Darum gehts
- Aargauer Kantonsparlament will Kopftuchverbot an Schulen für Schülerinnen unter 16
- Bundesrat lehnt nationales Kopftuchverbot ab, Kantone sind zuständig
- Mehrere Kantone haben bereits Gesetze für Kopftuchverbote für Lehrpersonen geschaffen
An Aargauer Schulen soll für unter 16-jährige Mädchen künftig ein Kopftuchverbot gelten. Der Grosse Rat hat am Dienstag eine entsprechende Motion mit 78 zu 54 Stimmen gutgeheissen. Der Regierungsrat lehnte den Vorstoss ab, muss nun aber eine Gesetzesvorlage dazu erarbeiten.
Der überparteiliche Vorstoss der Grossräte Adrian Schoop (FDP), Roland Haldimann (EDU), Daniele Mezzi (Mitte) und Nicole Burger (SVP) verlangt den «Schutz von Mädchen vor religiösem Zwang». Demnach soll das Tragen religiös geprägter Kleidungsstücke für Schülerinnen unter 16 Jahren an Schulen im Kanton Aargau untersagt werden.
Das Verbot soll während des Unterrichts, in den Pausen sowie bei allen schulischen Pflichtveranstaltungen gelten. «Ab dem 16. Altersjahr dürfen Schülerinnen freiwillig ein religiöses Kleidungsstück tragen», so die Motionäre.
Die Regelung sei so auszugestalten, «dass sie das Kindswohl und den Schutz vor Zwang in den Mittelpunkt stellt, die Religionsfreiheit ab dem Zeitpunkt der religiösen Mündigkeit respektiert und die Gleichbehandlung aller Religionen wahrt.» Zulässig bleiben sollen unauffällige, religiöse Schmuckstücke.
Regierungsrat dagegen
Die zuständige SVP-Bildungsdirektorin Martina Bircher (42) begründete die ablehnende Haltung des Regierungsrats in der Vorstossantwort damit, dass ein flächendeckendes kantonales Kopftuchverbot für Schülerinnen gemäss bisheriger Praxis mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig wäre. Es stelle einen schwerwiegenden Eingriff in die Glaubens- und Gewissensfreiheit dar. Im Kantonsparlament stellte sie sich erfolglos gegen das Ansinnen.
Die Motionäre begründeten ihr Vorgehen auch damit, dass der Bundesrat ein nationales Kopftuchverbot ablehnt. Die Landesregierung führt nämlich an, dass sowohl das Schulwesen als auch die Regelung des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat verfassungsmässig in die Zuständigkeit der Kantone fallen.
Bei Schülerinnen rechtlich heikel
Der Aargau ist nicht der erste Kanton, der sich mit der Kopftuch-Thematik an Schulen befasst. Klar ist: Ein Kopftuchverbot für Lehrpersonen ist zulässig, wenn dafür eine rechtliche Grundlage besteht. Das hat das Bundesgericht in verschiedenen Urteilen verdeutlicht. Mehrere Kantone haben entsprechende Gesetze bereits geschaffen. Im Kanton Bern beispielsweise dürfen Lehrerinnen nicht mit Kopftuch unterrichten. In Genf oder Schwyz ist Lehrpersonen das sichtbare Tragen religiöser Symbole grundsätzlich verboten.
In Zürich liegt ebenfalls ein Vorstoss auf dem Tisch, der «das Tragen von Kleidungsstücken, die den Kopf von Frauen und Mädchen aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen bedecken», an öffentlichen Schulen untersagen soll. Also für Lehrerinnen wie auch Schülerinnen.
Doch rechtlich liegt der Fall anders, wenn es um ein Kopftuchverbot für Schülerinnen geht, da dies den Grundsatz der in der Bundesverfassung verankerten Religionsfreiheit stärker betrifft. Schliesslich sind Schülerinnen keine Staatsangestellten und damit auch nicht zu konfessioneller Neutralität verpflichtet. In einem Grundsatzentscheid von 2015 stellte sich das Bundesgericht gegen ein generelles Kopftuchverbot für Schülerinnen an öffentlichen Schulen. Ein solches sei nicht verfassungskonform.