Darum gehts
- USZ führt umstrittenes KI-Überwachungssystem für Patienten ein
- Datenschutzexperten kritisieren Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen
- SP-Nationalrätin Min Li Marti verlangt vom Bundesrat Antworten
Das Universitätsspital Zürich (USZ) hat ein umstrittenes KI-gestütztes Überwachungssystem für Patienten eingeführt, wie der «Tages-Anzeiger» jüngst berichtete. Trotz Kritik von Datenschützern setzt das Spital auf Kameras mit künstlicher Intelligenz zur Beobachtung von verwirrten und sturzgefährdeten Personen. Seit letztem Sommer ist in zahlreichen Spitalzimmern an der Decke rund um die Uhr eine 180-Grad-Kamera im Einsatz.
Die Verantwortlichen betonen, dass die Aufnahmen anonymisiert werden und keine persönlichen Daten gespeichert oder weiterverarbeitet werden. Daher orten sie keinen Handlungsbedarf. In Zürich kommt das Thema aufs politische Parkett: Mehrere Politiker verlangen vom Regierungsrat Auskunft darüber, wie er den Videoeinsatz rechtfertigt und ob er eine Ausweitung auf weitere Gesundheitsinstitutionen plant.
Interpellation beim Bundesrat
Der Zürcher Fall zieht Kreise bis nach Bundesbern. So wird nun auch der Bundesrat den Kameraeinsatz beurteilen müssen. SP-Nationalrätin Min Li Marti (51, ZH) hat in der Wintersession nämlich eine Interpellation eingereicht, mit der sie von der Landesregierung zahlreiche Fragen beantwortet haben will.
So möchte sie etwa wissen, wie der Bundesrat die Situation in der Schweiz datenschutzrechtlich beurteilt. Ebenso, welche Alternativen – etwa mit Radartechnologie – möglich sind.
Schweizweite Regelung?
Eine bessere Prävention von Stürzen und eine Erleichterung der Arbeit der Pflegefachpersonen erachtet Marti zwar als grundsätzlich positiv. «Der Einsatz von Kameras gerade in Spitälern, Altersheimen und Psychiatrien ist aber potenziell heikel, weil die Intimsphäre der dortigen Mitarbeitenden sowie Betreuten sowie Besuchenden direkt betroffen sind», mahnt sie in ihrem Vorstoss.
Sie verweist darin auf die Verordnung über Videoüberwachung im öffentlichen Verkehr und regt an, die Überwachung in Spitälern, Altersheimen und Psychiatrien – «wo die Intimsphäre betroffen ist» – in einer Verordnung zu regeln. Zudem möchte sie sicherstellen, «dass die Patientinnen und Patienten sowie allenfalls ihre Angehörige dem Einsatz von Kameras ausdrücklich zustimmen und auch verlangen können müssen, dass diese Geräte abgestellt werden».