Darum gehts
- Zürcher SVP fordert Kopftuchverbot an Schulen für Schülerinnen und Lehrerinnen
- Bundesrat lehnt nationales Kopftuchverbot ab, Kantone sind zuständig
- Mehrere Kantone haben bereits Gesetze für Kopftuchverbote für Lehrpersonen geschaffen
Der Bundesrat will von einem nationalen Kopftuchverbot an Schulen nichts wissen. Sowohl das Schulwesen als auch die Regelung des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat würden verfassungsmässig in die Zuständigkeit der Kantone fallen, kommentierte er jüngst zu einem Vorstoss im Ständerat.
Die Zürcher SVP nimmt das Thema nun selber in die Hand und macht ein Kopftuchverbot für Schülerinnen wie auch Lehrerinnen im Kanton Zürich zum Thema. Sie will «das Tragen von Kleidungsstücken, die den Kopf von Frauen und Mädchen aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen bedecken», an öffentlichen Schulen zu untersagen. Am Montag hat die SVP eine entsprechende Motion eingereicht, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet.
Muslimisch begründete Kopfbedeckungen würden den christlichen, humanistischen und demokratischen Wertvorstellungen widersprechen, an welchen sich das Volksschulgesetz orientiere, argumentiert die Partei. Oftmals seine Kopftücher auch Ausdruck von Diskriminierung muslimischer Frauen und Mädchen.
Kündigung wegen Kopftuch
Zürich ist nicht der erste Kanton, der sich mit der Kopftuch-Frage beschäftigt. Jüngst sorgte in Eschenbach SG der Fall einer Primarlehrerin für Aufsehen, welche im Unterricht ein Kopftuch tragen wollte. Nach Protesten seitens der Eltern wurde ihr wieder gekündigt. Ein Vorstoss im St. Galler Kantonsparlament verlangt nun ein Kopftuch für Lehrpersonen – und hat gute Chancen.
Im Aargauer Grossen Rat wurden letzte Woche ebenfalls zwei Motionen eingereicht. Der erste Vorstoss will das Tragen «auffällig religiös geprägter Kleidungsstücke und Symbole» im öffentlichen Dienst verbieten, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet. Damit dürften also weder Kopftuch noch Kippa getragen werden.
Der zweite Vorstoss verlangt, dass Schülerinnen unter 16 Jahren an öffentlichen Schulen wie Privatschulen keine «religiös geprägten Kleidungsstücke» tragen dürfen. Damit sollen sie vor «religiösem Zwang» geschützt werden.
Bei Schülerinnen nicht verfassungskonform
Klar ist: Ein Kopftuchverbot für Lehrpersonen ist nur zulässig, wenn dafür eine rechtliche Grundlage besteht. Das hat das Bundesgericht in verschiedenen Urteilen verdeutlicht. Mehrere Kantone haben entsprechende Gesetze bereits geschaffen.
Im Kanton Bern beispielsweise dürfen Lehrerinnen nicht mit Kopftuch unterrichten, Schülerinnen hingegen ist die Kopfbedeckung erlaubt. In Genf oder Schwyz ist Lehrpersonen das sichtbare Tragen religiöser Symbole grundsätzlich verboten. Das betrifft nicht nur das Kopftuch, sondern etwa auch die Kippa oder das Kreuz.
Rechtlich liegt der Fall anders, wenn es um ein Kopftuchverbot für Schülerinnen geht, da dies den Grundsatz der in der Bundesverfassung verankerten Religionsfreiheit stärker betrifft. Schliesslich sind Schülerinnen keine Staatsangestellten und damit auch nicht zu konfessioneller Neutralität verpflichtet. In einem Grundsatzentscheid von 2015 stellte sich das Bundesgericht gegen ein generelles Kopftuchverbot für Schülerinnen an öffentlichen Schulen. Ein solches sei nicht verfassungskonform.