Darum gehts
- Schweiz stimmt am 8. März über Individualbesteuerung ab
- Reform würde 600 Millionen Franken Steuerverlust für Bund jährlich bedeuten – vorerst
- Zehn Kantone haben dagegen das Referendum ergriffen
Der Abstimmungssonntag vom 8. März verspricht Spannung. Dann entscheidet die Schweiz über die Individualbesteuerung. Damit soll die sogenannte Heiratsstrafe abgeschafft werden – eine Ungleichbehandlung zwischen verheirateten und unverheirateten Paaren. Jede Person soll künftig eine Steuererklärung ausfüllen müssen.
Der Bundesrat unter Karin Keller-Sutter (62, FDP) befürwortet den Systemwechsel – die Finanzministerin informierte am Dienstag an einer Medienkonferenz über ihre Argumente. Auch das Parlament stimmt knapp zu, weil es für Zweitverdienerinnen und Zweitverdiener – oft Mütter – attraktiver macht, mit einem höheren Pensum einer Erwerbsarbeit nachzugehen. Heute müssen verheiratete Doppelverdiener nämlich deutlich mehr direkte Bundessteuern zahlen als Konkubinatspaare mit demselben Einkommen.
Mehrere Parteien und zehn Kantone wehren sich dagegen
Die Reform aber ist hoch umstritten. Denn Verlierer wären traditionelle Einverdiener-Ehepaare mit hohem Einkommen. «Der Verheirateten-Tarif entfällt», so brachte es Keller-Sutter auf den Punkt. Ehepaare würden nicht nur den bisherigen, für sie vorteilhaften Tarif verlieren, sondern bekämen auch leicht erhöhte Steuersätze zu spüren. Dagegen wehren sich SVP, Mitte, EVP und EDU.
Gleichzeitig haben zehn Kantone das Referendum beschlossen. Denn nicht nur der Bund müsste kurzfristig mit jährlich 600 Millionen Franken weniger Steuereinnahmen rechnen. Der Systemwechsel wäre auch auf Kantons- und Gemeindeebene zu vollziehen. Zudem: Muss jeder und jede eine eigene Steuererklärung ausfüllen, sind das etwa 1,7 Millionen zusätzliche Dossiers. Ein enormer Aufwand.
Für Finanzministerin Keller-Sutter sind die Mindereinnahmen «verkraftbar», wie sie vor dem Medien betonte. Der Bundesrat ist wie andere Befürworter dagegen sind überzeugt, dass die Einnahmen wieder steigen werden. Denn gerade für Mütter würde es attraktiver, wieder mehr zu arbeiten.
Heute lohnt es sich oft kaum, wenn beide Elternteile in hohen Pensen weiterarbeiten. Ein grosser Teil des Zweitaufkommens geht für Steuern und Kita-Kosten drauf. Das will die Individualbesteuerung ändern.
Hier gibt es die Medienkonferenz mit Karin Keller-Sutter zum Nachlesen:
Mögliche Einführung erst 2032
Sollte das neue System vom Volk angenommen werden, würde die Individualbesteuerung erst im Jahr 2032 eingeführt werden. Die Kantone hätten sich eine relativ lange Übergangszeit ausbedungen, sagt die Finanzministerin.
Die Medienkonferenz ist beendet.
«Es gibt kein perfektes System»
«Es gibt kein perfektes System», stellt Keller-Sutter klar. Jedes Steuersystem habe Vor- und Nachteile. Wenn man an einem Ende etwas ändere, habe das an anderer Stelle Auswirkungen. Das Ganze sei komplex. Nun aber könne ja das Stimmvolk entscheiden.
Komme hinzu: Ganz neu sei das System ja nicht, findet Keller-Sutter. Vor einer Heirat würden alle individuell besteuert. Zudem würden 40 Prozent der Ehen in der Schweiz geschieden. Dann würden Mann und Frau ebenfalls wieder individuell besteuert.
«Die Kröte, die ich schlucken muss, ist nicht so gross»
Heute gebe es etwa gleich viele Ehepaare in der Schweiz, die von einem Heiratsbonus profitieren und solche, die von einer Heiratsstrafe betroffen sind. Diese Unterschiede würden neu ausgeglichen. Zudem werde die Ungleichbehandlung zu Unverheirateten beseitigt. «Die Kröte, die ich schlucken muss, ist nicht so gross», sagt Keller-Sutter angesichts der zu erwartenden Steuermindereinnahmen. Die Einnahmen seien grundsätzlich hoch.
Traditionelles Familienmodell unter Druck
Gegner bemängeln, dass traditionelle Familienmodellen, in denen vorab der Mann zum Einkommen beiträgt, mit dem neuen System schlechter fahren. Das bestätigt Keller-Sutter, ergänzt aber, dass der Kinderabzug steige, was wiederum zur Entlastung führe.
Mindereinnahmen sind für Keller-Sutter verkraftbar
Die Behörden gehen davon aus, dass der Bund mit der Steuerreform jährlich rund 600 Millionen Franken weniger einnimmt. An der direkten Bundessteuer sind auch die Kantone beteiligt. Daher haben zehn Kantone das Kantonsreferendum gegen die Vorlage ergriffen. Für Finanzministerin Keller-Sutter aber sind die Mindereinnahmen «verkraftbar». zumal der Bundesrat davon ausgeht, dass mit dem neuen System der Anreiz für viele Frauen steigt, wieder verstärkt ins Arbeitsleben einzusteigen. Damit würden die Steuereinnahmen längerfristig wieder steigen.
Ehepaare werden heute benachteiligt, wenn beide verdienen
Heute werden Ehepaare gemeinsam besteuert und unverheiratete Paare individuell. Das führt zu einer steuerlichen Ungleichbehandlung. Konkubinatspaare, deren Einkommen einzeln versteuert werden, profitieren von einer tieferen Progression als Ehepaare, deren Einkommen zusammengezählt werden. Verheiratete zahlen dadurch tendenziell höhere Steuern, was allgemein als Heiratsstrafe bezeichnet wird.
Ein Bundesgerichtsurteil von 1984 erachtet diese Ungleichbehandlung als verfassungswidrig, da sie die Ehe als solche erschwert. Während die Kantone die Heiratsstrafe bei den Staats- und Gemeindesteuern durch besondere Steuertarife für Ehepaare oder Abzüge abgeschwächt oder sogar beseitigt haben, schlägt die Ungleichbehandlung bei der direkten Bundessteuer weiterhin voll durch.
Gleichberechtigung werde gestärkt
Seit 1980er-Jahren würden verschiedene Lösungen diskutiert. Alle sind bisher gescheitert. Nun habe die Individualbesteuerung das Parlament knapp passiert. «Eheleute würden neu je eine eigene Steuererklärung ausfüllen», sagt Keller-Sutter. Das Zweiteinkommen wird steuerlich entlastet. Damit steigt der Anreiz gerade für Frauen, wieder vermehrt ins Arbeitsleben einzusteigen. Das stärke gerade auch die Gleichberechtigung von Mann und Frau, betont Keller-Sutter.
«Ungleichbehandlung wird von vielen als stossend empfunden»
Paare müssen oft unterschiedlich hohe Steuern zahlen – je nach Zivilstand. Diese Ungleichbehandlung werde von vielen als stossend empfunden, sagt Finanzministerin Karin Keller-Sutter. Mit der Einführung der Individualbesteuerung solle diese Ungleichbehandlung behoben werden. Am 8. März stimmt die Schweiz darüber ab.
Medienkonferenz um 14.00 Uhr
Muss künftig jede Person einzeln eine Steuererklärung ausfüllen? Am 8. März entscheidet die Schweiz über die Individualbesteuerung. Um 14 Uhr wird Finanzministerin Karin Keller-Sutter (62) ihre Pro-Argumente vorstellen. Blick berichtet live.