Darum gehts
Eigentlich wollte der Bundesrat in diesem Jahr Fachärzte etwas ärmer machen und Hausärztinnen etwas reicher. Verdienstausfälle seien «explizit erwünscht». Doch die Tarifreform, die das bewirken soll, droht zu scheitern (siehe auch: Mit diesem Trick kassieren Magen-Darm-Spezialisten mehr).
Das zeigt nun auch ein Beispiel aus der Augenheilkunde. Bei einer Makuladegeneration kann eine Spritze ins Auge 40 Prozent teurer werden, wenn die Ärzteschaft es geschickt anstellt. Das ist im neuen Arzttarif Tardoc möglich, der seit dem 1. Januar gilt.
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So zahlt Verena Grossenbacher für den Besuch beim Augenarzt seit diesem Jahr über 1700 Franken statt rund 1200 Franken wie bisher. Das zeigen die Krankenkassenabrechnungen, die dem Beobachter vorliegen.
Zwei Termine statt einen
Der Grund: Die Augenarzt-Praxisgemeinschaft Gutblick AG bietet Grossenbacher neuerdings an zwei Tagen auf, statt wie bisher an einem. Am ersten Tag wird ein Scan am Auge gemacht, am nächsten Tag die Spritze ins Auge gesetzt. Das lohnt sich, weil im neuen Tarif hier eine Pauschale verrechnet wird statt Einzelleistungen. Wird der Termin aufgeteilt, kann neben der Pauschale noch mehr verrechnet werden.
Verena Grossenbacher heisst eigentlich anders. Da sie immer noch an einem der zwölf Standorte der Gutblick AG intravitreale Injektionen erhält, will sie anonym bleiben.
«Nicht nachvollziehbar»
Wir haben die Rechnungen von Verena Grossenbacher drei Sachverständigen vorgelegt:
- Die Organisation ambulante Arzttarife (OAAT), die den neuen Arzttarif verwaltet, schreibt, die «Durchführung der Voruntersuchung und der intravitrealen Injektion an unterschiedlichen Kalendertagen» sei «nicht nachvollziehbar».
- Ein Augenarzt sagt: «Man könnte den Scan am gleichen Tag wie die Injektion machen, aber dann ‹kässelt› es halt nicht.»
- Laut Gesundheitsökonom Heinz Locher haben mehrere Fachgesellschaften darauf hingewiesen, dass der neue Arzttarif Folgen haben könnte. «Dies ist eingetroffen. Zum Beispiel, indem eine Untersuchung auf zwei Tage verteilt wird, um keine Einkommenseinbussen zu haben.»
Bundesamt schiebt Krankenkassen Verantwortung zu
Das Bundesamt für Gesundheit warnt auf seiner Website zwar vor einer solchen Terminzweiteilung. Das Amt sieht die Krankenkassen jedoch in der Verantwortung. Sie müssten die Abrechnungen der Fachärzte kontrollieren. Doch diese zahlen in der Regel anstandslos. So wie bei Verena Grossenbacher.
Gemäss Gesundheitsökonom Locher sind handwerkliche Fehler beim neuen Arzttarif gemacht worden. «Wer Pauschalen einführt, muss verhindern, dass diese mit Tarifsplittung umgangen werden. Das hat die Organisation ambulante Arzttarife (OAAT) nicht gemacht.»
Problem habe keine Priorität
Die OAAT, die Tarifpartner und der Bundesrat müssten das angehen. «Ich sehe aber keine Anzeichen, dass diesem Grundproblem genügend Aufmerksamkeit entgegengebracht wird», sagt Locher.
Er würde Tarifsplittung untersagen. «Zwei fachlich zusammenhängende ärztliche Leistungen sollten beispielsweise nur noch an einem Tag durchführbar sein. Will ein Facharzt das auf zwei Tage verteilen, müsste er das gegenüber der Krankenkasse begründen.»
Augenpraxis sieht kein Problem
Die Augenarzt-Praxisgemeinschaft Gutblick AG sieht indes kein Problem. Man betreibe kein Tariftuning und wende den neuen Arzttarif korrekt an, schreibt der Klinikleiter.
Aus organisatorischen Gründen könne man an den grösseren der zwölf Standorte neuerdings nach einem Scan nicht mehr gleichentags eine Injektion ins Auge anbieten, begründet er. «Mit zunehmendem Volumen an Patienten kamen wir an unsere organisatorischen wie auch medizinischen Grenzen.» Deshalb habe man beschlossen, die Voruntersuchung und die Injektion auf zwei Termine aufzuteilen.