Darum gehts
- Grünen-Nationalrätin fordern Schuldenerlass für Krankenkassen-Schulden
- Schulden verhindern Kassenwechsel, Betroffene drohen auf «Schwarze Liste» zu geraten
- Kantone zahlten 2023 rund 315 Mio. CHF für unbezahlte Krankenkassenprämien
Die teuren Krankenkassenprämien werden für immer mehr Leute zur Belastung. Eine Möglichkeit, sie zumindest ein bisschen zu senken, ist der Wechsel. Doch das wird unmöglich, wenn man Schulden bei einer Krankenkasse hat.
Die Grünen-Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber (66) will deshalb einen einmaligen Schuldenerlass bei Krankenkassenprämien-Schulden. «Im Jahr 2023 war die Schweizer Bevölkerung mit 44 Millionen Franken bei Krankenkassen verschuldet», schreibt sie im Vorstoss. «Die Schulden zeigen, dass die hohen Prämien für viele nicht mehr bezahlbar sind und eine grosse Belastung des Haushaltsbudgets darstellen, die zur Schuldenfalle werden kann.»
Schwarze Liste droht
Nicht nur der Wechsel zu einer billigeren Krankenkasse wird mit Schulden unmöglich, in einzelnen Kantonen gerät man gar auf eine «Schwarze Liste»: Wer kein Notfall ist, wird nicht behandelt. Armut könne zudem selbst zu Gesundheitsproblemen führen, schreibt Prelicz-Huber in ihrem Vorstoss. «Mit einem einmaligen Schuldenerlass könnten Tausenden Personen der Weg zur Schuldenfreiheit erleichtert und zukünftige unbezahlte Prämien verhindert werden.» Der finanzielle Aufwand wäre überschaubar.
Wenn die Prämien nicht bezahlt werden, müssen die Kantone einspringen und 85 Prozent der offenen Rechnung an die Kassen bezahlen, rund 315 Millionen Franken. Bereits jetzt hätten die Kantone die Möglichkeit, den Kassenwechsel zu ermöglichen, indem sie für etwas mehr Geld den Krankenkassen die Verlustscheine abkaufen und selbst zu Gläubigern werden. Die Versicherten könnten so wechseln, für die Kantone fallen nicht viel zusätzliche Kosten an. Gleichwohl nutzten im vergangenen Jahr nur die wenigsten Kantone diese Möglichkeit, wie eine Umfrage des «Beobachters» zeigte.
Die Möglichkeiten eines generellen Schuldenschnittes will das Parlament bereits einführen. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat im März einer Vorlage im Grundsatz zugestimmt, dass hoffnungslos verschuldete Personen eine einmalige Chance auf eine Sanierung bekommen. Dafür müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.