Darum gehts
- Am 8. März wird über die Individualbesteuerung abgestimmt
- Kathrin Bertschy (GLP) und Philipp Matthias Bregy (Mitte) diskutieren Vor- und Nachteile der Vorlage
- Mitte schlägt anderes Modell vor
Es ist eine eigentliche Steuerrevolution: die Einführung der Individualbesteuerung, welche die Heiratsstrafe vollständig beseitigen soll. Beide Lager kämpfen um jede Stimme. Alliance-F-Co-Präsidentin und GLP-Nationalrätin Kathrin Bertschy (46, BE) sowie Mitte-Präsident Philipp Matthias Bregy (47, VS) kreuzen im Blick-Streitgespräch die Klingen.
Frau Bertschy, wer füllt in Ihrem Haushalt die Steuererklärung aus?
Kathrin Bertschy: Beide selber, selbstverständlich.
Würden Sie bei einem Ja profitieren?
Bertschy: Wir würden künftig wohl etwa gleich viel zahlen wie heute. Die meisten Paare werden entlastet, da mit der Individualbesteuerung auch die Heiratsstrafe abgeschafft wird.
Wie sieht es bei Ihnen aus, Herr Bregy?
Philipp Matthias Bregy: Die Steuererklärung fülle ich aus. Und meine Frau hat klargemacht: Wenn ich es nicht schaffe, die Abstimmung gegen die Individualbesteuerung zu gewinnen, dann muss ich in Zukunft beide Steuererklärungen ausfüllen. Ob wir bei der Individualbesteuerung profitieren? Eher nein, zumindest nicht bei den Kantonssteuern – wie die meisten Ehepaare mit Kindern.
Laut Bund würden bei einem Ja 14 Prozent der Bevölkerung mehr zahlen. Wer sind diese Verlierer?
Bregy: Diese 14 Prozent sind eine einseitige Betrachtung bei der Bundessteuer. Viel wichtiger ist: Mit der Vorlage würden auch die kantonalen und kommunalen Steuergesetze geändert. Ein Beispiel aus dem Kanton Aargau: Der Regierungsrat schätzt, dass 40 Prozent der Familien künftig mehr Steuern bezahlen werden. Das ist eine signifikante Zahl und zeigt, wer die Verlierer sind.
Bertschy: Ich finde es sehr speziell, dass der Aargauer Mitte-Regierungsrat Markus Dieth (58) jetzt schon wissen will, wie die Vorlage auf kantonaler Ebene umgesetzt wird. Das entscheidet dann das kantonale Parlament. Es ist naheliegend, dass die Kantone die Vorlage so umsetzen werden, dass möglichst viele profitieren und möglichst wenige verlieren. So haben wir das auch beim Bund gemacht. Ein Punkt ist dabei ganz wichtig: Die Individualbesteuerung wird eben auf allen drei Ebenen eingeführt. Denn die Heiratsstrafe besteht sowohl auf Bundes- als auch auf Kantons- und Gemeindeebene.
Bregy: Es ist naheliegend, dass die kantonale Umsetzung ähnlich erfolgt. Das heisst: In den Kantonen wird es viele Verlierer geben. Da wird insbesondere der Mittelstand die Zeche zahlen. Ausserdem: Dem Bundesgerichtsurteil haben die Kantone längst Genüge getan und die Heiratsstrafe abgeschafft. Warum der Bund den Kantonen jetzt sagen soll, dass sie das gesamte System umkrempeln müssen, erschliesst sich mir nicht.
Bertschy: Die Kantone haben die Heiratsstrafe eben nicht vollständig abgeschafft, obwohl sie das gerne behaupten. Gerade verheiratete Paare mit Kindern werden weiterhin bestraft, weil die Kantone Sonderabzüge und -tarife auch Konkubinatspaaren gewähren. Das führt dazu, dass ein doppelverdienendes Ehepaar mit Kindern mehr Steuern zahlt als ein unverheiratetes Paar mit dem gleichen Einkommen. Nur die Individualbesteuerung schafft die Heiratsstrafe konsequent auf allen Ebenen ab. Das ist auch enorm wichtig für die Gleichstellung!
Benachteiligt würden bei einem Ja vor allem jene Paare, bei denen eine Person rund 75 Prozent des Einkommens oder mehr verdient. Das ist eine Minderheit.
Bregy: Das gilt so für die Bundessteuer. Bei den Kantonssteuern ist die nachteilige Wirkung grösser, weil sich die Situation auch gegenüber der heutigen Situation verschlechtert. Die Individualbesteuerung belohnt klar Doppelverdiener mit hohem Einkommen. Neue Berechnungen zeigen nun, dass auch reiche Rentner entlastet werden. Belastet werden dagegen Familien mit grossen Lohnunterschieden, weil sie zum Beispiel nur noch die Hälfte der Kinderabzüge machen können.
Bertschy: Mit der Individualbesteuerung haben wir eine Lösung, von welcher viele profitieren und nur wenige eine Mehrbelastung tragen müssen. Wir entlasten die Haushalte bei der Bundessteuer um 600 Millionen Franken. Die Hälfte der Bevölkerung profitiert, 36 Prozent sind nicht betroffen und nur ein kleiner Teil von 14 Prozent wird stärker belastet. Das sind Fakten vom Bundesrat. Konkret werden es die gutverdienenden Einverdienerhaushalte sein, die etwas mehr bezahlen. Der Mittelstand und die tieferen Einkommen werden dank angepasster Steuertarife entlastet.
Am 8. März stimmen wir über die Individualbesteuerung ab. Hängig ist aber auch eine Mitte-Initiative, welche die Heiratsstrafe beseitigen will.
Bregy: Ich finde es gut, wenn beide Ehepartner arbeiten und sich die Aufgaben teilen. Im Gegensatz zur Individualbesteuerung sorgt unsere Initiative aber dafür, dass man unabhängig von Beschäftigungsgrad und Lebensmodell nicht mehr bestraft wird!
Wie soll das gelingen?
Bregy: Wir schlagen eine alternative Steuerberechnung vor. Ehepaare füllen dafür wie heute eine einzige Steuererklärung mit zwei Kolonnen aus. Danach wird rechnerisch eruiert, was das Ehepaar gemeinsam oder getrennt bezahlen müsste – dabei wird automatisch der tiefere Steuerbetrag in Rechnung gestellt. Das ist eine liberale Lösung, bei der keine Ehepaare benachteiligt werden!
Eine Ideallösung, bei der niemand verliert?
Bertschy: Die Mitte-Initiative ist mit Steuerausfällen bis drei Milliarden bei einem Vollsplitting sündhaft teuer, wofür alle mit höheren Steuertarifen bezahlen müssten. Es ist eine Augenwischerei der Mitte-Parteispitze, zu sagen, dass es eine andere mehrheitsfähige Lösung gibt. Man hat jahrelang um den jetzigen Kompromiss gerungen. Jeder andere Vorschlag ist unausgegoren, weil er die Heiratsstrafe nicht vollständig und insbesondere auf kantonaler Ebene nicht beseitigt. Die Gegner sind sich ja nicht einmal einig, ob sie die alternative Steuerberechnung oder die viel teurere Splittinglösung wollen. Mit der Individualbesteuerung haben wir jetzt die einmalige Chance, endlich die Heiratsstrafe abzuschaffen. Damit schaffen wir auch neue Erwerbsanreize.
Alle politischen Lager sind sich darin einig, dass die Heiratsstrafe abgeschafft werden muss. Umstritten ist aber das Wie!
Mit der Individualbesteuerung soll die Heiratsstrafe bei der direkten Bundessteuer beseitigt werden. Jede Person soll künftig ihre eigene Steuererklärung ausfüllen. Einkommen wie Lohn und Rente versteuert jede Person separat. Das Vermögen und die Erträge daraus werden nach den zivilrechtlichen Verhältnissen aufgeteilt. Neu gilt für Verheiratete wie Unverheiratete der gleiche Steuertarif. Die Individualbesteuerung ist für Bund, Kantone und Gemeinden vorgesehen. Kostenpunkt bei der Bundessteuer: 630 Millionen Franken.
Im Parlament ist eine Mitte-Initiative hängig zur Abschaffung der Heiratsstrafe, welche Ehepaare wie bisher als Wirtschaftsgemeinschaft sieht. Kann sich das Parlament auf kein Modell einigen, schreibt die Initiative eine alternative Steuerberechnung als Übergangslösung vor. Die Steuerbehörden müssten bei Ehepaaren künftig zwei Varianten durchrechnen: eine Besteuerung nach gemeinsamer Veranlagung und eine in Anlehnung an die Besteuerung von Konkubinatspaaren. In Rechnung gestellt würde dann automatisch der tiefere Betrag. Kostenpunkt bei der Bundessteuer: 700 Millionen bis 1,4 Milliarden Franken.
Alle politischen Lager sind sich darin einig, dass die Heiratsstrafe abgeschafft werden muss. Umstritten ist aber das Wie!
Mit der Individualbesteuerung soll die Heiratsstrafe bei der direkten Bundessteuer beseitigt werden. Jede Person soll künftig ihre eigene Steuererklärung ausfüllen. Einkommen wie Lohn und Rente versteuert jede Person separat. Das Vermögen und die Erträge daraus werden nach den zivilrechtlichen Verhältnissen aufgeteilt. Neu gilt für Verheiratete wie Unverheiratete der gleiche Steuertarif. Die Individualbesteuerung ist für Bund, Kantone und Gemeinden vorgesehen. Kostenpunkt bei der Bundessteuer: 630 Millionen Franken.
Im Parlament ist eine Mitte-Initiative hängig zur Abschaffung der Heiratsstrafe, welche Ehepaare wie bisher als Wirtschaftsgemeinschaft sieht. Kann sich das Parlament auf kein Modell einigen, schreibt die Initiative eine alternative Steuerberechnung als Übergangslösung vor. Die Steuerbehörden müssten bei Ehepaaren künftig zwei Varianten durchrechnen: eine Besteuerung nach gemeinsamer Veranlagung und eine in Anlehnung an die Besteuerung von Konkubinatspaaren. In Rechnung gestellt würde dann automatisch der tiefere Betrag. Kostenpunkt bei der Bundessteuer: 700 Millionen bis 1,4 Milliarden Franken.
Der Bund rechnet mit einem Potenzial von 10'000 bis 44'000 Vollzeitstellen, das der Systemwechsel auslösen könnte. Das hilft gegen den Fachkräftemangel.
Bregy: Hochgerechnet auf die Schweiz entspricht das 0,2 bis 0,8 Prozent der Arbeitskräfte. Das ist nicht viel. Aber viel entscheidender ist: Unsere Initiative beseitigt die Benachteiligung für hohe Doppelverdiener ebenfalls. Das schafft denselben Erwerbsanreiz.
Bertschy: Einspruch! Mit eurer Initiative liegt das Potenzial nur bei einigen Tausend Vollzeitstellen, weil sie nur auf Bundesebene ansetzt. Zudem bleiben die hohen Steuersätze auf Zweiteinkommen bestehen. Erwerbsanreize verbessern sich nur, wenn die Progression beim zweiten Einkommen bei null beginnt. 44'000 Vollzeitstellen hingegen bedeuten 150'000 gut ausgebildete Frauen, die ihr Pensum um 30 Prozent erhöhen. Sie arbeiten in der Pflege, in Spitälern oder in Schulen. Fachkräfte, die wir dringend brauchen.
Bregy: Übrigens, für Erwerbsanreize ist das Steuersystem nur zweitrangig. Viel wichtiger sind eine passende Arbeitsstelle, Kinderbetreuung oder gute Verkehrsanbindungen. Die Menschen drücken nicht einfach auf den Steuerrechner und arbeiten dann mehr oder weniger. In meinem Umfeld kenne ich niemanden, der wegen der Steuern weniger arbeitet.
Die Kantone protestieren gegen den Systemwechsel. Es müssten 1,7 Millionen Steuererklärungen zusätzlich ausgefüllt werden. Ein Bürokratie-Monster?
Bertschy: Für die Bevölkerung bleibt der Aufwand gleich gross. Ich bin der Meinung, dass wir Gesetze für die Bevölkerung machen und nicht für die Steuerbehörden. Kurzfristig wird es für sie einen einmaligen Umstellungsaufwand geben, wofür sie sechs Jahre Zeit haben und viel lässt sich digitalisieren. Es kann doch nicht sein, dass sich Finanzdirektoren und Steuerbeamte gegen Steuergerechtigkeit wehren, weil es zu Beginn etwas Mehrarbeit gibt.
Bregy: Doch noch eine Einigkeit! Auch wir machen Gesetze für die Bevölkerung. Deshalb unterstützen wir ein Modell, das keine neuen Ungerechtigkeiten schafft. Zudem sind die 1,7 Millionen Steuererklärungen ein bürokratischer Aufwand. Es braucht 1000 bis 1700 zusätzliche Steuerbeamte. Das ist eine Lohnsumme von gut 200 Millionen Franken.
Herr Bregy, auch Ihre Wählerschaft scheint die Individualbesteuerung eine gute Idee zu finden. Gemäss der neuesten Umfrage wollen 62 Prozent zustimmen.
Bregy: Bei Gesprächen mit der Basis nehme ich einen ganz anderen Puls wahr. Ich bin optimistisch.
Ziehen Sie bei einem Ja Ihre Initiative zurück?
Bregy: Diese Frage stellt sich jetzt nicht. Bis zum 8. März zeigen wir jetzt erst einmal, dass es ein für alle besseres Modell gibt, das zudem die Heiratsstrafe konsequent abschafft.