Bundesrat stellt sich dagegen
Kein Schuldenerlass bei Krankenkassen-Prämien

Die Krankenkassenprämien treiben viele Menschen in finanzielle Engpässe. Um Betroffenen einen Ausweg aus der Schuldenspirale zu bieten, forderte Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber einen Schuldenerlass. Doch die Landesregierung erteilt dem Vorhaben eine Absage.
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Grünen-Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber forderte einen einmaligen Erlass bei Krankenkassenprämien-Schulden.
Foto: ANTHONY ANEX

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Schweizer hatten 2023 Schulden von 44 Millionen Franken bei Krankenkassen
  • Kantone zahlten 315 Millionen Franken für unbezahlte Prämien an Krankenkassen
  • Bundesrat lehnt Schuldenerlass ab, verweist auf bestehende Unterstützungsinstrumente
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Céline ZahnoRedaktorin Politik

Die teuren Krankenkassenprämien werden für immer mehr Menschen zur Belastung. Wie gravierend die Lage ist, zeigen die Zahlen aus dem Jahr 2023, die die Zürcher Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber (66, Grüne) in einem Vorstoss anführt: Demnach war die Schweizer Bevölkerung im Jahr 2023 mit rund 44 Millionen Franken direkt bei den Krankenkassen verschuldet.

Noch weitaus gewaltiger ist die Summe, welche die Allgemeinheit mitträgt: 315 Millionen Franken mussten die Kantone im selben Jahr den Krankenkassen für unbezahlte Prämien einschiessen – sie begleichen 85 Prozent der offenen Rechnungen an die Kassen. 

Kassenwechsel bei Schulden nicht möglich

Prelicz-Huber verlangte deshalb vom Bundesrat einen einmaligen Schuldenerlass bei Krankenkassenprämien-Schulden. «Mit einem einmaligen Schuldenerlass könnte Tausenden Personen der Weg zur Schuldenfreiheit erleichtert und zukünftige unbezahlte Prämien verhindert werden», schrieb sie im Vorstoss. 

Wer seine Prämien nicht mehr zahlen kann, gerät schnell in ein System, das einen Ausweg schwierig macht. Solange Schulden bei einer Krankenkasse offen sind, ist ein Wechsel zu einem anderen, günstigeren Anbieter nämlich gesetzlich verboten. Die Betroffenen sitzen in der teuren Falle fest. In einigen Kantonen droht zudem der Eintrag auf einer Schwarzen Liste, was zur Folge hat, dass – ausser in Notfällen – medizinische Behandlungen verwehrt werden können.

Bundesrat stellt sich dagegen

Der Bundesrat will vom Vorschlag des Schuldenerlasses allerdings nichts wissen und lehnt den Vorstoss von Prelicz-Huber ab. Mit einer einmaligen Tilgung von Schulden liessen sich die Ursachen der Prekarität nicht wirksam bekämpfen, schreibt die Landesregierung als Begründung. 

Ausserdem existierten bereits Instrumente, um Personen mit Krankenkassenschulden zu unterstützen. Den Kantonen stünde es etwa frei, die Forderungen ihrer Versicherten zu 90 Prozent statt zu 85 Prozent zu übernehmen. Bisher mache davon aber lediglich der Kanton Neuenburg Gebrauch, so der Bundesrat.

Dieses Ergebnis zeigte auch eine Umfrage des «Beobachters». Indem Neuenburg den Krankenkassen für etwas mehr Geld die Verlustscheine abkauft, wird er selbst zum Gläubiger, wodurch die Versicherten die Kasse wechseln können. Offenbar will der Bundesrat andere Kantone auch zu diesem Schritt bewegen: Das Innendepartement werde diesen Punkt mit den Kantonen thematisieren, heisst es in der Antwort auf den Vorstoss.

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