Darum gehts
- Stimmvolk entscheidet über Individualbesteuerung
- Ja-Komitee lanciert Online-Rechner
- Systemwechsel schafft Erwerbsanreiz für Zweitverdienende
Die Individualbesteuerung kommt am 8. März 2026 vors Volk. Ein überparteiliches Komitee mit Vertreterinnen aus FDP, SP, GLP und Grünen ging bereits in die Offensive: Es lancierte online einen Individualsteuer-Rechner! Über diesen können Einzelpersonen wie auch Ehe- und Konkubinatspaare – ob mit oder ohne Kinder – ausrechnen, was der Systemwechsel für sie bedeuten würde.
«Mit dem Rechner liefern wir Fakten, um die Diskussion zu versachlichen», sagte FDP-Frauen-Präsidentin Bettina Balmer (59, ZH) zu Blick. Die Gegner würden mit Extrembeispielen und Horrorszenarien um sich werfen, um die Vorlage zu bodigen.
Grosse Mehrheit profitiert
«Die grosse Mehrheit profitiert aber von der Individualbesteuerung.» Gemäss Zahlen des Bundes wird die Hälfte der Steuerpflichtigen sparen, für 36 Prozent ändert sich nichts, und nur für 14 Prozent bedeutet es eine Mehrbelastung. «Mit dem Rechner kann jeder und jede selber herausfinden, ob man zu den Gewinnerinnen oder Verlierern gehört.»
Blick macht die Probe aufs Exempel:
- Beispiel 1: Ein Ehepaar, beide um die 30, mit einem Kind. Da die Grosseltern das Enkelkind hüten, ist keine externe Kinderbetreuung nötig. Die eine Person verdient 100’000 Franken brutto im Jahr, die andere 40’000 Franken. Gemäss Rechner sinkt die direkte Bundessteuer mit der Individualbesteuerung auf rund 1000 Franken – 256 Franken weniger als bisher. Ein Konkubinatspaar hingegen würde in der gleichen Situation 80 Franken mehr bezahlen.
- Beispiel 2: Ein Ehepaar – er 56, sie 45 – hat zwei Kinder. Er verdient 120’000 Franken, sie kümmert sich hauptsächlich um Haushalt und Nachwuchs, verdient in einem Teilzeitjob aber 20’000 Franken. Betreuungskosten fallen jährlich 15’000 Franken an. Mit der Individualbesteuerung würde das Paar 724 Franken mehr berappen. Für ein unverheiratetes Paar hingegen wären es 17 Franken weniger.
- Beispiel 3: Ein Ehepaar um die 40 hat zwei Kinder. Die beiden Einkommen betragen 110’000 bzw. 90’000 Franken. Die externe Kinderbetreuung kostet 36’000 Franken. Nach dem Systemwechsel fallen 1065 Franken weniger an. Bei einem unverheirateten Paar wären es 179 Franken weniger.
Einverdienerhaushalte gibt es kaum noch
Was es für einen persönlich ausmacht, kommt also auf die individuelle Situation an. «Insbesondere auf die Höhe der Einkommen, aber auch darauf, wie sie verteilt sind», so Grünen-Nationalrätin Franziska Ryser (33, SG). Als Faustregel gilt: «Wenn ein Partner bis zu dreimal mehr verdient als der andere, profitiert man praktisch immer.»
Den von den Gegnern ins Feld geführte traditionelle Einverdienerhaushalt gebe es heute kaum noch. Dieser entspreche gerade mal 0,1 Prozent der Bevölkerung. Und wenn, koste der Systemwechsel vor allem Gutbetuchte mehr. «Bei 180’000 Franken Einkommen beispielsweise beträgt die Mehrbelastung 1131 Franken, das ist verkraftbar.» Der Mittelstand hingegen werde entlastet. «Im Schnitt resultiert eine Entlastung von 69 Franken pro steuerpflichtige Person.»
Erwerbsanreiz für Zweitverdienende
GLP-Nationalrätin Kathrin Bertschy (46, BE) betonte gegenüber Blick, dass mit dem Systemwechsel nicht nur die Heiratsstrafe beseitigt, sondern auch der Erwerbsanreiz für Zweitverdienende – hauptsächlich Frauen – vergrössert würde. Ein höheres Pensum führe heute oft zu Mehrkosten bei Kinderbetreuung und Steuerlast, sodass das Zusatzeinkommen gleich wieder aufgefressen werde.
«Mit der Reform beseitigen wir diesen Fehlanreiz. Arbeit muss sich lohnen!», so Bertschy. Bis zu 44’000 zusätzliche Vollzeitstellen könnten so besetzt werden. «Dieses inländische Potenzial müssen wir angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels ausschöpfen.»
«Ist-Zustand ist nicht mehr haltbar»
Die Individualbesteuerung ermögliche ein zivilstandsneutrales Steuermodell, ergänzt SP-Ständerätin Eva Herzog (63, BS). «Der Ist-Zustand ist nicht mehr haltbar. Mit dem neuen Modell wollen wir die Gesellschaft nicht verändern, sondern ihre heutige Realität abbilden.»
Der konkurrierenden Heiratsstrafe-Initiative der Mitte erteilt sie eine Absage. «Mit dieser würde das heute bereits altmodische System durch ein noch altmodischeres ersetzt», so Herzog. «Das kommt für uns nicht infrage.»
Dieser Artikel erschien erstmals am 3. Oktober 2025 und wurde am 13. Januar 2026 aktualisiert.