Vom Bundesverwaltungsgericht zurückgepfiffen
Geheimdienst krebst zurück

Der Nachrichtendienst akzeptiert ein Gerichtsurteil zur grenzüberschreitenden Funk- und Kabelaufklärung. Die dafür nötigen Gesetzesgrundlagen verletzen laut Bundesverwaltungsgericht die Grundrechte. Das Gesetz soll nun angepasst werden.
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Der Nachrichtendienst akzeptiert ein Gerichtsurteil zur grenzüberschreitenden Funk- und Kabelaufklärung.
Foto: PETER KLAUNZER

Darum gehts

  • Das Urteil zum Nachrichtendienstgesetz wurde im Dezember vom Gericht gefällt
  • Gesetzesrevision fordert besseren Schutz für Kommunikation zwischen Anwälten und Mandanten
  • Fünf Jahre Frist bis zur Verfassungskonformität des Nachrichtendienstgesetzes
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wurde Anfang Dezember bekannt. Das Gericht stellte fest, dass die gesetzlichen Grundlagen der Funk- und Kabelaufklärung in bestimmten Bereichen nicht mit der Verfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar seien. Es gebe keinen ausreichenden Schutz vor Missbrauch.

Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) will laut einer Mitteilung vom Montag das Urteil nicht ans Bundesgericht weiterziehen und die Anforderungen im Nachrichtendienstgesetz umsetzen. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2017 habe sich die internationale Rechtsprechung geändert.

Schutz muss garantiert werden

Das Schweizer Gericht bezieht sich nach Angaben des NDB auf zwei Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) von 2021, die Grossbritannien und Schweden betreffen. Darin würden erstmals detaillierte Anforderungen an den Schutz vor Missbrauch bei der grenzüberschreitenden Kommunikationsüberwachung formuliert.

Gemäss dem Gerichtsurteil muss das Gesetz innerhalb von fünf Jahren verfassungskonform gemacht werden. Gefordert werden verstärkte Garantien, namentlich für den Schutz von journalistischen Quellen und besonders schützenswerter Kommunikation, etwa zwischen Anwälten, Anwältinnen und deren Mandanten.

Beaufsichtigung genügt nicht

Schliesslich sei weder eine hinreichend effektive Beaufsichtigung der Informationsbeschaffung gewährleistet, noch stehe Betroffenen ein wirksames Rechtsmittel für eine nachträgliche Überprüfung zur Verfügung, befand das Bundesverwaltungsgericht.

Die Funk- und Kabelaufklärung darf während der Revision weiterlaufen. Der NDB plant dazu ein eigenes Paket, damit die schon laufenden und dringenden Revisionspakete nicht verzögert werden. «Das ist angesichts der aktuellen Bedrohungslage wichtig.»

Die Botschaft zum Grundpaket der Nachrichtendienstgesetz-Revision mit geänderten Bestimmungen zu Beschaffungsmassnahmen, Datenhaltung und Aufsicht dürfte der Bundesrat demnächst verabschieden. Die Vernehmlassung zum Zusatzpaket, das vor allem Massnahmen gegen Cyberbedrohungen behandelt, ist für Mitte 2026 geplant.

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