Die Gefahr droht im Ausland
Ade Merci, Schweiz! So verlieren Junge plötzlich ihr Bürgerrecht

Bundesbern kämpft um die junge Schweizer Diaspora. Wer wichtige Meldungen versäumt, riskiert mehr als nur Bürokratie. Im Extremfall steht sogar das Schweizer Bürgerrecht auf dem Spiel.
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Mit der Volljährigkeit müssen junge Auslandschweizer selbst aktiv werden.
Foto: Imago/Cavan Images

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Die offizielle Schweiz fordert junge Auslandschweizer auf, sich zu registrieren
  • 35 Prozent der jährlich 10'500 Angeschriebenen reagieren nicht auf die Aufforderung
  • Ohne Anmeldung droht der Verlust der Staatsbürgerschaft für Betroffene mit 25 Jahren
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Sven AltermattCo-Ressortleiter Politik

Der Bund will junge Menschen mit dem roten Pass nicht verlieren. Auch dann nicht, wenn sie dauerhaft im Ausland leben, eine weitere Staatsbürgerschaft besitzen oder noch gar nie in der Schweiz gewohnt haben.

Mit der Volljährigkeit flattert bei Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern ein Brief ins Haus. Absender ist ihre zuständige Schweizer Vertretung. Darin werden sie aufgefordert, ihren Eintrag im Auslandschweizer-Register eigenständig zu bestätigen. Wer nichts unternimmt, riskiert mehr als nur Bürokratie. Im Extremfall steht später sogar das Schweizer Bürgerrecht auf dem Spiel.

Doch erstaunlich viele reagieren erst einmal nicht. Das zeigen Zahlen, die das Eidgenössische Aussendepartement (EDA) gegenüber Blick nennt. «Jährlich werden durchschnittlich rund 10'500 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer volljährig und von den zuständigen konsularischen Vertretungen zur eigenständigen Anmeldung aufgefordert», sagt EDA-Sprecherin Mélanie Gugelmann. «Rund 35 Prozent kommen dieser Aufforderung nicht nach.»

Wenn der Schweiz-Verlust droht

Viele registrieren sich immerhin noch zu einem späteren Zeitpunkt, etwa bei einer Zivilstandsänderung oder wenn sie einen neuen Pass benötigen. Wer den Schritt jedoch versäumt, wird aus dem Register gestrichen und kann bestimmte Rechte nicht mehr nutzen. Dazu gehört etwa die Teilnahme an Schweizer Urnengängen. 

Happige Konsequenzen drohen wegen einer besonderen Vorschrift: Sie betrifft im Ausland geborene Kinder eines Schweizer Elternteils, die noch eine andere Staatsangehörigkeit besitzen. Bleiben sie untätig, kommt es quasi zum Schweiz-Verlust! Der Bund selbst warnt in einem Informationsbeitrag vor «schwerwiegenden Folgen».

Konkret: Mit Vollendung des 25. Lebensjahres verlieren Betroffene automatisch ihr Bürgerrecht, wenn sie sich bis dahin nie bei einer Schweizer Behörde gemeldet oder schriftlich erklärt haben, das Bürgerrecht behalten zu wollen. Wie häufig es zu einer solchen Verwirkung des Bürgerrechts kommt, kann das EDA nicht beziffern.

Bund kümmert sich um junge Diaspora

Bern betreibt einigen Aufwand, um die junge Diaspora bei der Stange zu halten. So gibt es im EDA eigens das Projekt «Young Swiss Abroad». Dazu gehören unter anderem eine Informationsplattform und Hilfsmittel für die Vertretungen.

Warum investiert der Bund viel Aufwand in Personen, die häufig gar nie in der Schweiz gelebt haben? Und die nicht selten ohnehin noch die Staatsbürgerschaft ihres Wohnlandes besitzen? Das EDA verweist auf seinen gesetzlichen Auftrag und die entsprechenden Strategien. Es soll die Beziehungen der Auslandschweizer zur Schweiz stärken und die Jungen über ihre Rechte und Pflichten informieren.

Und wie will man in Bern beurteilen, ob die Bemühungen fruchten? Entscheidend seien nicht zuletzt die Rückmeldungen der Vertretungen im Ausland, heisst es dazu. Eine steigende Zahl junger Personen, die sich im Auslandschweizer-Register eintragen lassen, wäre zwar «ein positives Zeichen». Allein daran wolle man den Erfolg aber nicht festmachen.

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