Thomas Meyer rät
«Wehren Sie sich – im Namen aller Mieter»

«Ich bin umgezogen. Der bisherige Mietzins war mehr als 20 Prozent tiefer, wie ich vom Vormieter erfuhr. Was kann ich tun? Ich will das Verhältnis zum neuen Vermieter nicht belasten», schreibt unser Leser. Thomas Meyer nimmt Stellung zu dieser Lebensfrage.
Publiziert: 27.08.2018 um 14:17 Uhr
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Aktualisiert: 14.09.2018 um 21:10 Uhr
Bei Mietbeginn hat man 30 Tage Zeit, eine Erhöhung des Mietzinses anzufechten.
Foto: Keystone

Wohnen ist ein Grundrecht, und mit einem Grundrecht sollte nicht spekuliert werden dürfen. Es sollte schlicht verboten sein, aus Wohnungen einen derartigen Profit zu schlagen, wie es getan wird. Der Leitzins ist in den vergangenen Jahren stetig gesunken, die Mieten aber sind währenddessen immer weiter gestiegen, und die Immobilienlobby redet sich mit dem Marktwert heraus – den sie mit den hohen Mieten wohlgemerkt selbst erzeugt. Die Politik müsste diesem Treiben einen Riegel schieben und für ausreichend günstigen Wohnraum sorgen. Die meisten Menschen sind nun mal keine Topverdiener.


Anfangsmietzins kann offiziell verheimlicht werden


Aber das Schweizer Parlament ist bürgerlich dominiert, und das bedeutet leider: mieterfeindlich. Derzeit sind mehrere Vorstösse hängig, die das ohnehin schon dürftige Mietrecht weiter aushöhlen sollen. Unter anderem soll der Anfangsmietzins (jener des Vormieters) offiziell verheimlicht werden können. Ein Skandal – doch das Volk akzeptiert ihn. Was sollen wir auch tun, fragt es sich schulterzuckend. Dabei kann man durchaus handeln: indem man Mitglied wird im Mieterverband sowie Politiker und Parteien wählt, die sich ebenfalls für die Mieter einsetzen. Oder überhaupt wählen geht.

Mietzinserhöhung von 10 Prozent ist erlaubt



Gesetzlich erlaubt ist eine Mietzinserhöhung von 10 Prozent, und Sie haben nach Mietbeginn 30 Tage Zeit, eine Erhöhung anzufechten, die darüber hinausgeht. Das ist Ihr gutes Recht und sollte Sie mehr interessieren als das Verhältnis zu Ihrem Vermieter, dem Ihre Befindlichkeit herzlich egal ist – wie man sieht. Wehren Sie sich, und zwar nicht nur für sich, sondern für alle Mieter. Ein raffgieriger Immobilienbesitzer ist wie ein übergriffiger Mann: Jede Untat, die man ihm durchgehen lässt, bestätigt ihm die Richtigkeit seines Handelns und lädt ihn ein, es zu wiederholen. Und das darf nicht sein.

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