Darum gehts
- Amtliche Prüfungskommission straft österreichischen Topwein ab
- Winzer Roland Velich fordert neue Regeln
- Weinbaupräsident Johannes Schmuckenschlager fühlt sich im Recht
Der Prüfprozess geht auf die Weingesetzgebung nach dem österreichischen Weinskandal von 1985 zurück. Er soll sicherstellen, dass kein fehlerhafter Wein in Umlauf gebracht wird.
Die Sinnesprüfung wurde eingeführt, weil kein Wein durch die chemische Analyse vollständig erfasst werden kann. Deshalb werden seither alle eingereichten Weine blind verkostet und dann per Mehrheitsbefund angenommen oder abgelehnt.
Blaufränkisch vom Meister
Roland Velichs Abfüllung Lutzmannsburg Alte Reben 2023 ist zweimal abgelehnt worden, ein Wein, der im Handel für rund 100 Franken im Angebot steht. Roland Velich kann auf seinen abgestraften Wein also weder Lage noch Ort oder die Bezeichnung Burgenland aufs Etikett drucken.
Not macht erfinderisch
Damit darf der derzeit höchstbewertete Rotwein der österreichischen Weingeschichte als Herkunftsbezeichnung bloss als Weinland Österreich Blaufränkisch in den Verkauf gelangen. Auf der Hauptetikette behilft sich Roland Velich mit der Bezeichnung Alte Rebe L – Genius Loci. Auch die österreichischen Verkoster der Weinfachzeitschrift «Falstaff» haben mit 99 Punkten die Abfüllung als Sortenbester eingestuft.
Immer mehr fallen durch
Roland Velich ist kein Einzelfall: Immer mehr Winzerinnen und Winzer, die auf Spontangärung, den Verzicht auf Schönungsmittel und eine starke Herkunftsprägung setzen, bestehen die amtliche Sinnesprüfung nicht. Aktuell sind es jährlich rund 2000 Abfüllungen.
Velich spricht in diesem Zusammenhang von einer industriellen Schlagseite. Die Juroren seien auf Industrieweine eingestellt. Weine mit stabilen Geschmacksprofilen aus Reinzuchthefen gelten dabei schnell als sortentypisch und sauber, während charakterstarke, terroirgeprägte Weine eher als fehlerhaft eingestuft würden.
Velichs Forderung nach einer Reform
Der Winzer aus Grosshöflein spricht sich daher für eine Reform des Weingesetzes aus: Die sensorische Prüfung sollte entweder abgeschafft oder deutlich professionalisiert werden. Künftig solle nur noch stichprobenartig verkostet werden – und zwar ausschliesslich dann, wenn die chemische Analyse Auffälligkeiten ergibt.
Anderer Meinung ist der österreichischen Weinbaupräsident Johannes Schmuckenschlager. Eine Weinnation dürfe sich niemals dem Gutdünken einzelner Weinkritiker und ihrer präferierten Weinstile unterwerfen, ist Schmuckenschlager überzeugt, der die Politik mit dem neuen Weingesetz auf einem guten Weg sieht.
«Heute definiert James Suckling den Stil, jahrzehntelang war es Robert Parker. Das Ergebnis dieser Moden liegt nun hektoliterweise in Weinkellern der höchstbewerteten Weingüter der letzten Jahre. Ich denke, unser Weg ist ausgleichend und vorausschauend für die ganze Branche.»