Deshalb weibelt Karin Keller-Sutter für das neue Steuersystem
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Abstimmung am 8. März:Karin Keller-Sutter weibelt für die Individualbesteuerung

Splitting, Doppeltarif, Familienquotient – was bringt was?
So killen die Kantone die Heiratsstrafe selbst

Die Kantone lehnen die Individualbesteuerung ab, wollen die Heiratsstrafe aber mildern. Sie setzen zum Beispiel auf Splitting oder Familienquotienten, um die Belastung zu mildern. Blick zeigt, welches System in welchem Kanton gilt.
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Die Kantone mildern die Heiratsstrafe heute mit verschiedenen Modellen.
Foto: Getty Images

Darum gehts

  • Am 8. März stimmt die Schweiz über Individualbesteuerung zur Abschaffung der Heiratsstrafe ab
  • Kantone lehnen Vorlage mehrheitlich ab
  • Heiratsstrafe wird mit verschiedenen Modellen bereits gemildert
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Ruedi StuderBundeshaus-Redaktor

Die Heiratsstrafe soll endlich fallen! Und zwar vollständig. Am 8. März entscheidet das Stimmvolk damit über eine eigentliche Steuerrevolution. Mit der Individualbesteuerung muss künftig jede Person eine eigene Steuererklärung ausfüllen. Neu also auch Verheiratete. 

Das gilt nicht nur für die direkte Bundessteuer. Kantone und Gemeinden müssen die Individualbesteuerung ebenfalls umsetzen und dabei Tarife wie auch Sozialabzüge neu justieren.

Kantone wehren sich

Das passt den Kantonen nicht in den Kram. Zehn haben das Kantonsreferendum ergriffen, und auch die Konferenz der Kantonsregierungen lehnt die Vorlage dezidiert ab. Am Freitag starteten sie mit einer Medienkonferenz ihre Nein-Kampagne. «Die Kantone haben gezeigt, dass die Heiratsstrafe wesentlich einfacher korrigiert werden kann», betonen sie. 

Viele kennen einen speziellen Steuerabzug für Verheiratete oder einen Zweitverdienerabzug. Daneben setzen sie auf verschiedene Besteuerungsmodelle. Damit haben viele Kantone die Heiratsstrafe gemildert, allerdings bei weitem nicht abgeschafft. Blick zeigt, welches Modell in welchem Kanton gilt. 

Doppeltarif

Mit acht Kantonen am stärksten verbreitet ist das Doppeltarifsystem. Dieses sieht unterschiedliche Tarife für Verheiratete und für Unverheiratete vor. Ehepaare werden dabei als wirtschaftliche Gemeinschaft betrachtet und gemeinsam veranlagt. Unverheiratete werden separat veranlagt. Für Unverheiratete kommt dabei ein Grundtarif zur Anwendung, für Ehepaare ein milderer Verheiratetentarif, um die Progression abzuschwächen.

So kann die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Paare aus allen Einkommensklassen berücksichtigt und für jede Einkommensstufe die gewünschte Steuerbelastung festgelegt werden. Das Modell gilt in folgenden Kantonen: AR, BE, BS, JU, LU, TI, ZG und ZH.

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Vollsplitting

Knapp dahinter folgt mit sieben Kantonen das Vollsplitting. Um die Progression zu brechen, werden die addierten Einkommen der Ehepaare durch zwei geteilt. Der darauf anfallende tiefere Steuersatz wird dann für das Gesamteinkommen angewendet. Die Heiratsstrafe wird damit vollständig beseitigt.

Sind die Einkommen der Eheleute etwa gleich hoch, ist die Steuerbelastung ähnlich wie bei der Individualbesteuerung. Je stärker sich die beiden Einkommen aber unterscheiden, desto grösser ist der Steuervorteil gegenüber Konkubinatspaaren. Dieses Modell gilt in folgenden Kantonen: AG, AI, BL, FR, GE, SG und TG.

Teilsplitting

Ebenfalls sieben Kantone setzen auf ein Teilsplitting. Anders als beim Vollsplitting beträgt der Teilfaktor nicht zwei, sondern liegt zwischen eins und zwei. Die Steuerlast von Ehepaaren liegt dadurch etwas höher als beim Vollsplitting – sprich: Die Heiratsstrafe wird gemildert, aber nicht abgeschafft. 

Im Vergleich zu einem Konkubinatspaar hat ein Ehepaar je nach Einkommensaufteilung und Splittingfaktor entweder eine Mehr- oder eine Minderbelastung. Je gleichmässiger die Einkommensaufteilung des Ehepaars und je niedriger der Splittingfaktor, desto eher resultiert für das Ehepaar im Vergleich zu einem unverheirateten Paar eine Mehrbelastung.

Ein Teilsplitting kennen folgende Kantone: GR, SH, SO und SZ mit Splittingfaktor 1,9; NW mit 1,85; NE mit 1,82; GL mit 1,6.

Familienquotient

Der Kanton Waadt kennt eine Sonderform des Splittings: das Familienquotientensystem. Anders als bei den üblichen Splittingsystemen wird das Gesamteinkommen der Familie nicht durch einen fixen, sondern einen variablen Divisor geteilt. Dieser hängt von den im Haushalt lebenden Personen ab. Dabei werden also auch die Kinder einbezogen, indem der Divisor für jedes Kind um einen gewissen Faktor erhöht wird. 

Für Verheiratete gilt beispielsweise der Teilfaktor 1,8. Für jedes Kind wird dieser um 0,5 erhöht. Für ein Ehepaar mit zwei Kindern beträgt der Splittingfaktor also 2,8. 

Einheitstarif mit Sonderabzug

Drei Kantone kennen einen Einheitstarif für alle. Ehepaare werden dabei aber mit einem Sonderabzug entlastet. Im Kanton Wallis gibt es dabei einen Ehe-Rabatt in Form eines Pauschalabzugs, der je nach Höhe des gemeinsamen Einkommens unterschiedlich ausfällt. Aktuell beträgt dieser mindestens 680 und maximal 4900 Franken auf den Steuerbetrag. 

In den Kantonen Obwalden und Uri gilt ein Einheitstarif mit einer Flat Rate Tax für alle. Ehepaare werden dabei durch höhere Sozialabzüge bei der Bemessungsgrundlage entlastet.

Und was sagen eigentlich die Städte?

Während die Kantone den Systemwechsel bekämpfen, setzt sich der Städteverband für ein Ja zur Vorlage ein. «Die Individualbesteuerung wird als einziges Steuermodell dem sozialen, gesellschaftlichen und sozioökonomischen Wandel der letzten Jahrzehnte gerecht», betont der Städteverband.

Er erwartet auch Erwerbsanreize für Zweitverdienende – vor allem Frauen. «Das hat positive Auswirkungen auf die Chancengleichheit und die Wirtschaftsleistung der Schweiz.»

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