und deren Tochter im Ausland angeworben und unter der Vorspiegelung falscher Tatsachen in die Schweiz gebracht. Es habe ein Arbeitsverhältnis gegeben. Frau und Tochter seien getäuscht worden, während ihre wirtschaftliche Abhängigkeit ausgenutzt worden sei, um sie sexuell auszubeuten. «Für mich ist das Menschenhandel», sagt Hunziker.
«Die Behörden müssen untersuchen, was schiefgegangen ist und wie Opfern künftig besser geholfen werden kann», sagt Hunziker. Die Aargauer Staatsanwaltschaft schreibt: «Zu Delikten, welche nicht Gegenstand der Anklage sind, äussert sich die Staatsanwaltschaft grundsätzlich nicht.»
Die FIZ kritisiert: «Menschenhandel wird von den Strafverfolgungsbehörden oft nicht erkannt. Dies ist für die Opfer gravierend.» Opfer von Menschenhandel haben besondere Rechte, etwa beim Aufenthaltsrecht während eines Strafverfahrens. Aus Sicht der FIZ gibt es im Aargauer Fall «klare Hinweise auf Menschenhandel, gerade bezüglich der sexuellen Ausbeutung».
Hatte Patrick F. in der Therapie gestanden?
Die «SonntagsZeitung» berichtet über Hinweise, dass Patrick F. schon vor Jahren gegenüber einem Psychotherapeuten sexuelle Übergriffe beschrieben haben soll – ohne genaue Details zu nennen. Erst viele Jahre später flog der Mann auf.
Gegenüber der Zeitung sagt Sandra Sommer, Psychotherapeutin und Rechtspsychologin in der Forensik Praxis Bern: «Die Schweigepflicht müssen wir extrem hoch gewichten, denn sonst kommen die Leute nicht zu uns.» Sie ergänzt: «Wenn wir solche Menschen nicht therapieren, besteht die Gefahr, dass sich diese Patienten keine Hilfe mehr holen.» So werde das Risiko erst recht nicht verkleinert, betont die Expertin.
Fall entfacht Debatte über Schweigepflicht
Es ist aber durchaus möglich, dass Therapeuten ihre Schweigepflicht brechen, um vor schweren Delikten zu warnen. Fachpersonen können sich dafür offiziell von der Schweigepflicht entbinden lassen. Gemäss «SonntagsZeitung» ist die Zahl solcher Gesuche in mehreren Kantonen zuletzt gestiegen. Diskutiert wird derzeit auf nationaler Ebene, ob Fachpersonen etwa zur Meldung von kinderpornografischen Inhalten gar verpflichtet werden sollten. Der Bundesrat unterstützt laut der «SonntagsZeitung» eine entsprechende Motion von SP-Nationalrat Jean Tschopp. Aktuell liegt die Entscheidung aber allein bei den Ärzten und Therapeuten selbst.
Patrick F. soll im Zeitraum von 2008 bis 2021 140 Sexualdelikte an seiner damaligen Ehefrau begangen haben. Ab 2022 lebte er mit seiner neuen Partnerin Iwona L.* (heute 45) und deren Tochter Paula L.* (heute 18) zusammen, die beide zu seinen Opfern wurden. 44 Übergriffe habe es alleine an der damals minderjährigen Paula L. gegeben. Die Staatsanwaltschaft wirft Patrick F. mehrfache Vergewaltigung, Schändung, sexuelle Handlungen mit Kindern und gar versuchten Mord vor. Es gilt die Unschuldsvermutung.
* Name bekannt