Neuer Arzttarif
Mit diesem Trick kassieren Fachärzte mehr – zum Nachteil der Patienten

Per 1. Januar hat der Bund Magen-Darm-Spezialisten den Tarif gekürzt. Doch einige Fachärztinnen und Fachärzte umgehen die Kürzung weitgehend. Das kannst du als Patient tun.
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Beim Magen-Darm-Facharzt: Aus einer Untersuchung werden zwei gemacht.
Foto: Kzenon/YAY Images/Imago Images

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Yves Demuth
Beobachter

Wer sich derzeit für eine Magen-Darm-Spiegelung anmelden muss, sollte aufpassen. Einige Fachärzte wollen diese Untersuchung nicht mehr an einem einzigen Termin durchführen – sondern an zwei unterschiedlichen Daten. So verdienen sie mehr.

Doch Patientinnen und Patienten müssen das nicht hinnehmen. Eine Aufteilung der Untersuchung auf zwei Tage ist gesetzeswidrig, wenn sie allein aus finanziellen Gründen erfolgt. Das bestätigt das Bundesamt für Gesundheit.

Nachteile für Patientinnen und Patienten

Ein Beispiel: Die Praxis für Gastroenterologie im Ärztehaus Zürich-Fluntern schrieb auf eine Terminanfrage für eine Magen-Darm-Spiegelung, man führe «grundsätzlich lieber an einem Tag die Magenspiegelung, an einem anderen die Darmspiegelung» durch.

Artikel aus dem «Beobachter»

Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.

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Kein Einzelfall: Die Praxis Gastrozentrum Obach AG in Solothurn und die Gastroenterologische Gruppenpraxis in Bern verweigerten Patientinnen sogar einen Termin für eine Magen-Darm-Spiegelung am selben Tag. Das berichtet der «K-Tipp».

Eine Behandlung an zwei Terminen hat für Patienten jedoch Nachteile. Es gilt, zweimal mit leerem Magen, also «nüchtern», in der Praxis zu erscheinen, sich zweimal betäuben zu lassen und zweimal auf Resultate zu warten.

Versicherte müssen mehr bezahlen

Zudem müssen die Patienten bei zwei Terminen mehr bezahlen. Die Fachärzte verdienen ein Drittel mehr, wenn sie eine Magen-Darm-Spiegelung an zwei Tagen durchführen anstatt an einem Tag. Das ist seit dem 1. Januar so.

Für eine Behandlung am selben Termin erhalten die Fachärztinnen und Fachärzte Fr. 669.–. Für eine Behandlung an zwei Terminen sind es Fr. 887.75. Das zeigen Beispielrechnungen der Organisation ambulante Arzttarife AG (OAAT) bei einem mittleren Taxpunktwert.

Magen-Darm-Spezialisten bestbezahlte Ärzte

Diese Organisation ist für den neuen Arzttarif Tardoc verantwortlich, der seit diesem Jahr gilt. Das neue Tarifsystem sollte eigentlich kostenneutral sein. Also zu keinem Anstieg der Gesundheitskosten führen. Zudem soll es bewirken, dass Fachärzte weniger verdienen und Hausärzte mehr. Aus diesem Grund wurden einige Tarifposten abgeschafft oder gesenkt.

Der Hintergrund: Die Magen-Darm-Spezialisten waren bisher die mit Abstand bestverdienende Ärztegruppe mit einem mittleren Nettoeinkommen von 447’896 Franken, wie der Beobachter berichtete.

Bund verordnete Preissenkung von 36 Prozent

Bei den Magen-Darm-Spezialisten, genannt Gastroenterologen, gab es in der Folge Tarifkürzungen. Denn sie konnten im alten Tarif die Vor- und die Nachbereitungszeit sowie die Wechselzeit bei einer Magen-Darm-Spiegelung doppelt verrechnen, obwohl der Aufwand nur einmal anfiel.

«Die Reduktion des Tarifs für diese Eingriffe war notwendig und ist sachgerecht», schreibt das Bundesamt für Gesundheit. Im neuen Tarif erhalten die Fachärzte für eine Magen-Darm-Spiegelung deshalb 36 Prozent weniger gemäss der Beispielrechnung der OAAT.

Preissenkung zum Verschwinden bringen

Doch das ist bloss die Theorie: Weil es so viele anwendbare Tarifpositionen gebe, sei es möglich, die Tarifsenkung ganz zum Verschwinden zu bringen, rechnet ein unabhängiger Tarifexperte dem Beobachter vor.

Ein Gastroenterologe könne zusätzlich zu einer Terminaufteilung weitere Minuten für Zusatzleistungen bei einer Darmspiegelung abrechnen oder anderes Tarif-Tuning betreiben, das für den Patienten und die Krankenkasse nicht einfach zu kontrollieren sei. «Dadurch ist es möglich, die Preissenkung de facto rückgängig zu machen.»

«Tarifkürzungen laufen ins Leere»

Das Fazit des Experten, der anonym bleiben will: «Die vorgesehenen Tarifkürzungen laufen ins Leere. Die Patientinnen und Patienten müssen die Unannehmlichkeit eines doppelten Arztbesuches tragen, ohne von einer Preissenkung zu profitieren.»

Laut Bundesamt für Gesundheit müssen die Krankenkassen die Mehrkosten einer Terminaufteilung nicht bezahlen, wenn diese nicht aus medizinischen Gründen erfolgt sei.

Ärzteschaft kaum zu kontrollieren

Der erwähnte Gastroenterologe aus dem Ärztehaus Zürich-Fluntern schreibt dem Beobachter jedoch, seiner Erfahrung nach gebe es gar nicht so viele «harte Indikation für die gleichzeitige Untersuchung».

Mit anderen Worten: Wenn ein Facharzt sagt, die Terminaufteilung auf zwei Tage sei aus medizinischen Gründen erfolgt, wird eine Krankenkasse kaum das Gegenteil beweisen können.

Gastroenterologen weisen Kritik zurück

Der Gastroenterologe aus Zürich-Fluntern schreibt, dass er auch Magen-Darm-Spiegelungen am selben Tag durchführe. Aus organisatorischen Gründen sei das aber nicht immer möglich. Zudem habe er einen Umsatzrückgang pro Patient von 25 bis 30 Prozent seit Januar, was zeige, dass er korrekt abrechne. Bei den gastroenterologischen Arztpraxen in Solothurn und Bern heisst es ebenfalls, Doppeluntersuchungen seien weiterhin möglich.

Alain Vonlaufen ist Co-Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Gastroenterologie. Er sagt, nur eine Minderheit der Gastroenterologen würde Termine für Magen-Darm-Spiegelungen aufsplitten. Die Preissenkung von 36 Prozent für die Doppeluntersuchung bezeichnet er als «sehr hoch» und «ungerechtfertigt».

Die Tarifkürzungen würden nicht ins Leere laufen, sondern im Schnitt mindestens 20 Prozent betragen. Also weniger, als der Bund eigentlich eingeplant hat. Das Bundesamt für Gesundheit schreibt, man werde mit Abrechnungsdaten das Verhalten der Ärzteschaft im neuen Tarif monitoren.

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