Debatte um den roten Pass
«Der Staat ist nicht der Babysitter von faulen Schweizer Staatsbürger!»

Ein vergessener Behördengang kann für junge Auslandschweizer weitreichende Folgen haben: Unter bestimmten Voraussetzungen steht sogar der rote Pass auf dem Spiel. Genau diese Regelung sorgt in der Blick-Community für Diskussionen.
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Mit der Volljährigkeit müssen junge Auslandschweizer selbst aktiv werden.
Foto: Imago/Cavan Images

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Die Schweiz fordert junge Auslandschweizer auf, sich zu registrieren
  • 35 Prozent der jährlich 10'500 Angeschriebenen reagieren nicht auf die Aufforderung
  • Ohne Anmeldung droht der Verlust der Staatsbürgerschaft für Betroffene mit 25 Jahren

Junge Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer riskieren unter bestimmten Umständen den Verlust ihres roten Passes. Wer im Ausland geboren wurde, neben dem Schweizer Pass eine weitere Staatsbürgerschaft besitzt und bis zum 25. Geburtstag nie Kontakt mit einer Schweizer Behörde hatte, kann das Schweizer Bürgerrecht automatisch verlieren.

Jährlich werden rund 10'500 junge Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer volljährig und daraufhin aufgefordert, sich im Register einzutragen oder ihren Eintrag zu bestätigen. Rund 35 Prozent reagieren zunächst nicht darauf. Der Bund setzt deshalb auf Informationsangebote und Projekte, um die Verbindung zur Schweiz aufrechtzuerhalten – auch bei Menschen, die nie in der Schweiz gelebt haben. Diese Regelung und der Aufwand für die junge Diaspora sorgen für Diskussionen.

Regelung erhält Zuspruch

Die Haltung der Blick-Community ist dabei deutlich: In einer Leserumfrage mit über 5100 Teilnehmenden finden es 75 Prozent richtig, dass junge Auslandschweizer ihr Bürgerrecht verlieren können, wenn sie den Bezug zur Schweiz verlieren und bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllen. 25 Prozent halten die Regelung für unfair und betonen, das Bürgerrecht sei ein wichtiger Teil der eigenen Identität.

Für viele Befürworter der Regelung steht die Eigenverantwortung im Vordergrund. «Wer ein Interesse für die Schweizer Staatsbürgerschaft hat, kümmert sich auch darum. Nur weil es praktisch ist als Doppelbürger, sollte man den Schweizer Pass nicht nachwerfen», schreibt Patrick Meier.

Auch der Aufwand des Bundes, junge Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer an ihre Pflichten zu erinnern, stösst auf Kritik. «Der Staat muss nicht der Babysitter fauler Schweizer Staatsbürger sein», schreibt Kurt Meier. Aus seiner Sicht sei es Sache der Einzelnen, sich um den Erhalt ihres Bürgerrechts zu kümmern.

Robert Wüthrich argumentiert ähnlich: «Wer in einem anderen Land geboren und aufgewachsen ist und mit 18 nicht auf ein solches Schreiben reagiert, der hat schlicht und einfach kein Interesse am roten Pass. Andersrum gefragt: Will die Schweiz im Ausland lebende Bürger, die keinen Bezug und kein Interesse zur Heimat ihrer Eltern oder Grosseltern haben?» 

«Ein Bürgerrecht sollte nicht einfach verschwinden!»

Doch nicht alle teilen diese Ansicht: Für einige Leserinnen und Leser darf das Schweizer Bürgerrecht nicht einfach verfallen. Sie sehen den Pass als Teil der eigenen Identität – unabhängig davon, wo jemand lebt. «Der Schweizer Pass ist nicht nur an einen Wohnort gebunden. Nur weil jemand im Ausland lebt, heisst das nicht, dass die Verbindung zur Schweiz weg ist», betont etwa Leserin Ruth Meyer.

Ähnliche Worte findet Leser Reto Moser: «Ein Bürgerrecht sollte nicht einfach verschwinden, nur weil jemand eine Frist verpasst. Viele Auslandschweizer haben weiterhin eine enge Verbindung zur Schweiz, durch Familie, Kultur und ihre Herkunft. Der rote Pass ist mehr als ein Eintrag in einem Register, er gehört zur eigenen Identität.» 

Wie siehst du das? Ist diese Regelung gerechtfertigt oder geht sie zu weit? Schreib deine Meinung in die Kommentare! 

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