Darum gehts
- Ex-Soldat vermittelte Armeeaufträge 2024 an eigene Firma für 178'000 Franken
- Gericht: Schwerer Interessenkonflikt trotz fehlendem finanziellen Vorteil, Kündigung rechtens
- Entschädigung: zwei Monatslöhne wegen unzureichender Beweismittelvorlage
Mehrkosten. Verzögerungen. Kauft der Bund Rüstungsprojekte ein, kommt es regelmässig zu Negativschlagzeilen. Auch der Fall eines ehemaligen Armeeangehörigen wirft kein gutes Licht auf die Beschaffungsprozesse beim Militär. Die Armee will sich lieber nicht dazu äussern.
Der Mann arbeitete seit rund 25 Jahren beim Bund. 2024 kaufte er in drei Tranchen Holster, Taschenlampen und Gurt-Systeme ein – bei einer Firma, bei der er selber als Geschäftsführer im Handelsregister eingetragen war. Er vermittelte die Aufträge also einfach an sich selbst. Gesamtwert: rund 178'000 Franken. Das zeigt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.
Es dauert, bis der Groschen fällt
Konkret offerierte die Firma 600 Holster an den Mann. Unterzeichnet war die Offerte von einem weiteren Geschäftsführer. Gleiches passiert eine knappe Woche später. Es geht um 600 Taschenlampen. Der Vorgesetzte leitet beide Offerten an den Finanzverantwortlichen weiter, kurz darauf erfolgt der Auftrag für total rund 87'000 Franken. Dass der Armeeangehörige gleichzeitig bei der Firma arbeitet, weiss bis dahin niemand.
Ein paar Monate später wiederholt sich das Spiel. Die Firma offeriert 700 Gurt-Systeme, auch hier unterzeichnet der zweite Geschäftsführer. Der Armeeangestellte leitet die Offerten an den Finanzverantwortlichen weiter mit der Bitte, diese «abzusegnen». Die Firma streicht nochmals rund 90'000 Franken ein. Auch jetzt erfährt niemand von der Verbindung.
Erst ein halbes Jahr später meldet der Mann seine Nebenbeschäftigung. Der Groschen fällt aber erst im August 2025, die Armee reagiert und kündigt ihm fristlos.
Guten Ruf der Armee geschädigt
Der Mann ficht die Kündigung an, über die nun das St. Galler Gericht zu entscheiden hatte. Er habe mit der Erstellung der Offerten nichts zu tun gehabt, argumentiert er. Da er keine Stammanteile halte, habe er auch keine finanziellen oder anderen Vorteile gehabt. Für die Firma habe er Kurse geleitet, das sei bekannt gewesen. Zudem sei er auch mit Mitbewerbern befreundet. Diese Vernetzung sei in der Personalbeurteilung sogar lobend erwähnt. Alle Offerten seien in Absprache mit den Vorgesetzten erfolgt. Die hätten die Verträge auch unterschrieben.
Die Armee kontert: Der Angestellte habe seine wirtschaftlichen Verbindungen «bewusst und in mehrfacher Weise verschwiegen». Da er nicht in den Ausstand getreten ist, habe er gegen Verhaltensgrundsätze der Armee verstossen. Der Mann habe zudem nur wegen seiner beruflichen Position überhaupt vom Bedarf an Holstern, Taschenlampen und Gurten erfahren.
Das Verhalten sei weiter geeignet gewesen, den guten Ruf, das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Schweizer Armee zu schädigen. Der Mann habe «zumindest den Anschein erweckt», dass in der Bundesverwaltung Personen arbeiten, die ihre berufliche Position dazu verwenden, sich einen privaten Vorteil zu verschaffen, findet die Armee.
«Schwerwiegender Interessenkonflikt»
Das Gericht kommt zu einem klaren Urteil: Dass der Armeeangehörige trotz seiner Funktion als Geschäftsführer aktiv an der Beschaffung von Material von ebendiesem Unternehmen beteiligt war, stelle einen «offensichtlichen und schwerwiegenden Interessenkonflikt» dar. Dabei sei nicht entscheidend, ob er nur Kurse gibt oder an den Offerten mitgearbeitet hat. Als Geschäftsführer müsse er auch die Interessen der Firma vertreten.
Dass der Mann nicht in den Ausstand trat, sei eine «schwere Verletzung seiner Treuepflicht» gegenüber der Armee, urteilen die Richter. Dass er keinen finanziellen Vorteil daraus gezogen habe, sei nicht zu seinen Gunsten auszulegen. Die Kündigung war also gerechtfertigt.
Ganz leer aber geht der Mann nicht aus. Weil er sich zuerst nicht zu sämtlichen Beweismitteln äussern konnte, bekommt er als Entschädigung zwei Monatslöhne.
Die Armee selber will sich nicht weiter zum Fall äussern. So lässt sie offen, ob gegen den Ex-Mitarbeiter ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Man gebe grundsätzlich keine detaillierten Auskünfte über Personalgeschäfte, erklärt ein Armeesprecher. Nur so viel: «Selbstverständlich wurde der ganze Fall intern gewürdigt und entsprechende Massnahmen wurden eingeleitet.»