Darum gehts
- Eltern forderten Schwimmbefreiung aus religiösen Gründen – das Bundesgericht weist die Beschwerde ab
- Urteil: Die Glaubensfreiheit wird nicht verletzt, der obligatorische Unterricht hat eine sozialisierende Funktion
- Der Fall begann 2022 in Uri, er betrifft ein sechsjähriges Kind der Palmarianischen Kirche
Der Fall nahm seinen Anfang im Jahr 2022 im Kanton Uri. Die Eltern eines damals sechsjährigen Buben wandten sich an den Schulrat mit der Bitte, ihr Kind vom Schwimmunterricht der Primarschule zu befreien. Sie machten geltend, dass für sie als Mitglieder der Palmarianischen Kirche die Teilnahme am Schwimmunterricht aus religiösen Gründen nicht erlaubt sei.
Die Eltern argumentierten, dass es allen Palmargläubigen strengstens verboten sei, Strände, Schwimmbäder oder ähnliche Orte aufzusuchen, wo es nach ihrem Verständnis eine «unanständige Zurschaustellung» geben könnte. Wer diese Norm nicht einhalte, begehe eine «Todsünde». Wenn ein Palmargläubiger eine Todsünde mehrfach begeht, droht die Exkommunikation. Muss der Bub am Schwimmunterricht teilnehmen, sei es also unmöglich, die Kleider- und Verhaltensregeln ihrer Religion zu befolgen.
Der Schulrat hatte das Gesuch abgelehnt. Nachdem auch die Beschwerden beim Regierungsrat und beim Obergericht erfolglos gewesen waren, gelangten die Eltern bis vor das höchste Schweizer Gericht – jedoch ebenfalls ohne Erfolg.
Dispensationen nur mit Zurückhaltung
Das Bundesgericht weise die Beschwerde der Eltern ab, heisst es in einer Medienmitteilung. Es hält in seinem Urteil fest, dass die verweigerte Dispensation mit der Glaubens- und Gewissensfreiheit vereinbar sei.
Das Bundesgericht bestätige damit seine Rechtsprechung, wonach Ausnahmen vom Besuch einzelner Fächer aus religiösen Gründen nur mit Zurückhaltung zu gewähren seien. Der obligatorische Schwimmunterricht erfülle für alle Kinder eine sozialisierende Funktion – unabhängig von ihrer Glaubensrichtung.
Weltweit nur rund 1000 Anhänger
Die palmarianisch-katholische Kirche ist eine radikale Abspaltung der katholischen Kirche. Sie entstand 1968 nach einer Marienerscheinung, die von der katholischen Kirche nie offiziell anerkannt wurde. Die Kirche ernennt einen eigenen Papst, derzeit ist das der Schweizer Joseph Odermatt (60), der den Namen Petrus III. trägt.
Die Kirche könne man durchaus als Sekte einordnen, sagte Religionsexperte Georg Schmid. «Seit 2011 kassiert sie von ihren Mitgliedern 10 Prozent des Einkommens ein, und es wird geraten, dass man Liegenschaften vor seinem Tod verkauft und das Geld der Kirche spendet. Sie sind also einer Sekte auch in Sachen Finanzen sehr ähnlich.»
Die Sekte gilt als extrem rechts und hat weltweit lediglich noch rund 1000 Anhänger, von denen es in der Schweiz nur noch wenige gibt. Die Gläubigen vertreten sehr konservative Werte – zum Beispiel sind Zeitung, Radio und Fernsehen untersagt.