Etiketten-Wirrwarr
Kreatin-Rätsel sorgt auf Social Media für Wirbel

In der Schweiz und Deutschland unterscheiden sich die Verzehrsempfehlungen für Kreatin. Dahinter stecken jedoch keine unterschiedlichen Rezepturen, sondern nationale Vorschriften. Das sorgt für Verwirrung unter Fitnessfans.
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In Deutschland und der Schweiz gelten unterschiedliche Dosierempfehlungen auf dem Etikett. Im Netz sorgen diese Unterschiede für Diskussionen.
Foto: Body Attack

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Kreatin-Etiketten sind in Deutschland und der Schweiz wegen gesetzlicher Vorgaben unterschiedlich
  • Schweiz erlaubt maximal 3 Gramm reines Kreatin täglich, Deutschland doppelte Menge
  • Kreatin sorgt für schnelle Energieversorgung der Muskeln und unterstützt den Muskelaufbau
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Gina Grace ZurbrüggRedaktorin News

Kreatin, in der Fitnessszene auch als «weisses Gold» bekannt, gehört zu den am besten erforschten Nahrungsergänzungsmitteln. Vor allem im Kraftsport wird es eingesetzt. Es soll die schnelle Energieversorgung der Muskeln unterstützen und so mehr Leistung im Training sowie besseren Muskelaufbau ermöglichen.

Die Verzehrsempfehlung auf einer Dose des deutschen Herstellers Body Attack sorgt allerdings aktuell auf X für Diskussionen. Die deutsche Verzehrsempfehlung liegt bei zweimal täglich 3,4 Gramm. Direkt darunter findet man die Empfehlung für die Schweiz – und die liegt bei lediglich 3,4 Gramm pro Tag, also der Hälfte der empfohlenen Dosierung für die Deutschen. 

Gleicher Inhalt, andere Regeln

Hä? Die X-User rätseln: Handelt es sich um einen Fehler? Einer witzelt: «Schweiz ist kleiner. Wenn die Leute da zu muskulös werden, wird es zu eng.» Tatsächlich handelt es sich aber nicht um einen Fehler – sondern um unterschiedliche gesetzliche Vorgaben. «Die unterschiedlichen Dosierempfehlungen zwischen Deutschland und der Schweiz basieren auf regulatorischen Vorgaben», sagt Body-Attack-Produktmanager Johannes Höcker zu Blick. 

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Während in Deutschland EU-Regeln gelten, ist in der Schweiz das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zuständig. Diese regeln die Angaben auf der Verpackung, insbesondere die zulässigen Höchstmengen und die Kennzeichnung.

«In der Schweiz ist unter anderem Kreatin geregelt, mit einer maximalen Aufnahme von 3 g reinem Kreatin. Dies entspricht 3,4 g Kreatin-Monohydrat. Mehr darf man hier nicht empfehlen, was die unterschiedlichen Angaben erklärt.» Der Inhalt bleibt also derselbe, doch die empfohlene Tagesdosis auf dem Etikett muss in diesem Fall variieren. Wissenschaftlich empfohlen werden meist rund drei bis fünf Gramm Kreatin pro Tag. Auf Verpackungen können jedoch tiefere oder anders aufgeteilte Mengen stehen – je nach Markt und Land. 

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