Auto-Ferien in Kroatien: Das musst du wissen
An der Adria kostet Wildcampen bis zu 1200 Franken

Sommerzeit ist Ferienzeit – viele Schweizerinnen und Schweizer setzen dabei für die Reise ins Ausland aufs eigene Auto. Aber Vorsicht: In jedem Land gelten andere Verkehrsregeln und Reisebestimmungen. Blick klärt auf – heute zu Kroatien.
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Kroatien als Feriendestination ist schon lange kein Geheimtipp mehr: Dubrovnik mit seiner traumhaften Altstadt.
Foto: Getty Images

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Ferien in Kroatien: Strikte Verkehrsregeln und wichtige Vorschriften beachten
  • Alkoholgrenze 0,5 Promille, unter 24 Jahren 0,0 Promille vorgeschrieben
  • Rund 2200 öffentliche Ladestationen für E-Autos, nur 700 Schnellladefähig
Andreas Engel

Ferien in Kroatien sind schon lange kein Geheimtipp mehr – und dürften auch dieses Jahr besonders bei Autoreisenden hoch im Kurs stehen. So idyllisch das Land an der Adriaküste mit seinen mediterranen Städten, traumhaften Stränden und unzähligen Inseln auch ist – auf der Strasse gilt es, sich an gewisse Regeln zu halten. Blick sagt, was du bei Auto-Ferien in Kroatien beachten musst.

Was muss ich im Auto dabeihaben?

Für Ferien in Kroatien dürfen Pannendreieck, Erste-Hilfe-Ausrüstung und eine Warnweste pro Person im Auto nicht fehlen. Auch der CH-Kleber muss am Heck angebracht sein, sonst droht eine Busse. Ausserdem wird empfohlen, ein Ersatz-Glühbirnen-Set im Auto mitzunehmen. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die mit Xenon-, LED- oder Neon-Scheinwerfern ausgerüstet sind.

Wie fahren Kinder mit?

Kinder unter 150 cm Körpergrösse müssen in einer angemessenen Rückhaltevorrichtung sitzen. Kinder mit einer Körpergrösse zwischen 135 und 150 cm dürfen jedoch ausschliesslich mit einem Sicherheitsgurt für Erwachsene gesichert werden, sofern sie auf dem Rücksitz des Fahrzeugs sitzen. Wenn das Kind unter 150 cm Körpergrösse auf dem Vordersitz befördert wird, muss der Beifahrerairbag deaktiviert werden.

Wo liegt die Alkoholgrenze?

Die Alkoholgrenze liegt in Kroatien grundsätzlich bei 0,5 Promille. Wer aber unter 24 Jahre alt ist, muss sich an die strengere Vorschrift für Berufschauffeure halten. Für diese gilt 0,0 Promille. Die Sanktionen richten sich nach dem jeweils festgestellten Blutalkoholwert. Ein Verstoss kostet mindestens 430 Franken!

Ladestationen für E-Autos?

E-Auto-Besitzer haben es je nach Region in Kroatien noch schwerer als in anderen Ländern. Doch die Infrastruktur verbessert sich. Eine sorgfältige Routenplanung wird dennoch empfohlen. Laut des deutschen Elektro-Portals Goingelectric gibt es aktuell rund 2200 öffentliche Ladepunkte – allerdings haben nur rund 700 einen CCS-Stecker und nur 310 davon können mit über 150 kW laden. So kann es besonders im Sommer zu längeren Wartezeiten an Ladestationen kommen. Abgerechnet wird allermeist über die ELEN-Ladeapp.

Wie schnell darf ich fahren?

Die Höchstgeschwindigkeit beträgt für Autos und Motorräder innerorts 50, ausserorts 90 km/h, auf Autostrassen 110 und auf der Autobahn 130 km/h. Bei Regen darf auf Autobahnen maximal 110 km/h gefahren werden. Für Autos mit Anhänger gilt ausserorts und auf Autostrassen 80 km/h und auf Autobahnen Tempo 90.

Sind die Fahrer aber unter 25 Jahre alt, gelten in Kroatien ausserorts besondere Verkehrsregeln. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit reduziert sich für diese Fahrer um jeweils 10 km/h. Das heisst ausserorts gelten 80 km/h, auf Schnellstrassen 100 km/h und auf Autobahnen 120 km/h.

Handy am Steuer?

Während der Fahrt darf das Handy nicht benutzt und auch nicht in der Hand gehalten werden – sonst droht eine Busse von rund 125 Franken. Telefonieren per Freisprecheinrichtung ist erlaubt, solange der Fahrer die Kontrolle übers Auto behält und auf den Verkehr achtet.

Spezielle Regelungen?

Schulbusse dürfen nicht überholt werden, wenn sie zum Ein- oder Ausstieg anhalten.

Urlauber, die häufiger nach Kroatien reisen, sollten sich zudem bewusst sein, dass es ein Punktesystem ähnlich wie in Deutschland gibt. Für Verstösse werden Punkte vergeben, die ab einer bestimmten Anzahl zum Fahrverbot führen. Dies kann auch Urlauber treffen.

Vorsicht, Minen!

Vorsicht walten lassen sollten Reisende an den ehemaligen Frontlinien des Jugoslawien-Kriegs, insbesondere in Ostslawonien, Westslawonien, im westlichen und südwestlichen Grenzgebiet zu Bosnien und Herzegowina, im Hinterland der Küste zwischen Senj und Split und in den Bergen südöstlich von Dubrovnik. Dort könnten noch immer Minen versteckt sein. Bekannte Minenfelder sind durch dreieckig gekennzeichnete Schilder mit Warnungen («Ne Prilazite») ausgewiesen.

Nationalparks sind nicht betroffen, bei Aufenthalten und Reisen in unmittelbarer Nähe der Küste, auf den Inseln und der Halbinsel Istrien sowie im Grossraum Zagreb besteht in der Regel keine Gefahr. Nähere Informationen bietet die kroatische Direktion für Zivilschutz unter diesem Link.

Mautgebühren?

Das Befahren von Kroatiens Autobahnen ist kostenpflichtig. Der Tarif variiert je nach Strecke und Fahrzeugtyp. Eine Übersicht über die unterschiedlichen Preiskategorien gibts auf Kroatisch oder Englisch beim Autobahnbetreiber HAC unter www.hac.hr.

Am Beginn der mautpflichtigen Strecke erhältst du ein Ticket, das beim Verlassen des Abschnitts bezahlt wird. Die Beträge können auch mit Kredit- oder Bankkarte bezahlt werden.

Das Electronic Toll Collect System (ETC) ermöglicht die bargeldlose Bezahlung der Mautgebühren. Der Transponder kostet circa 15 Euro (rund 14,50 Franken), bringt einen Preisvorteil von etwa 21 Prozent, ist wiederaufladbar (mit jeweils mindestens 12,90 Euro) und gilt zeitlich unbefristet. Erhältlich ist der Transponder über HAC und an einigen Mautstationen, die unter www.hac.hr aufgeführt sind.

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Wie läufts mit dem Camping?

In der idyllischen Bucht den Camper hinstellen und vom Bett aus die Aussicht geniessen? Bloss nicht! Wildcampen ist in Kroatien streng verboten. Wer erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe zwischen 200 und 1300 Euro rechnen – umgerechnet rund 1200 Franken! Ebenso ist es nicht erlaubt, auf Raststätten oder Parkplätzen zu übernachten oder zu campen. Selbst das Zelten auf Privatgrundstücken ist verboten!

Im Notfall

Bei reinem Sachschaden sollte man ein Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen und vom Unfallgegner unterzeichnen lassen. Jeder Unfall muss der Polizei gemeldet werden. Bei sichtbaren Karosserieschäden muss der Fahrer im Besitz eines Polizeiprotokolls («potvrda») sein, um das Fahrzeug wieder ohne Probleme ausführen zu können.

Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei (Telefon 112 oder 192) und Ambulanz (112 oder 194) zu benachrichtigen.

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