Darum gehts
- NDB erhält mehr Befugnisse gegen gewalttätigen Extremismus, ähnlich wie bei Terrorismus
- Überwachung von Berufsgeheimnisträgern wie Anwälten wird nicht umgesetzt
- UKI-Aufgaben gehen an vollamtliche AB-ND zur Stärkung der Aufsicht
Wie die Landesregierung am Mittwoch mitteilte, soll der NDB künftig bei schweren Bedrohungen durch gewalttätigen Extremismus dieselben genehmigungspflichtigen Daten-Beschaffungsmassnahmen einsetzen können wie heute beispielsweise bei Terrorismus.
Aufgrund von Kritik in der Vernehmlassung verzichtet der Bundesrat aber darauf, die Überwachung von Personen mit Berufsgeheimnis unter bestimmten Bedingungen zu ermöglichen. Gemeint sind etwa Anwälte oder Ärztinnen.
Vor allem bei der Funk- und Kabelaufklärung will der Bundesrat die unabhängige Aufsicht stärken. Deshalb plant er, die Aufgaben der bisherigen, im Nebenamt tätigen Kontrollinstanz für die Funk- und Kabelaufklärung (UKI) der vollamtlich tätigen Aufsichtsbehörde über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten (AB-ND) zu übertragen.