Darum gehts
- Der Bundesrat plant, Pflegeexperten in Grundversorgung zu integrieren
- Leistungen sollen über Krankenversicherung laufen, um Hausärztemangel zu bekämpfen
- Gesetzesentwurf für neue Regelung soll bis Mitte 2028 kommen
In der Schweiz herrscht akuter Hausärztemangel. Der Bundesrat will mit einer neuen Lösung entgegensteuern: Wie die Landesregierung am Mittwoch mitteilt, will sie zukünftig diplomierte Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten, sogenannte Advanced Practice Nurses (APN), stärker in die medizinische Grundversorgung einbinden.
Dazu sollen ihre Leistungen künftig von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden können. Eine Änderung im Krankenversicherungsgesetz (KVG) soll die «Hausärzte light» alsbald möglich machen.
Alarmierende Situation bei den Hausärzten
Die Situation scheint alarmierend: Es stünden immer weniger Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung, schreibt der Bundesrat in der Mitteilung. Gleichzeitig steige aber der Bedarf durch die alternde Bevölkerung und die Zunahme chronischer Krankheiten. Weder die geplante Erhöhung der Studienplätze noch die Rekrutierung im Ausland reiche aus, um die Lücke zu schliessen. Die APN sollen also künftig mit ihrer spezialisierten Ausbildung medizinische Leistungen in enger Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten übernehmen.
Von den neuen Leistungserbringern verspricht sich der Bundesrat grosse Vorteile: Nicht nur würde damit die Versorgungsqualität sichergestellt, sondern etwa auch die berufliche Weiterentwicklung der Pflegefachpersonen gefördert.
Gesetzesentwurf kommt Mitte 2028
Bereits nach der Annahme der Pflegeinitiative hat das Bundesamt für Gesundheit geprüft, welche Leistungen durch die Versicherer bezahlt werden könnten und wie sich die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Leistungserbringern organisieren liesse.
Dabei bevorzugt der Bundesrat nun besonders ein Modell: Die Pflegeexpertinnen und -experten sollen in ambulanten Einrichtungen angestellt sein und dort eigenverantwortlich und in Koordination mit der Ärzteschaft arbeiten. Die Abrechnung erfolge dabei über die Einrichtung, die als Leistungserbringer zulasten der Krankenversicherer auftritt. Bis Mitte 2028 solle das Eidgenössische Departement des Innern dafür einen entsprechenden Gesetzesentwurf ausarbeiten.