Die Vorlage bringt ein Sanierungskonkursverfahren für Personen, die hoffnungslos verschuldet sind. Mit 16 zu 9 Stimmen verabschiedete die Rechtskommission des Nationalrates (RK-N) die Gesetzesänderung, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Voraussichtlich im September wird der Nationalrat darüber entscheiden.
Von ihrer Absicht, die Abschöpfungsdauer im Verfahren von drei - so beantragt es der Bundesrat - auf fünf Jahre zu erhöhen, rückte die RK-N wieder ab. Während dieser Zeit muss die verschuldete Person alle verfügbaren Mittel den Gläubigern überlassen und nachweisen, dass sie um ein regelmässiges Einkommen bemüht ist.
Kommt sie in diesen drei Jahren ihren Pflichten nach, muss sie die verbleibenden offenen Forderungen in der Regel nicht begleichen. Allerdings will die RK-N eine Regelung, die in bestimmten Fällen eine Verlängerung auf vier Jahre Abschöpfungsdauer zulässt. Diesen Kompromiss nahm sie mit 13 zu 11 Stimmen an.
Vereinfachtes Nachlassverfahren
Allerdings gibt es dazu Minderheitsanträge: Eine Minderheit fordert eine Abschöpfungszeit von drei Jahren, wie vom Bundesrat beantragt. Eine zweite pocht auf die Verlängerung auf fünf Jahre. Eine weitere Minderheit fordert, das Sanierungskonkursverfahren gar nicht erst einzuführen.
Laut dem Bundesrat sieht das Schweizer Recht heute keine Möglichkeit für mittellose, hochverschuldete Menschen vor, ihre Finanzen nachhaltig zu sanieren. Es sind Personen, bei denen ein Nachlassvertrag nicht gelingen kann.
Die Vorlage enthält zudem ein vereinfachtes Nachlassverfahren, das sich an Verschuldete mit regelmässigem Einkommen richtet. Es soll einen teilweisen Schuldenerlass oder eine längere Stundung der Schulden ermöglichen.
Bei der Vorstellung des Vorhabens sagte der zuständige Bundesrat Beat Jans vor den Medien, laut Schätzungen könnten künftig in der Schweiz pro Jahr etwa zwei- bis zehntausend Menschen von den neuen Verfahren Gebrauch machen.