Die wichtigsten Fragen zu Grundrechten
Kopftuch, Kruzifix und Kippa – wie viel Religion verträgt die Schule?

Die Gemeinde Eschenbach SG wollte eine neue Lehrerin anstellen, die Kopftuch trägt. Die Eltern wehrten sich – und das mit Erfolg. Wie weit geht die Religionsfreiheit? Antworten auf die sechs wichtigsten Fragen.
Publiziert: 19.07.2025 um 18:01 Uhr
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Aktualisiert: 19.07.2025 um 18:19 Uhr
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Kopftuch an der Schule? Diese Frage sorgt immer wieder für hitzige Debatten. So auch in Eschenbach SG. (Symbolbild)
Foto: Getty Images

Darum gehts

  • Religionsfreiheit in der Schweiz: Rechte und Einschränkungen im Bildungssystem
  • Kopftuchverbot für Lehrerinnen, aber erlaubt für Schülerinnen
  • 1997 entschied Bundesgericht: Kopftuchverbot für Lehrerin während Unterricht zulässig
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Katharina Siegrist
Beobachter

Jede Person hat das Recht, ihre Religion und ihre weltanschauliche Überzeugung frei zu wählen und diese allein oder in Gemeinschaft mit anderen zu bekennen. So steht es in der Bundesverfassung. Doch die Religionsfreiheit kann – wie jedes Grundrecht – eingeschränkt werden.

Dürfen Lehrerinnen ein Kopftuch tragen?

Gemäss dem Bundesgericht müssen sich Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen Schulen «religiös neutral» verhalten. Darum entschied das Bundesgericht im Jahr 1997, dass es zulässig war, einer Lehrerin zu verbieten, während des Unterrichts ein Kopftuch zu tragen. Die Lehrerin zog das Urteil an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiter. Dieser wies die Beschwerde ab.

Artikel aus dem «Beobachter»

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Dürfen Schülerinnen ein Kopftuch tragen?

Ja, das dürfen sie. Hier entschied das Bundesgericht also anders. Das Gericht begründete dies damit, dass es kein öffentliches Interesse an einem Verbot gebe und dass das Kopftuch den Unterricht nicht störe. Anders sieht es beim Schwimm- und beim Sexualkundeunterricht aus. Kinder dürfen nicht aus religiösen Gründen davon dispensiert werden. Diese Einschränkung der Religionsfreiheit erachtete das Bundesgericht als rechtens.

Darf im Klassenzimmer ein Kruzifix hängen?

Eigentlich nicht. Die religiöse Neutralität gilt auch in Bezug auf christliche Symbole. Gemäss einem Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 1990 dürfen Schulbehörden nicht verlangen, dass in ihren Klassenzimmern Kreuze aufgehängt werden.

Dürfen Schüler an religiösen Feiertagen in der Schule fehlen?

Ja. Schülerinnen und Schüler dürfen an religiösen Feiertagen, etwa am Sabbat oder am islamischen Opferfest Eid al-Adha, freinehmen. Das gilt übrigens auch, wenn an diesem Tag eine Prüfung angesetzt ist.

Ist es zulässig, nach Geschlechter getrennte Schulen zu führen?

Wenn es sich um eine öffentliche Schule handelt: Nein. Und: Erst kürzlich hat das Bundesgericht den geschlechtergetrennten Unterricht an einer öffentlichen Mädchensekundarschule in Wil SG für verfassungswidrig erklärt.

Gilt das auch für Privatschulen?

Nein. In der Schweiz gibt es katholische, evangelische und jüdische Privatschulen, die sich nicht an die religiöse Neutralität halten müssen. Aus religiösen Gründen können sie beispielsweise auch geschlechtergetrennten Unterricht abhalten. Die Kantone können den Privatschulen aber die Bewilligung verweigern. So verhinderte der Kanton Luzern eine Scientology-Schule. Zu Recht, wie das Bundesgericht später entschied.

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