Konsumentenschutz warnt
Diese Krankenkassen sanktionieren Versicherte ohne Vorwarnung!

Wenn man sich bei einem Sparmodell der Krankenkasse nicht an die Bedingungen hält, kann es rasch teuer werden. Der Konsumentenschutz rügt vier der grössten Kassen – sie sanktionieren bereits ab dem ersten Verstoss.
Publiziert: 00:01 Uhr
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Achtung: Die Helsana kann beim Sparmodell bereits nach dem ersten Vergehen Massnahmen ergreifen.
Foto: Keystone

Darum gehts

  • Krankenkassen sanktionieren bei Verstössen gegen Sparmodelle, Konsumentenschutz kritisiert Praxis
  • Vier grosse Kassen sanktionieren gemäss AVB bereits nach erstem Vergehen
  • 75 Prozent der Versicherten nutzen Telmed-, Hausarzt- oder HMO-Modelle
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Milena KälinRedaktorin Wirtschaft

Hast du auch ein Sparmodell bei der Krankenkasse? Wahrscheinlich schon. Denn drei Viertel der Versicherten setzen auf ein Telmed-, Hausarzt- oder HMO-Modell. 

Doch aufgepasst: Wer bei diesen Modellen mal versäumt, den Hausarzt oder die Kasse vorab zu kontaktieren, für den kann es rasch teuer werden. Vier der zehn grössten Krankenkassen sanktionieren bereits beim ersten Vergehen. So steht es zumindest in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Der Konsumentenschutz rügt in einer neuen Mitteilung die Kassen Assura, Helsana, KPT und Swica. 

«Krankenkassen, die immer noch Sanktionen ohne Vorwarnung vorsehen, müssen ihre AVB dringend anpassen», sagt Sara Stalder (57), Geschäftsführerin beim Konsumentenschutz. «Es ist unverständlich, weshalb die Helsana, als eine der grössten Versicherungen, weiterhin an ihren sehr unfairen Bestimmungen festhält.» Auch bei der Swica trifft das zu. 

Die Konsequenzen sind happig: Bei einem Vergehen können die Krankenkassen die Person in ein Standardmodell umteilen, das pro Monat deutlich mehr kostet. Oder die Kasse kann sich weigern, die Behandlungskosten zu übernehmen. In beiden Fällen bleibt der Versicherte auf den Kosten sitzen. 

Das sagen die Kassen

Doch die vier befragten Krankenkassen betonen: Man würde gar nicht nach dem ersten Verstoss sanktionieren. Stattdessen werden die Versicherten nach dem ersten Vergehen darauf hingewiesen. Damit habe Helsana gute Erfahrungen gemacht. Die Kasse argumentiert, dass eine Anpassung der AVB zu Missverständnissen führen könne: «Deshalb wird Kulanz bewusst nicht in den AVB verankert, sondern im Einzelfall situationsgerecht angewendet.» 

Die KPT würde ihre Kunden bei Regelverstössen «stets mehrfach» erinnern, bevor Sanktionen greifen. Bei den neuen Krankenkassenmodellen steht dies auch bereits in den AVB. Die Assura hat die Bedingungen ebenfalls überarbeitet: Bei sechs der acht Modelle wird gemäss dem Konsumentenschutz erst nach dem zweiten Verstoss bestraft. Die medizinischen Kosten werden dann jeweils nicht übernommen. 

Die Swica betont, dass es die Bedingung solcher Modelle sei, dass Verstösse sanktioniert werden – andernfalls würde sie das BAG gar nicht erst bewilligen. «Entsprechend können wir auch die AVB nicht nach Belieben anpassen», so ein Sprecher. Bei gesundheitlich schwierigen Situationen zeige man sich kulant.

Doch der Konsumentenschutz betont, dass die AVB verbindlich seien. «Versicherte können sich nicht auf die willkürliche Praxis einer Krankenkasse verlassen. Die AVB sind die einzige rechtlich bindende Grundlage», kritisiert Sarah Lengyel, Leiterin Gesundheit beim Konsumentenschutz.

AVB insgesamt verbessert

Immerhin: Concordia hat die AVB mittlerweile angepasst. Bei allen Modellen gibt es erst Sanktionen ab dem dritten Verstoss. «Wir begrüssen, dass sich die AVB seit dem letzten Vergleich insgesamt verbessert haben und es keine Verschlechterungen gegenüber dem Vorjahr gibt», so Stalder.

Generell sei es am fairsten, wenn die Krankenkassen erst nach dem dritten Vergehen sanktionieren. Auch alle Modelle der Sanitas sowie der Groupe Mutuel sind so aufgebaut. Die Visana und je nach Modell auch die Assura, CSS oder KPT sanktionieren jeweils nach dem zweiten Vergehen. Für eine Übersicht bietet der Konsumentenschutz den Fairness-Check an.

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