Darum gehts
- 17 Personen biwakierten illegal am Schrecksee, Polizei griff durch
- Busse bis zu 600 Euro pro Person für Wildcampen
- Schweiz: Ordnungsbusse in St. Gallen von 80 Franken bei Wildcamp-Verstössen möglich
Traumübernachtung wird zum teuren Albtraum: 17 Personen biwakierten illegal am idyllischen Schrecksee im Allgäu. Statt warmer Morgensonne gab es für sie ein böses Erwachen. Die Polizei riss die Wildcamper aus dem Schlaf.
Weil sie am Allgäuer Schrecksee illegal biwakierten beziehungsweise zelteten, droht ihnen eine Busse von bis zu 600 Euro pro Person. Laut der Gemeinde Bad Hindelang wurden die Personalien der Personen aufgenommen, die gegen das Verbot verstossen hatten.
Wildcampen spaltet die Gemüter
Dass das Übernachten unter freiem Sternenhimmel nicht erlaubt ist beim Schrecksee, hat seine Gründe. Die Natur würde zu stark beeinträchtigt werden, so die Gemeinde. Und weiter: «Zudem befinden sich hier wertvolle Weideflächen, die für die Alpwirtschaft von grosser Bedeutung sind und geschont werden müssen.»
Der Fall zeigt zugleich, wie umstritten das Thema Wildcampen ist. Wie der TCS berichtet, ist Wildcampen in Deutschland zwar grundsätzlich verboten, die Regelungen unterscheiden sich jedoch je nach Bundesland und Situation. Entsprechend gehen auch in der Kommentarspalte die Meinungen auseinander.
Uneinigkeit in der Kommentarspalte
Während einige Userinnen und User Verständnis für das Vorgehen der Behörden zeigen, reagieren andere mit Empörung. «Hauptsache biwakieren verbieten, aber wenn jemand damit Geld verdienen kann, wird alles erlaubt. Die Natur zu schützen steht niemals im Vordergrund, da würde das Schliessen von Skigebieten wesentlich mehr bringen», regt sich ein Kommentierender auf. Andere werfen der Gemeinde vor, gegen Wildcamper vorzugehen, weil diese keine Einnahmen generieren.
Die Gemeinde erhält aber auch Zustimmung: «Ein Naturschutzgebiet ist vor allem das Wohnzimmer der Tier- und Pflanzenwelt.»
Outdoor-Influencer kritisiert die Reaktion der Polizei
Zu den Kritikern des Polizeieinsatzes gehört auch der Outdoor-Influencer Dejan, der auf Instagram unter dem Namen «Naturovic» seine Leidenschaft fürs Übernachten in der Natur teilt. Er begrüsst es, dass die jungen Männer Zeit draussen verbringen, statt «zu Hause herumzuhocken».
Gleichzeitig kritisiert er, dass sie ausgerechnet an einem durch Instagram bekannten Hotspot übernachteten. Unverständlich ist für ihn jedoch die Schadenfreude vieler Userinnen und User über die drohende Busse von 600 Euro. «Kein Tier wird dadurch sterben, dass die Jungs da draussen gepennt haben», sagt er.
Was droht der Schweiz?
Droht jetzt auch Schweizer Wildcampern Ärger? Laut TCS ist Wildcampen hierzulande zwar nicht grundsätzlich illegal, aber streng geregelt. Der Grund: Auch bei den Schlafplätzen herrscht Kantönligeist.
Die Checkliste des Schweizer Alpenclubs (SAC) zeigt auf, wie rücksichtsvolles Wildcampen geht.
- Den Biwakplatz sorgfältig auswählen, sodass er die Natur nicht stört.
- Lärm und andere Störungen vermeiden, um Wildtiere nicht zu beeinträchtigen.
- Keine Essensreste oder Abwässer zurücklassen.
- Feuer nur dort entfachen, wo es erlaubt ist. Idealerweise an offiziellen Grill- oder bestehenden Feuerstellen. Achtung: Waldbrandgefahr beachten.
- Die Notdurft nur im Ausnahmefall in der Natur verrichten: mindestens 50 Meter Abstand zu Gewässern halten, ein Loch graben und dieses anschliessend wieder sorgfältig verschliessen.
- Sämtliche Abfälle wieder mitnehmen.
Die Checkliste des Schweizer Alpenclubs (SAC) zeigt auf, wie rücksichtsvolles Wildcampen geht.
- Den Biwakplatz sorgfältig auswählen, sodass er die Natur nicht stört.
- Lärm und andere Störungen vermeiden, um Wildtiere nicht zu beeinträchtigen.
- Keine Essensreste oder Abwässer zurücklassen.
- Feuer nur dort entfachen, wo es erlaubt ist. Idealerweise an offiziellen Grill- oder bestehenden Feuerstellen. Achtung: Waldbrandgefahr beachten.
- Die Notdurft nur im Ausnahmefall in der Natur verrichten: mindestens 50 Meter Abstand zu Gewässern halten, ein Loch graben und dieses anschliessend wieder sorgfältig verschliessen.
- Sämtliche Abfälle wieder mitnehmen.
Auf Anfrage bei der Kantonspolizei Luzern heisst es: «Die gesetzlichen Bestimmungen zum Wildcampen werden in der Schweiz grundsätzlich auf kantonaler Ebene geregelt. Die Gemeinden verfügen jedoch über weitreichende Kompetenzen und können zusätzliche Vorschriften erlassen.»
Die Kantonspolizei St. Gallen tut es ihr gleich. Auch hier gilt das Wildcampverbot mit Verweis auf die einzelnen Gemeindereglemente. Grund zur Sorge hat die Kantonspolizei keine. Generell halten sich die Verstösse in Grenzen: «Pro Jahr erhalten wir im ganzen Kanton eine einstellige Anzahl an Meldungen», so die Kommunikationsbeauftragte. «Wo die Rechtsgrundlage gegeben ist, kann eine Ordnungsbusse gemäss kantonaler Strafprozessverordnung von 80 Franken ausgestellt werden.»
Wer sich also für das Schlafen unter freiem Sternenhimmel entscheidet, sollte sich vorher bei der Gemeinde oder Tourismusorganisationen informieren. So gibt es kein böses Erwachen beim Campen.