Patienten bezahlen mehr aus dem eigenen Sack
Mindestfranchise soll auf 400 Franken steigen

Der Bundesrat will die Mindestfranchise von heute 300 auf neu 400 Franken erhöhen. Kranke Personen müssten damit also künftig mehr hinblättern. Widerstand von links ist programmiert.
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Der Bundesrat – hier Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider – will die Mindestfranchise erhöhen.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Mindestfranchise soll von 300 auf 400 Franken erhöht werden
  • SP-Bundesrätin Baume-Schneider warnte vergeblich vor Nachteilen für chronisch Kranke
  • Die Linke fasst ein Referendum ins Auge
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Ruedi StuderBundeshaus-Redaktor

Die Krankenkassenprämien belasten das Portemonnaie jedes Jahr mehr – auch dieses Jahr steigen sie um 4,4 Prozent an. Doch damit nicht genug: Versicherte sollen künftig auch anderweitig tiefer ins Portemonnaie greifen.

Die Mindestfranchise soll von heute 300 auf 400 Franken steigen! Das ist jene Summe, welche Patienten selber tragen müssen, bevor sich die Krankenkasse beteiligt.

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SP-Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider (62) gibt nun eine entsprechende Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung. Contre coeur allerdings, hatte sich die Gesundheitsministerin vorgängig doch gegen eine Erhöhung gewehrt. «Eine Erhöhung der Kostenbeteiligung würde Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen und chronisch Kranke benachteiligen», warnte sie ihre Bundesratskollegen. Und: «Durch den Aufschub von Behandlungen bestünde die Gefahr, dass sich der Gesundheitszustand der Betroffenen verschlechtert, was wiederum die Kosten ansteigen liesse.»

«Beobachter» kämpft gegen stetig steigende Prämienlast – jetzt Petition unterzeichnen

Steigende Gesundheitskosten belasten zunehmend Familien und Rentner. Der «Beobachter» fordert mit seiner Petition mehr Transparenz und Beteiligung der Prämienzahler an Verhandlungen zwischen Krankenkassen, Spitälern und Ärzteverbänden. Jetzt die Petition unterzeichnen: «Schluss mit steigenden Krankenkassenprämien – wir wollen mitreden!»

Steigende Gesundheitskosten belasten zunehmend Familien und Rentner. Der «Beobachter» fordert mit seiner Petition mehr Transparenz und Beteiligung der Prämienzahler an Verhandlungen zwischen Krankenkassen, Spitälern und Ärzteverbänden. Jetzt die Petition unterzeichnen: «Schluss mit steigenden Krankenkassenprämien – wir wollen mitreden!»

Die bürgerliche Bundesratsmehrheit schlug die Warnung aber in den Wind und gab zwei gleichlautenden Vorstössen von SVP-Ständerätin Esther Friedli (48, SG) und SVP-Nationalrätin Diana Gutjahr (42, TG) grünes Licht. Diese verlangten in ihren Motionen, die Mindestfranchise «den realen Gegebenheiten» anzupassen. Sprich: deutlich zu erhöhen.

Letztmals 2004 erhöht

Zwar hat der Bundesrat die Mindestfranchise seit 1996 von damals 150 auf aktuell 300 Franken erhöht. Doch die letzte Erhöhung von 230 auf 300 Franken geht auf 2004 zurück. Im Parlament war denn auch klar, dass nun ein weiterer Erhöhungsschritt erfolgen soll.

Die bürgerlichen Parteien setzten sich gegen den Widerstand des links-grünen Lagers durch und verdonnerten Bundesrätin Baume-Schneider damit zur Strafaufgabe, eine entsprechende Gesetzesvorlage zu zimmern. Der Vorschlag dazu liegt nun vor.

Das sind Franchise und Selbstbehalt

Jeder Erwachsene muss im Jahr einen fixen Teil seiner Arztkosten selbst zahlen. Das ist die Franchise. Wie hoch diese ist, wählt jeder selbst aus beim Abschluss seiner Krankenversicherung. Dabei gilt: Je höher die gewählte Franchise, desto niedriger die Monatsprämie der Krankenkasse.

Die Mindestfranchise beträgt 300 Franken pro Jahr, die Maximalfranchise 2500 Franken. Wer eine 300-Franken-Franchise wählt, muss die ersten 300 Franken seiner Behandlungskosten selbst zahlen. Wählt man die Maximalfranchise, muss man die ersten 2500 Franken selber zahlen.

Wenn die gewählte Franchise «aufgebraucht» ist, übernimmt die Krankenkasse die Rechnung. Allerdings nur zu 90 Prozent. Die restlichen zehn Prozent muss der Versicherte ebenfalls zahlen. Das ist der Selbstbehalt. Auch der ist gegen oben begrenzt, für Erwachsene etwa bei 700 Franken pro Jahr, für Kinder ist es die Hälfte. Danach übernimmt die Kasse alle Kosten zu 100 Prozent.

Ein Rechenbeispiel verdeutlicht das komplizierte System:

Die Franchise von Frau A. beträgt 300 Franken. Im Februar geht sie zum Arzt, wenige Wochen später erhält sie ihre erste Arztrechnung des Jahres. Diese beträgt 400 Franken. Von diesem Betrag zahlt Frau A. 310 Franken: die Franchise von 300 Franken und auf die restlichen 100 Franken den Selbstbehalt von 10 Prozent, also 10 Franken.

Im April geht Frau A. erneut zum Arzt. Diesmal beträgt die Rechnung wieder 400 Franken. Davon bezahlt Frau A. nur noch 10 Prozent Selbstbehalt, also 40 Franken. (sf)

Jeder Erwachsene muss im Jahr einen fixen Teil seiner Arztkosten selbst zahlen. Das ist die Franchise. Wie hoch diese ist, wählt jeder selbst aus beim Abschluss seiner Krankenversicherung. Dabei gilt: Je höher die gewählte Franchise, desto niedriger die Monatsprämie der Krankenkasse.

Die Mindestfranchise beträgt 300 Franken pro Jahr, die Maximalfranchise 2500 Franken. Wer eine 300-Franken-Franchise wählt, muss die ersten 300 Franken seiner Behandlungskosten selbst zahlen. Wählt man die Maximalfranchise, muss man die ersten 2500 Franken selber zahlen.

Wenn die gewählte Franchise «aufgebraucht» ist, übernimmt die Krankenkasse die Rechnung. Allerdings nur zu 90 Prozent. Die restlichen zehn Prozent muss der Versicherte ebenfalls zahlen. Das ist der Selbstbehalt. Auch der ist gegen oben begrenzt, für Erwachsene etwa bei 700 Franken pro Jahr, für Kinder ist es die Hälfte. Danach übernimmt die Kasse alle Kosten zu 100 Prozent.

Ein Rechenbeispiel verdeutlicht das komplizierte System:

Die Franchise von Frau A. beträgt 300 Franken. Im Februar geht sie zum Arzt, wenige Wochen später erhält sie ihre erste Arztrechnung des Jahres. Diese beträgt 400 Franken. Von diesem Betrag zahlt Frau A. 310 Franken: die Franchise von 300 Franken und auf die restlichen 100 Franken den Selbstbehalt von 10 Prozent, also 10 Franken.

Im April geht Frau A. erneut zum Arzt. Diesmal beträgt die Rechnung wieder 400 Franken. Davon bezahlt Frau A. nur noch 10 Prozent Selbstbehalt, also 40 Franken. (sf)

Die Anpassung auf 400 Franken ist nur ein erster Schritt. Das neue Gesetz sieht einen Mechanismus vor, bei dem eine Franchisenerhöhung veranlasst wird, sobald die Kostenbeteiligung der Versicherten (Franchise, Selbstbehalt und Spitalkosten) unter einem bestimmten Schwellenwert liegt. Dieser Schwellenwert wurde schweizweit auf 13,5 Prozent der Bruttoleistungen zu Lasten der obligatorischen Grundversicherung gesetzt.

«Die Franchisenerhöhung und der Anpassungsmechanismus sollen den Versicherten den Anreiz geben, bei der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen zurückhaltender zu sein», heisst es in der Medienmitteilung dazu.

Referendum droht

Treffen würde die Erhöhung übrigens nicht nur chronisch Kranke, sondern insbesondere auch Seniorinnen und Senioren. Die Statistik zeigt: Je älter, desto grösser der Anteil derjenigen mit Mindestfranchise.

Nun geht der Vorschlag in die Vernehmlassung. Sollte sich das Parlament dereinst tatsächlich für eine höhere Mindestfranchise entscheiden, dürfte das Stimmvolk das letzte Wort haben. Die SP hat bereits angekündigt, dass sie ein Referendum ins Auge fasst.

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