Bundesrat muss in zweite Runde
Jans erleidet Schiffbruch mit seiner «Massenüberwachung»

Nach heftigem Widerstand gegen neue Überwachungsverordnungen muss Justizminister Beat Jans nachbessern. Besonders Schweizer Kommunikationsfirmen warnen vor den Folgen – und sollen nun mehr Mitsprache erhalten.
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Der Bundesrat will mehr Möglichkeiten bei der Onlineüberwachung. (Symbolbild)
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Überwachungsmassnahmen nehmen rasant zu, doch die Revision wird zum Schlamassel
  • Parteien und Firmen kritisieren Speicherzwang, KMU sind gegenüber ausländischen Anbietern benachteiligt
  • Eine Risikofolgenabschätzung erfolgt bis Herbst 2026, die zweite Vernehmlassung ab November
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Joschka SchaffnerRedaktor Politik

Der Bund schaut immer mehr auf unsere Handys und Onlinedaten. 2024 ordneten die Strafverfolgungsbehörden und der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) mehr als doppelt so viele Überwachungsmassnahmen an wie noch ein Jahr zuvor.

Der Dienst für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (ÜPF) hat also reichlich Arbeit. Das scheint ihm aber nicht genug: Der Bundesrat will dem Dienst noch mehr Möglichkeiten geben. Justizminister Beat Jans (61, SP) plante letztes Jahr eine umfassende Revision der Überwachungsverordnungen.

Mit den Neuerungen müssten zukünftig nicht nur die Fernmeldedienstleister Swisscom, Salt und Sunrise die Daten ihrer Nutzerinnen und Nutzer aufbewahren, sondern auch einheimische Kommunikationsfirmen wie etwa der Schwyzer Messagingdienst Threema oder der Genfer Mailprovider Proton. Das Vorhaben stürzte bereits in der Vernehmlassung krachend ab: Parteien, Unternehmen und Digitalorganisationen liessen an der drohenden «Massenüberwachung» kein gutes Haar.

Speicherzwang sorgt für rote Köpfe

Der grosse Speicherzwang führte durchs Band für heftige Reaktionen. Die politischen Parteien sahen von der Linken bis zur FDP einen Angriff auf die Grundrechte. Und unter anderem die SVP befürchtete vor allem einen Nachteil für die Schweizer KMU. Denn: Während Schweizer Anbieter unter die Verordnung fallen, tun dies ausländische Anbieter nicht.

Auch Proton und Threema gingen deshalb aufgrund der angekündigten Verschärfung auf die Barrikaden. Der sichere und verschlüsselte Austausch von Informationen gehört bei den beiden Firmen zum Kerngeschäft. Man überlege sich, das Unternehmen gar aus der Schweiz abzuziehen, verkündete Proton-Chef Andy Yen (36). Die angeordneten Massnahmen würden Kundinnen und Kunden unter Generalverdacht stellen – und zu hohen Kosten führen. Zudem hätten Hacker so deutlich mehr Möglichkeiten, an sensible Nutzerdaten zu gelangen. Threema, deren Dienst auch der Bund selbst nutzt, drohte gar mit einer Volksinitiative.

Verordnung statt Gesetz

Jans und sein Justizdepartement (EJPD) mussten schliesslich die Notbremse ziehen: Auf Bitten des Ständerats wird die Revision erneut revidiert. «Es ging dem Bundesrat nie darum, staatliche Massenüberwachung zu organisieren», sagte Jans in der Parlamentsdebatte. Den Aufschrei schien der Bundesrat unterschätzt zu haben.

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Ab November ist eine zweite Vernehmlassung geplant. Zuvor will das EJPD nochmals über die Bücher. An einer Anpassung auf Verordnungsstufe hält es jedoch fest – damit muss das Paket nicht über das Parlament. Mit der Revision würde ein klarer parlamentarischer Auftrag aus dem Jahr 2019 umgesetzt, schreibt das Departement auf Blick-Anfrage. «Dieser Auftrag bleibt unverändert – der Bundesrat handelt damit im Rahmen seiner Kompetenzen.»

Mehr Mitsprache für die KMU

Dennoch: Die neu von der Verordnung betroffenen Firmen sollen nun stärker einbezogen werden. Nach der Vernehmlassung im letzten Jahr sei die Begleitgruppe Rechtsetzung neu auch mit einer zusätzlichen Vertretung sogenannter Anbieterinnen abgeleiteter Kommunikationsdienste – also Unternehmen, die auf der Infrastruktur der Fernmeldeanbieter ihre Dienste anbieten – verstärkt worden, teilt das EJPD mit.

Zusätzlich will der Bundesrat bei den Akteuren aus der Wirtschaft in einer sogenannten Risikofolgenabschätzung grundsätzlich den Puls fühlen. Dabei soll es den betroffenen Unternehmen bis zum Herbst möglich sein, ihre Anliegen anzubringen, so das Departement.

Ob der zweite Anlauf ein gänzlicher Richtungswechsel oder nur eine sanfte Überarbeitung wird, will Jans’ Departement noch nicht sagen. «Der Bundesrat wird zu gegebener Zeit die zweite Vernehmlassung mit dem neuen Text veröffentlichen.»

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