Darum gehts
- Zürcher Staatsanwälte überlastet: Ende 2024 gab es über 12'000 offene Strafverfahren
- Neue Entlastungsstaatsanwaltschaft übernimmt einfache Fälle und entlastet reguläre Ermittler
- Entlastungsstaatsanwaltschaft kostet 28,4 Millionen Franken, sie umfasst 23 bis 32 Mitarbeitende
Die Staatsanwälte im Kanton Zürich sind am Limit. Ende 2024 gab es mehr als 12'000 pendente Strafverfahren. Besonders angespannt sei die Situation bei den regionalen Staatsanwaltschaften, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet. Während rund 70 pendente Verfahren pro Stelle als verkraftbar gelten, mussten die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zuletzt knapp 100 Dossiers gleichzeitig betreuen.
Ein Treiber dieser Entwicklung ist das starke Bevölkerungswachstum: Die Fallzahlen stiegen zwischen 2019 und 2025 um elf Prozent an – mehr als doppelt so stark wie ursprünglich prognostiziert. Die Staatsanwälte sollen nun Unterstützung erhalten – eine neue Entlastungsstaatsanwaltschaft (Esta) wurde dafür ins Leben gerufen, schreibt die Zeitung. Brisant dabei: Nicht mehr Juristen beurteilen die Fälle, sondern kaufmännische Angestellte.
Günstige Fachkräfte übernehmen einfache Verfahren
Die bis Ende 2029 befristete Einheit soll den Staatsanwälten den Rücken freihalten, indem sie sogenannte Massenfälle übernimmt. Dazu gehören Strassenverkehrsdelikte, Verstösse gegen das Ausländerrecht und Betäubungsmittelgesetze. Es geht also um Fälle wie Tempoüberschreitungen, unerlaubte Einreisen oder kleinere Drogenverkäufe.
Diese Verfahren können oft in ein bis zwei Tagen erledigt werden. So sollen Kapazitäten frei werden für komplexe Verfahren und Altfälle.
Die Esta besteht aus zwei Abteilungen. In der ersten Abteilung arbeiten kaufmännisch ausgebildete Assistenzstaatsanwälte – also günstigere Fachkräfte ohne Jusstudium. Sie bearbeiten einfachere Verfahren. Die zweite Abteilung besteht aus Staatsanwälten und Staatsanwältinnen, die bei Bedarf einspringen, um personelle Lücken zu füllen.
Insgesamt umfasst die Esta 10 Staatsanwältinnen, 10 bis 19 kaufmännische Assistenzstaatsanwälte und 3 Verfahrens- oder Leitungsassistenzen. Die Gesamtkosten betragen 28,4 Millionen Franken.
Chef-Ermittler forderte brisante Kehrtwende
Die Situation sieht in der ganzen Schweiz ähnlich aus. Strafprozesse ziehen sich über Jahre hin, bei den Staatsanwaltschaften stapeln sich die Akten. Vergangenes Jahr brachte der Freiburger Generalstaatsanwalt Fabien Gasser (52) gegenüber Blick einen brisanten Vorschlag ins Spiel: «Was uns helfen könnte, wäre ein Ermessensspielraum – damit wir nicht unbedingt alle Straftaten bekämpfen müssen.»
Laut Strafprozessordnung sind die Ermittler heute verpflichtet, allen potenziellen Straftaten, die ihnen gemeldet werden, auch nachzugehen. Wollte man dies ändern, müsste Artikel 302 der Strafprozessordnung angepasst werden – die Konsequenzen wären weitreichend.
Vor allem Bagatellfälle machen der Justiz zu schaffen. Jede neue Anzeige muss individuell geprüft werden, auch wenn die Vorwürfe sich ähneln oder es sich um Kleindelikte handelt. «Jede neue Anzeige verursacht immer wieder denselben Aufwand», sagte Simon Kopp, Sprecher der Luzerner Polizei und Staatsanwaltschaft, damals zu Blick. Und immer häufiger und schneller würden selbst kleinere Auseinandersetzungen über Strafanzeigen ausgetragen.