Darum gehts
- Jugendliche in der Schweiz begehen häufiger Verkehrsdelikte mit Elektrofahrzeugen
- 29,5 Prozent der straffälligen Jugendlichen in Zürich wegen E-Fahrzeugen verurteilt
- Zwischen 14–16 Jahren braucht man für E-Trottinette Führerausweis Kategorie M
Sie sind praktisch, einfach verfügbar und vor allem schnell: E-Trottinette, E-Bikes und Elektro-Skateboards sind beliebt – und gefährlich. Man kann, ganz leichtsinnig, mit über 50 km/h durch die Gegend brettern. So wie es ein Jugendlicher in Basel tat.
Nachts ist das E-Trotti ein beliebtes Verkehrsmittel von Jugendlichen, um angetrunken nach Hause zu kommen. Die Gefährte lassen sich ganz einfach aufmotzen wie früher die Töffli. Und man kann mit ihnen vor der Polizei fliehen, wie es zwei Jugendliche im Sommer in Otelfingen ZH versuchten. Sie waren mit einem nicht verkehrstauglichen E-Trotti unterwegs.
Solche Eskapaden haben Folgen. Immer öfter beschäftigen sie auch die Justiz. Insbesondere dann, wenn Kinder und Jugendliche involviert sind. Das zeigen neuste Zahlen.
Die Jugendanwaltschaft Basel-Landschaft schreibt in einer Mitteilung, dass die Delikte von Kindern und Jugendlichen gegen das Strassenverkehrsgesetz stark zugenommen haben. «Die Jugendanwaltschaft erklärt sich diese Zunahme der Delikte im Verkehrsbereich mit der wachsenden Anzahl von Elektro-Trendfahrzeugen im Strassenverkehr», heisst es. «Sehr viele Jugendliche sind mit derartigen Fahrzeugen unterwegs und halten dabei oft technische Vorgaben nicht ein bzw. verfügen nicht über die nötigen Fahrberechtigungen und den nötigen Versicherungsschutz.»
So braucht es zum Beispiel für das Elektro-Trottinett einen Führerausweis der Kategorie M, wenn man zwischen 14 und 16 Jahre alt ist. Erst ab 16 Jahren wird kein Führerausweis benötigt. Ganz verboten sind Elektro-Skateboards.
Alterslimiten und Höchstgeschwindigkeit missachtet
Basel-Landschaft ist kein Einzelfall. Die Oberjugendanwaltschaft des Kantons Zürich schreibt, dass sie ebenfalls eine Zunahme beobachtet habe. «29,5 Prozent der straffälligen Jugendlichen wurden deswegen verurteilt – deutlich mehr als noch 2023 (16,6 Prozent).» Dieser Anstieg sei vor allem auf Elektroroller und E-Trottinetts zurückzuführen. «Bei deren Nutzung werden häufig Vorschriften wie Alterslimiten, Nutzungsregeln im Strassenraum sowie Vorgaben zur fahrzeugbedingten Höchstgeschwindigkeit missachtet. Zudem werden an den Fahrzeugen teilweise unzulässige Modifikationen vorgenommen.»
Wird jemand erwischt, droht ein Verweis oder eine Busse. Doch der Kanton prüft auch Alternativen. «Eine Möglichkeit ist ein Verkehrsnacherziehungskurs. Dabei setzen sich die Jugendlichen unter fachlicher Begleitung der Polizei mit den geltenden Vorschriften und den rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung solcher Trendfahrzeuge auseinander.»
Im schlimmsten Fall eingezogen
Auch im Kanton Aargau beobachte man in der täglichen Praxis eine Zunahme von Fällen. Genaue statistische Angaben dazu gebe es allerdings nicht.
Aus dem Kanton St. Gallen heisst es, man führe zwar keine Statistik. Aber: «Grundsätzlich führen neue Verfügbarkeiten zu neuen Delikten. Das gilt auch für Trendfahrzeuge im Strassenverkehr.»
Auch im Kanton Bern sei eine detaillierte statistische Auswertung nicht möglich. Auch regionale Beobachtungen seien unterschiedlich. Kommt es zu Widerhandlungen, können stark manipulierte Fahrzeuge sogar eingezogen und vernichtet werden.